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Amts­lei­ter*in

Arbeitgeber: Landeshauptstadt Kiel

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Kiel
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
15.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | A13h - A16 / TVöD-VKA E 14
Kennziffer
2025-51.0-03932
Kontakt
Herr Gerwin Stöcken
Telefon:  +49 431 901 3004

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Kieler Amt für Sportförderung sucht frische Köpfe

Starten Sie bei uns als

Amtsleiter*in

(Eingruppierung nach EG 14TVöD bzw. A 14 SHBesG)

und unterstützen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt das Amt für Sportförderung unbefristet in Vollzeit.

Der Sport ist für die soziale und gesundheitliche Entwicklung aller Bevölkerungsschichten von zentraler Bedeutung. Die Landeshauptstadt Kiel steht daher für eine stetige Weiterentwicklung und Förderung des Sports, die außer Vereinen und Verbänden unter anderem die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen, Erwachsenen, Senioren*innen, Menschen mit Behinderung (inklusiver Sport) berücksichtigen. Einen wesentlichen Beitrag leisten dazu die Sportvereine, die eine herausragende Bedeutung für den Zusammenhalt des Gemeinwesens haben und durch das ehrenamtliche Engagement vieler Vereinsmitglieder*innen getragen werden. Das Amt für Sportförderung führt darüber hinaus auch den Dialog mit den professionell ausgerichteten Sportvereinen. Für diese vielseitigen Aufgaben suchen wir eine*n Amtsleiter*in, die*der sich mit Kreativität, Ideen und hoher Motivation den Herausforderungen stellt.

Was wir bieten

  • Entspannt unterwegs. Carsharing oder Nutzung der Kieler Sprottenflotte für Dienstwege
  • Vielfalt. Safe-Space für eine vielfältige, inklusive Belegschaft
  • Sicherheit. Sicherer Arbeitsplatz auch in Krisen
  • Nähe zum Meer. Da arbeiten, wo andere Urlaub machen
  • Sinnstiftende Aufgabe. Aktive Mitarbeit an der Gestaltung einer lebenswerten Gegenwart und Zukunft für alle Kieler*innen

Was zu tun ist

Die Leitung des Amtes für Sportförderung beinhaltet im Wesentlichen folgende Aufgaben:

  • Personalförderung und -führung
  • Steuerung der Aufgabenerfüllung (unter anderem Weiterentwicklung der Aufgabenwahrnehmung und organisatorische Anpassungen, Digitalisierung und Budgetverantwortung)
  • Sportentwicklungsplanung, -berichterstattung
  • Initiierung, Koordination und Moderation von Beteiligungsprozessen (unter anderem Bürger*innen, Vereine, Verbände), Ansprechpartner*in für den organisierten und informellen Sport
  • Vertretung des Amtes für Sportförderung innerhalb und außerhalb der Verwaltung (Gremien unter anderem Ortsbeiräte, Ausschuss für Schule und Sport, Ratsversammlung, Vereine, Verbände, Arbeitskreise, Landesregierung, Kommunalverwaltungen etc.)
  • Öffentlichkeitsarbeit des Amtes: Gestaltung öffentlicher Veranstaltungen, Pressearbeit, Verantwortung für die Konzipierung und Entwicklung von Informationsmaterialien, die Weiterentwicklung der Internetpräsenz
  • Sonderthemen wie beispielsweise Olympiabewerbung
  • Zusammenarbeit mit dem Dezernenten

Was Sie mitbringen

  • Studium. Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium mit einer Regelstudienzeit von mindestens 8 Semestern (Master; Diplom, Staats- oder Magisterprüfung an einer Universität oder Technischen Hochschule) mit fundierten Kenntnissen in der Anwendung und Auslegung von Rechtsvorschriften, in:
    • Sportmanagement, -ökonomie
    • Sportwissenschaft
    • Gesundheitssport
    • Sporttechnik
    • Betriebswirtschaftslehre, Business Administration
    • Verwaltungsmanagement, Public Management
    • Staats-, Verwaltungswissenschaft
    • Öffentliches Recht
    • Rechtswissenschaft (grundständig, außer erste juristische Staatsprüfung)
  • oder Laufbahnprüfung/ -befähigung für das zweiter Einstiegsamt der Laufbahngruppe zwei, Fachrichtung Allgemeine Dienste

Berücksichtigt werden auch:

  • Beamt*innen, die bereits die Voraussetzungen für die Beförderung in ein Amt der Besoldungsgruppe A 14 SHBesG nach § 10a Abs. 1 ALVO erfüllen
  • Beamt*innen mit der Laufbahnbefähigung für das 1. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2, mindestens der Besoldungsgruppe A 12 SHBesG, die die Voraussetzungen nach § 10a Abs. 4 ALVO erfüllen
  • Beschäftige mit dem Angestelltenlehrgang II sowie fundierten Kenntnissen und Erfahrungen in der Auslegung von Rechtsvorschriften und einer Eingruppierung mindestens in die Entgeltgruppe 11 TVöD
  • Erfahrung. Mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung auf Grundlage der geforderten Vor- und Ausbildung (bei Beamt*innen: innerhalb der Laufbahngruppe 2), in mindestens zwei unterschiedlichen Arbeitsbereichen (jeweils mindestens 2 Jahre) und eine mindestens 3jährige Führungserfahrung.
  • Fachlichkeit. Kenntnisse über Zuständigkeiten, Prozesse und Strukturen in einer großstädtischen Verwaltung und Selbstverwaltungsgremien werden vorausgesetzt.
  • Des Weiteren werden fundierte Kommunikations- (sowohl schriftlich als auch mündlich), Moderations- und Kooperationsfähigkeit, insbesondere bei Kontakten zu Verbänden, Sportvereinen und Bürger*innen, erwartet.

Die vorstehend genannten Ausschreibungskriterien müssen bis zum Ende der Ausschreibungsfrist vollständig erfüllt sein.

Was Sie auszeichnet

Sie bringen eine hohe Konflikt- und Kritikfähigkeit ebenso wie eine Innovationsfähigkeit mit und besitzen die Fähigkeit, die Mitarbeiter*innen zu motivieren.

Sie begreifen Verantwortung für Mitarbeitende ganzheitlich und wertschätzend. Ihre Führungskompetenz setzen Sie verbindlich anhand der Führungsgrundsätze der Landeshauptstadt Kiel um und nehmen für die kontinuierliche persönliche Weiterentwicklung in diesem Themenfeld an Schulungen teil.

Gut zu wissen

Die Zugangsvoraussetzung für Tarifbeschäftigte richtet sich nach der Vorbemerkung Nr. 3der Entgeltordnung (VKA) zum TVöD.

Die Stelle ist nicht teilbar.

Im Rahmen der Vorgesetztentätigkeit ist auch Präsenz am Nachmittag erforderlich. Die Wahrnehmung von Terminen unter anderem in Gremien, Verbänden, Vereinen erfordert eine Präsenz außerhalb der üblichen Arbeitszeiten (zum Beispiel in den Abendstunden und am Wochenende).

Es sind auch Außentermine wahrzunehmen, die nicht barrierefrei zu erreichen sind und auch über unebenes Gelände führen.

Interessiert? – Wir auch.

Gern möchten wir Sie kennenlernen!

Bei fachlichen Fragen zur Stelle steht Ihnen Stadtrat Gerwin Stöcken, Tel. 0431 901 3004 und Britta Bauer, Tel. 0431 901 3063 zur Verfügung.

Bei Fragen zum Auswahlverfahren hilft Ihnen Frauke Reschke, Tel. 0431 901 2269 weiter.

Wir setzen uns aktiv für die Förderung von Frauen im Beruf ein und freuen uns besonders über ihre Bewerbungen. Gleiches gilt für Menschen mit Behinderungen – wir treffen angemessene Vorkehrungen, um die volle und wirksame Teilhabe am Berufsleben gleichberechtigt sicherzustellen. Auch Vielfalt ist uns ein großes Anliegen. Daher begrüßen wir Bewerbungen von Menschen verschiedenster Biographien. Ansprechpartner*innen zu diesen Themen finden Sie auf www.kiel.de/grundsätze (http://www.kiel.de/grundsätze) .

Bitte geben Sie bei Ihrer Bewerbung bis zum 15. Juni 2025 die Referenznummer 03932 an und fügen Sie ein Anschreiben, einen aktuellen Lebenslauf sowie relevante Arbeits- und Abschlusszeugnisse bei.

Werden Sie Teil des Teams.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung

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