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Meister Straßenbeleuchtung (m/w/d)
Arbeitgeber: Stadt Gotha
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Technische Verwaltung
- Ort
- Gotha
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 27.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8
- Kontakt
-
Frau Christin Ritter
Telefon: +49 3621 222316
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Die Stadt Gotha
- Residenzstadt mit großer Perspektive -
sucht zur Verstärkung des Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen
Meister Straßenbeleuchtung (m/w/d)
befristet nach § 14 des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG) im Stadtbauamt/Abteilung Bauhof der Stadt Gotha.
Zu Ihren Kernaufgaben gehören im Wesentlichen:
- Durchsetzung allgemeiner Führungsgrundsätze im Meisterbereich Straßenbeleuchtung
- Vorbereitung, Planung und Durchführung von Instandhaltungs- und Reparaturmaßnahmen bzgl. der Straßen- und Weihnachtsbeleuchtung, Polleranlagen und Marktversorgung
- Aktualisierung des Straßenbeleuchtungskatasters inklusive der Ablage der technischen Anlagendokumentation
- objektive Einschätzung und Bewertung von Bestandsanlagen in Bezug auf deren bau- und elektrotechnischen Zustand
- Durchführung von lichttechnischen Messungen innerhalb von Verkehrsanlagen nach den geltenden Richtlinien und Erstellung der Messprotokolle
- Prüfung und Neuprogrammierung von vorhandenen dezentralen Steuer- und Regelungsanlagen der Straßenbeleuchtung
- Bereitschaftsdienst für elektrotechnische Anlagen der Stadt Gotha bei Bedarf über die Anforderung der zentralen Rufbereitschaft der Feuerwehr Gotha
- Mitwirkung bei Haushaltsangelegenheiten für den Verantwortungsbereich
Eine Änderung oder Anpassung der Aufgaben bleibt vorbehalten.
Wir erwarten:
- einen Abschluss als Meister Elektrotechnik mit mehrjähriger und einschlägiger Berufserfah-rung
Erwünscht sind zudem:
- fundierte Kenntnisse im privaten und öffentlichen Bau-, Vergabe- und Honorarrecht, der einschlägigen technischen Vorschriften sowie im Leistungsbild Verkehrsanlagen und Straßenbeleuchtungsanlagen
- Eignung und Befähigung zur Bedienung und Führen von LKW-Arbeitsbühnen
- fundierte PC-Kenntnisse einschließlich der Anwendung einschlägiger Software
- Fähigkeit zu eigenverantwortlichem und selbständigem Handeln
- Führerschein der Klassen B und C, Bereitschaft zur Benutzung des Privat-Kfz für dienstliche Zwecke bei Bedarf
Wir bieten Ihnen:
- einen sicheren Arbeitsplatz im Herzen der Residenzstadt Gotha
- ein verantwortungsvolles, interessantes und vielseitiges Arbeitsgebiet
- ein Beschäftigungsverhältnis in Vollzeit (zzt. 39 Wochenstunden) mit flexiblen Arbeitszeiten
- eine Eingruppierung, die sich nach den geltenden tariflichen Vorschriften des TVöD richtet sowie eine betriebliche Altersvorsorge
- Sonderzahlungen nach dem TVöD (VKA)
- einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen
- vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 40,00 €
- vielfältige Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen
- Maßnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung
- Jobrad
Eingruppierung:
Die Vergütung erfolgt nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst je nach Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD (VKA).
Angesichts der in der Stadt Gotha anzustrebenden Chancengleichheit in allen Bereichen des Berufslebens sind Bewerbungen von Frauen und Männern gleichermaßen erwünscht. Bewerber des unterrepräsentierten Geschlechts werden bei gleicher Eignung, Leistung und Befähigung nach Maßgabe des § 8 Abs. 1 Thüringer Gleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt. Bewerbungen grundsätzlich geeigneter schwerbehinderter Menschen werden bei vergleichbarer Qualifikation und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Ein entsprechender Nachweis ist den Bewerbungsunterlagen beizulegen. Im Übrigen ist die zu besetzende Stelle in gleicher Weise für alle Geschlechter geeignet, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung oder sexueller Identität.
Wir bitten um Zusendung aussagekräftiger Bewerbungsunterlagen in Papierform, inklusive einschlägiger Abschluss- und Arbeitszeugnisse und der Angabe, ab wann ein Beginn der Tätigkeit möglich ist. Die Bewerbungen sind bis zum 27. Juni 2025 an die Stadtverwaltung Gotha, Personalamt, Postfach 10 02 02, 99852 Gotha zu richten.
Wir behalten uns vor, zu spät eingehende oder unvollständige Bewerbungen nicht zu berücksichtigen. Eingehende Bewerbungen per E-Mail sind aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht zu-lässig und werden daher ebenfalls nicht berücksichtigt. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die durch die Bewerbung entstehenden Kosten (Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten) nicht erstattet werden. Aus Kostengründen wird darum gebeten, die Bewerbungsunterlagen in Kopie einzureichen.
Mit Ihrer Bewerbung erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Stadtverwaltung Gotha die von Ihnen an uns übermittelten Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens erheben, verarbeiten und nutzen darf. Die Stadt Gotha wird die Regelungen des Datenschutzes einhalten. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/-innen entsprechend § 27 Abs. 4 ThürDSG i. V. m. Art. 17 Abs. 1a DSGVO ordnungsgemäß vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung der Unterlagen bitten wir um Beilage eines adressierten und frankierten Rückumschlages.
gez. Kreuch
Oberbürgermeister
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