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Bachelor Architektur Hochbau / Bauingenieurwesen
Arbeitgeber: Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Technische Verwaltung
- Ort
- Magdeburg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 06.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst | TV-L E 12
- Kennziffer
- SB/in 3521
- Kontakt
-
Karina Fräßdorf
Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Sie möchten gerne Zukunft mitgestalten, Zukunft bauen?
Sie tragen gerne Verantwortung und sind leistungsfähig orientiert?
Sie arbeiten gerne in einem interdisziplinären Team?
Dann hätten wir eine interessante Tätigkeit für Sie!
Das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt sucht ab sofort
in der Fachaufsicht Bundesbau im Fachbereich Hochbau
eine Sachbearbeiterin / einen Sachbearbeiter (m/w/d)
für Zivile Bauangelegenheiten
Der Bund ist einer der großen Auftraggeber im Bereich des Bauens. Über 4.000 Beschäftigte bundesweit setzen jährlich rd. 3,2 Mrd. EUR um und sichern mit ihrer baufachlichen Kompetenz und ihrem großen Engagement die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Dabei setzt die Vorbildwirkung des Bundes regelmäßig neue Maßstäbe bei Energieeffizienz und ressourcenschonender Baukultur. Wir realisieren vielfältige und anspruchsvolle Bauprojekte für den militärischen und zivilen Bundesbau in unserem Bundesland Sachsen-Anhalt.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
-
Betreuung, Koordinierung und Steuerung von zivilen Baumaßnahmen entsprechend RBBau, insbesondere:
- Beratung bei der Aufstellung von Bauunterlagen sowie Festlegung deren Umfangs
- Baufachliche Prüfung bzw. Qualitätssicherung von Bauunterlagen einschließlich Zusammenführung aller fachtechnischen Prüfungen
- Mitwirkung bei der Aufstellung der Bauprogrammplanung im zivilen Bundesbau
- Nachhaltigkeitsprüfung Hochbau einschl. Beratung der baudurchführenden Ebene; Mitwirkung in der Konformitätsprüfstelle Neue Bundesländer
- Koordinierung der Berichterstattung gem. RBBau
- Bearbeitung von Grundsatz- und Haushaltsangelegenheiten der zivilen Baumaßnahmen des Bundes einschließlich Mitwirkung bei der Erarbeitung baufachlicher Regelwerke und Stellungnahmen
Was wir erwarten:
- abgeschlossenes Hochschulstudium (Diplom (FH) oder Bachelor) der Fachrichtung Architektur oder Bauingenieurwesen (Fachrichtung Hochbau) oder in einem vergleichbaren Studiengang
- gute Kenntnisse des Bauordnungs- und Bauplanungsrechts sowie der einschlägigen technischen Regelwerke und Regelungen der HOAI
- sicherer Umgang mit der PC-Standardsoftware (MS-Office)
- Teamfähigkeit, Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Kommunikationskompetenz
- sichere Sprache in Wort und Schrift
- Führerschein der Klasse B sowie Bereitschaft zur Durchführung von Dienstreisen
Von Vorteil sind außerdem:
- Kenntnisse der einschlägigen Vorschriften der Bundesbauverwaltung, insbesondere der fachspezifischen Vorschrift RBBau
- Kenntnis einschlägiger öffentlich-rechtlicher Vorschriften des Baunebenrechts (z.B. Denkmalschutzrecht) sowie Haushalts- und Vergaberecht
- Verwaltungserfahrung
Was wir bieten:
- ein interessantes und anspruchsvolles Aufgabenfeld in der Bauverwaltung mit abwechslungsreichen öffentlichen Bauprojekten am Dienstort Magdeburg
- moderne familienfreundliche Arbeitsbedingungen in einem engagierten und interdisziplinären Team
- unbefristete Einstellung als Tarifbeschäftige/-r des öffentlichen Dienstes
- mögliche Verbeamtung bei Vorliegen der Voraussetzungen
- eine Vollzeitbeschäftigung, die jedoch unter Berücksichtigung der dienstlichen Erfordernisse grundsätzlich teilzeitgeeignet ist
- neben flexibel gestaltbaren Arbeitszeiten besteht die Möglichkeit der Aufgabenerfüllung in Wohnraumarbeit
Es wird ein Entgelt der Entgeltgruppe E 12 TV-L gewährt.
Ingenieuren kann im begründeten Einzelfall außertariflich eine Fachkräftezulage von monatlich bis zu 1.000 Euro gewährt werden. Die Zulage kann längstens für die Dauer von fünf Jahren gewährt und ein- oder mehrmalig bis zu einer Gesamtdauer von zehn Jahren verlängert werden.
Bewerbungen von Menschen mit Behinderungen sind ausdrücklich erwünscht.
Ihre aussagekräftige und vollständige Bewerbung richten Sie bitte über Interamt oder per Post bis zum 6. Juni 2025 an das
Ministerium der Finanzen
des Landes Sachsen-Anhalt
Referat 12
Editharing 40
39108 Magdeburg
Weitere Informationen erhalten Sie fernmündlich unter der Rufnummer 0391-567-1096(Herr Franke) oder 0391-567-1222 (Herr Frühling).
Bewerbungskosten werden nicht erstattet. Bitte legen Sie Ihrer Bewerbung einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei; anderenfalls werden die Unterlagen der nicht berücksichtigten Bewerber/-innen nach sechs Monaten vernichtet.
Datenschutzhinweise für Bewerber (m/w/d)
gem. Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO) zur Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren beim Ministerium der Finanzen<br/> des Landes Sachsen-Anhalt
Sie sind Bewerber/Bewerberin in einem Auswahlverfahren, in dessen Rahmen das Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt (MF LSA) Ihre persönlichen Daten verarbeitet. Das MF LSA informiert Sie mit diesen Hinweisen darüber, welche personenbezogenen Daten erhoben werden, bei wem sie erhoben werden und wofür diese Daten verwendet werden. Zudem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und darüber informiert, an wen Sie Anfragen und Beschwerden richten können.
1. Verantwortlicher, Datenschutzbeauftragter und Aufsichtsbehörde
- Verantwortlicher im Sinne von Art. 4 Nr. 7 DSGVO ist das MF LSA. Innerorganisatorisch verantwortlich für die Datenverarbeitung im Bewerbungsauswahlverfahren ist das Referat 12. Die entsprechenden Kontaktdaten für das MF LSA lauten:
Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 0
E-Mail: mf-f-referat12@sachsen-anhalt.de
- Den nach Art. 37 Abs. 1 Buchst. a) DSGVO benannten Behördlichen Datenschutzbeauftragten des MF LSA erreichen Sie wie folgt:
Behördlicher Datenschutzbeauftragter
Ministerium für Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt
Editharing 40
39108 Magdeburg
Tel.: (0391) 567 - 1166
E-Mail: datenschutz-mf@sachsen-anhalt.de
- Zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde im Sinne von Art. 4 Nr. 21 DSGVO ist der
Landesbeauftragte für den Datenschutz
Otto-von-Guericke-Straße 34a,
39104 Magdeburg
Tel.: (0391) 81803 - 10
E-Mail: poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de (mailto:poststelle@lfd.sachsen-anhalt.de)
2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dient der Durchführung eines Bewerbungsauswahlverfahrens, an welchem Sie als Bewerber/Bewerberin teilnehmen, und der Vorbereitung der Einstellung, Abordnung oder Versetzung. Rechtsgrundlagen sind § 84 des Landesbeamtengesetzes Sachsen-Anhalt ggf. in Verbindung mit § 26 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnungs-Ausfüllungsgesetz Sachsen-Anhalt - DSAG LSA bzw. Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b), c) oder e) DSGVO.
3. Kategorien personenbezogener Daten
Bei der Übersendung von Bewerbungsunterlagen per Post oder per E-Mail sowie nach Erteilung einer Einwilligung, bspw. zur Einsichtnahme in die Personalakte, werden die nachfolgend aufgeführten, für das Bewerbungsauswahlverfahren erforderlichen Daten elektronisch erfasst und gespeichert
- Personendaten (z. B. Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum),
- Kommunikationsdaten (z. B. Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail-Adresse),
- Behinderung/Gleichstellung,
- Daten zur Ausbildung und Weiterbildung,
- Daten zum bisherigen beruflichen Werdegang,
- Ausbildungs-, Arbeitszeugnisse und Beurteilungen,
- Fachliche Interessen sowie angegebene Ortswünsche,
- Angabe zu sonstigen Qualifikationen und
- Datum der Bewerbung.
Bei einer Bewerbung per E-Mail werden alle mitgesandten Unterlagen gespeichert. Informationen über eine Schwerbehinderung werden im Rahmen des Art. 9 Abs. 2 Buchst. b) DSGVO i. V. m. § 164 SGB IX verarbeitet.
4. Kategorien von Empfängern, gegenüber denen die personenbezogenen Daten offengelegt werden Empfänger/Empfängerin von Daten
Das MF LSA verarbeitet Ihre Daten, soweit dies zum Zweck des Auswahlverfahrens erforderlich ist und eine gesetzliche Regelung dies erlaubt. Dies schließt die Übermittlung der Daten an Vertreter des Landesbetriebes Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt (Einstellungsbehörde) sowie weiteren nach Rechtsvorschriften zu beteiligenden Gremien (Hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte des MF LSA, Hauptpersonalrat und Hauptschwerbehindertenvertretung beim MF, Gesamtpersonalrat beim Landesbetrieb Bau- und Liegenschaftsmanagement Sachsen-Anhalt) ein.
5. Löschfristen
Nach Abschluss des konkreten Auswahlverfahrens werden die Daten gelöscht. Abgeschlossen ist ein Auswahlverfahren, wenn die Auswahlentscheidung nicht mehr angegriffen bzw. Schadensersatzansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können. Damit erfolgt eine Löschung erst, sofern und soweit keine gesetzliche Bestimmung einer Löschung entgegensteht, die weitere Speicherung zum Zweck der Beweisführung erforderlich ist oder Sie einer längeren Speicherung ausdrücklich zugestimmt haben. In der Regel wird eine Löschung etwa drei Monate nach der Auswahlentscheidung erfolgen. Eine Bewerbung per E-Mail wird unter den genannten Voraussetzungen und Einschränkungen gelöscht.
6. Rechte als betroffene Person
Ihnen steht das Recht auf Berichtigung unrichtiger und Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten aus Art. 16 DSGVO zu. Zudem haben Sie nach Art. 15 Absatz 1 DSGVO das Recht auf Auskunft über die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, auf Auskunft über die Herkunft, die Empfänger/Empfängerinnen oder Kategorien von Empfängern/Empfängerinnen der personenbezogenen Daten sowie auf Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) Ihrer Daten. Gemäß Art 15 Absatz 3 DSGVO besteht ein gesondertes Recht auf Kopie der verarbeiteten personenbezogenen Daten, bzw. auf Zurverfügungstellung stellen in einem gängigen elektronischen Format. Gemäß Art. 17 Abs. 1 DSGVO können Sie die Löschung verlangen, wenn u.a. die Daten nicht mehr für die Zwecke notwendig sind, für die sie verarbeitet wurden oder wenn sie unrichtig sind und keine weitere Speicherung aufgrund der Regelung nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO erforderlich ist. Sie können nach Art. 21 DSGVO der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für das Bewerbungsverfahren widersprechen. Erfolgt die Verarbeitung auf Grund Ihrer Einwilligung, besteht nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO das Recht, die Einwilligung jederzeit zu widerrufen. Bei notwendigen Erhebungen bei anderen Stellen oder Personen als der betroffenen Person erfolgt ein individueller Hinweis, soweit nicht im Einzelfall die Informationspflicht entsprechend Art. 14 Abs. 5 DSGVO keine Anwendung findet.
Wenn Sie der Auffassung sind, dass eine Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, steht Ihnen nach Art. 77 DSGVO das Recht der Beschwerde beim Landesbeauftragten für den Datenschutz zu (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 c)) zu. Sie können in diesem Fall nach Art. 38 Abs. 4 DSGVO auch den Behördlichen Datenschutzbeauftragten zu Rate ziehen (Kontaktdaten s. o. unter Nr. 1 b)).
7. Allgemeiner Hinweis
Die Bereitstellung Ihrer gemäß Anforderungsprofil der jeweiligen Ausschreibung erforderlichen personenbezogenen Daten ist für eine Einbeziehung Ihrer Bewerbung in das Stellenausschreibungsverfahren und somit für eine mögliche spätere Begründung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend erforderlich. Die Nichtbereitstellung Ihrer personenbezogenen Daten durch Nutzung des Rechtes auf Widerspruch, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten, durch Nichteinwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten oder durch Widerruf einer erteilten Einwilligung führt daher zum Ausschluss aus dem Bewerbungsverfahren.