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Fach­kraft für Ein­glie­de­rungs­hil­fe (m/w/d) gem. § 35 a SGB VIII

Arbeitgeber: Stadt Mülheim an der Ruhr

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Mülheim an der Ruhr
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
27.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-SuE S 14
Kennziffer
50.0245
Kontakt
Herr Carsten Scharwei
Telefon:  +49 208 455-1131

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Beim Sozialamt der Stadt Mülheim an der Ruhr ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine bis zum 31.05.2026 befristete Vollzeitstelle (39 Stunden wöchentlich) als

Fachkraft für Eingliederungshilfe (m/w/d) gem. § 35 a SGB VIII

(Entgeltgruppe S 14 TVöD-SuE, mindestens 46.165,- € bis 64.055,- € im Jahr, je nach einschlägiger Berufserfahrung)

zu besetzen.

Vor dem Hintergrund vielschichtiger fachlicher und gesetzlicher Veränderungen im Zusammenhang mit der Leistungserbringung nach § 35a SGB VIII ist ein Vertiefungsgebiet innerhalb des KSD eingerichtet. Die Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die fallverantwortliche Einleitung, Planung und Steuerung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen gem.§ 35 a SGB VIII.

Wir bieten Ihnen

  • eine interessante, anspruchsvolle und selbständige Tätigkeit,
  • einen Arbeitsplatz am Standort Mülheim an der Ruhr mit Tarifbindung sowie eine jährliche Sonderzahlung gemäß tarifvertraglicher Bestimmungen
  • eine monatliche Zulage in Höhe von 180,- €,
  • eine Betriebsrente ohne Eigenbeteiligung (Rheinische Zusatzversorgungskasse) und leistungsorientierte Bezahlung für tariflich Beschäftigte,
  • Vorschussmöglichkeiten und Rabatte durch Corporate Benefits,
  • flexible Arbeitszeit und 30 Tage Urlaub im Jahr sowie Bildungsurlaub,
  • umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten, Interner Stellenmarkt und fit@job-Programme zur Gesundheitsförderung.

Das sind Ihre Aufgaben:

Die Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die fallverantwortliche Einleitung, Planung und Steuerung von ambulanten und stationären Eingliederungshilfen gem. § 35 a SGB VIII:

  • Allgemeine Beratung zu Fragen der Eingliederungshilfe von Minderjährigen und jungen Volljährigen, sorgeberechtigten Eltern und Institutionen wie Schulen etc.
  • Überprüfung der Zuordnung von Minderjährigen und jungen Volljährigen zum Personenkreis gemäß § 35 a SGB VIII
  • Prüfung der Notwendigkeit der Installierung von Hilfe in ambulanter, teilstationärer und stationärer Form nach § 35 a SGB VIII
  • Anfertigung von Stellungnahmen im Rahmen von verwaltungsgerichtlichen Verfahren (ggf. Begleitung solcher Termine)
  • Fachliche Weiterentwicklung der Fachstandards innerhalb der Eingliederungshilfe
  • Kooperation mit verschiedenen Institutionen und Fachkräften (intern/extern) sowie Teilnahme an Arbeitskreisen (kommunal und überörtlich)
  • Aufgaben im Rahmen des § 8 a SGB VIII sowie Wahrnehmung der Rufbereitschaft (Kriseninterventionen und Durchführung von Inobhutnahmen)

Das bringen Sie mit:

  • Fachkraft im Sinne der §§ 72, 72 a SGB VIII
  • Abgeschlossenes Studium als Diplom-Sozialarbeiter*in/Diplom-Sozialpädagoge/-pädagogin oder einen Abschluss Bachelor of Arts (B.A.) Soziale Arbeit mit staatlicher Anerkennung oder als Diplompädagoge/-pädagogin mit mindestens einem Jahr Berufserfahrung innerhalb der Jugendhilfe (Aufgaben nach dem SGB VIII)
  • Fundierte Kenntnisse und sichere Anwendung rechtlicher und administrativer Vorschriften (u.a. SGB VIII, BGB, BKiSchG)
  • Kompetenzen zur Erstellung gutachtlicher Stellungnahmen und Berichte
  • Umfangreiche fach- und methodenspezifische Kenntnisse im Bereich der Jugendhilfe, insbesondere der Hilfen zur Erziehung, der Krisenintervention und des Kinderschutzes
  • Fähigkeit und Bereitschaft, differenzierte Sachverhalte zu ermitteln, schriftlich zu erfassen und verständlich darzustellen
  • Ausgeprägte Kommunikations-, Team- und Kooperationsfähigkeit
  • Bereitschaft zur Fort- und Weiterbildung, Supervision
  • Souveräner Umgang mit moderner Bürokommunikation, Standard- und Anwendersoftware

Für fachliche Fragen steht Ihnen Frau Wilinski unter der Tel.-Nr.: (0208) 455- 5140 zur Verfügung.

Wir freuen uns über Ihre aussagekräftige Online-Bewerbung (https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1305935) über Interamt, Stellen-ID 1305935 bis spätestens zum 27.05.2025.

Hinweise:
Die Stelle wird zeitgleich intern ausgeschrieben. Die externe Ausschreibung steht unter dem Vorbehalt, dass die Stelle intern nicht besetzt werden kann.

Bei Wunsch einer Teilzeitbeschäftigung geben Sie bitte die maximal mögliche wöchentliche Arbeitszeit an.

Bewerbende, die nach 1970 geboren sind, müssen einen Nachweis über einen bestehenden Masernimpfschutz gem. Masernschutzgesetz vor Aufgabenübernahme vorlegen.

Ihre eingereichten Bewerbungsunterlagen werden spätestens nach 6 Monaten datengeschützt vernichtet.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr fördert aktiv die Gleichstellung von Mann und Frau im Beruf. Wir wünschen uns, dass sich die gesellschaftliche Vielfalt unserer Region auch bei den Beschäftigten widerspiegelt und begrüßen deshalb Bewerbungen von Frauen und Männern, unabhängig von kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion bzw. Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität. Wir freuen uns auch über Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund! Bewerbungen schwerbehinderter und gleichgestellter Menschen sind erwünscht.

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