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Re­fe­rat­s­lei­tung (w/m/d) für das Re­fe­rat III 7 "Bör­se­n­auf­sicht"

Arbeitgeber: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Wiesbaden
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
09.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | B2
Kennziffer
III 7 RL
Kontakt
Frau Müller Cathrine

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine

Referatsleitung (w/m/d)
für das Referat III 7 „Börsenaufsicht“

Beamtin bzw. Beamter bis BesGr. B 2 HBesG
oder vergleichbare/r Beschäftigte bzw. Beschäftigter

Das Referat ist als oberste Landesbehörde zuständig für die Aufsicht über die Frankfurter Wertpapierbörse und die Eurex Deutschland und die diese Börsen betreibenden Trägergesell-schaften der Gruppe Deutsche Börse. Sie beaufsichtigen mit Ihrem Team damit die wichtigsten Handelsplätze Kontintentaleuropas und die global agierende Deutsche Börse AG.

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IHR AUFGABENBEREICH

  • Leitung des Börsenaufsichtsreferats mit der dazugehörigen Personalverantwortung für ca.10 teilweise mobil arbeitende Beschäftigte
  • Ausübung der Aufsicht über die wichtigsten börslichen Handelsplätze in Kontinen­taleuropa und Sicherung der Integrität des international bedeutsamen Finanzplatzes Frankfurt am Main
  • Erfüllung von Aufgaben und Befugnissen der Börsenaufsichtsbehörde nach dem deutschen Börsengesetz sowie der euro-päischen Finanzmarktregulierung MiFIDII, MiFIR und darauf basierender delegierter Rechtsakte
  • Bearbeitung von nationalen und inter­na­tionalen Rechtssachverhalten sowie Aus­tausch mit den Börsen, Marktteil-nehmenden und anderen staatlichen und privaten Institutionen
  • Begleitung von Normsetzungsvorhaben im Bereich der Finanz- und Kapitalmarkt-gesetzgebung auf Bun­des‑ und EU-Ebene und Beitrag zur Fortentwicklung des Finanzmarktes in deutscher und englischer Sprache

AUSBILDUNG / KENNTNISSE

  • Sie sind Volljuristin bzw. Volljurist, vor­zugs­weise mit mindestens der Note „be­frie­di­gend“ in beiden Staatsexamina.
  • Sie besitzen mehrjährige Berufserfahrung im Bereich der Börsen, des Finanz- oder Kapitalmarkts.
  • Sie verfügen über sehr gute Kenntnisse der englischen Sprache in Wort und Schrift.
  • Idealerweise verfügen Sie bereits über Führungserfahrung von größeren Teams.
  • Erfahrung bei einer Aufsichtsbehörde ist wünschenswert.
  • Eine erfolgreich absolvierte Börsenhändler-prüfung ist vorteilhaft.

SIE BRINGEN MIT

  • Ein ausgeprägtes Interesse an den Ge­scheh­nissen auf den Finanzmärkten und den Abläufen des Börsenhandels
  • Eine ausgeprägte Führungskompetenz, die sich u.a. in einem hohen Maß an Verant­wor­tungsbereitschaft, Verhandlungs­geschick und Entscheidungsfreude zeigt
  • Hohe Sozialkompetenz, dank der Sie die unterschiedlichen Bedürfnisse Ihres Teams erkennen und Konflikte zielführend lösen
  • Kommunikationsstärke, so dass Sie über ein sicheres und verbindliches Auftreten und die Fähigkeit, komplexe Themen mündlich und schriftlich verständlich zu präsentieren, verfügen
  • Ein hohes Maß an Organisationsgeschick, mit dem Sie die vielfältigen Aufgaben Ihres Referats erfolgreich bewältigen

WIR BIETEN IHNEN

  • Einen attraktiven Arbeitsplatz mit vielfäl­ti­gen Aufgaben und Entwicklungs­perspekti­ven im Zentrum der Landespolitik
  • Die Möglichkeit, Verantwortung in gesell­schaftlich relevanten Bereichen zu über­nehmen
  • Job­si­cherheit und zahlreiche Ange­bote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Besonders flexible Möglichkeiten zum mo­bilen Arbeiten
  • Kostenfreie Nutzung des ÖPNV im Rah­men des “LandesTickets” auch während der Freizeit
  • Kostenfreie Kfz- und Fahrradstellplätze di­rekt im Ministerium
  • Gezielte attraktive Weiterbildungsmög­lich­keiten
  • Möglichkeit zur Teilnahme an Kursen und Programmen zur Gesundheitsförderung, z.B. Firmenfitnessangebote mit Ko­ope­ra­tions­partnern

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Dem Ministerium wurde das „Gütesiegel – Familienfreundlicher Arbeitgeber Land Hessen“ verliehen. Außerdem ist es der Charta der Vielfalt und der Pflege-Charta beigetreten. Bei der Umsetzung dieser Werte kommt den Führungskräften des Hauses eine besondere Verpflichtung zu.

Die tatsächliche Eingruppierung und Stufenzuordnung wird individuell nach dem Tarifrecht des Landes Hessen festgelegt. Bei Vorliegen der persönlichen, rechtlichen und stellenwirtschaftlichen Voraussetzungen ist nach entsprechender Bewährung eine Übernahme in ein Beamtenverhältnis bis Besoldungs­gruppe B 2 HBesG grundsätzlich möglich. Ein bestehendes Beamtenverhältnis bis Besoldungsgruppe B2 HBesG kann fortgeführt werden.

Wegen der Unterrepräsentanz im Bereich des höheren Dienstes besteht aufgrund des Frauen­förder- und Gleichstellungsplans die Verpflichtung zur Erhöhung des Frauenanteils. Frauen sind daher besonders auf­gefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung und Befähigung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeitbeschäftigung ist grund­sätzlich möglich. Die Bewerbung von Menschen mit Migrationsgeschichte wird ausdrücklich begrüßt.

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis 09.06.2025 unter Angabe der Kennung III 7_RL per E-Mail (eine PDF-Datei) an bewerbungen@wirtschaft.hessen.de (mailto:bewerbungen@wirtschaft.hessen.de)

Mit der Bewerbung (eine PDF-Datei) sind vorzulegen:

  • Motivationsschreiben
  • Lebenslauf
  • Schulabschlusszeugnis
  • Nachweis der erfolgreich abgeschlossenen Studiengänge bzw. Staatsexamina*
  • Arbeitszeugnisse

*Hinweis: Bei ausländischen Bildungsabschlüssen ist die Vorlage im Original und Übersetzung auf Deutsch für die Prüfung der Äquivalenz zu deutschen Bildungsabschlüssen erforderlich. Sollte eine Prüfung durch das HMWVW mit Hilfe der durch die Kultusministerkonferenz zur Verfügung gestellten Datenbank „anabin“ nicht möglich sein, können Sie im konkreten Einzel­fall gebeten werden, eine kostenpflichtige Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für auslän­disches Bildungswesen nachzureichen.

Weitere Informationen entnehmen sie bitte der beigefügten Stellenausschreibung !

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