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Küchenhilfskraft bzw. Springkraft für die Kita's / 20 Std. / zum 1. August 2025 / unbefristet
Arbeitgeber: Gemeinde Weyhe
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Weyhe
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 25.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst | TVöD-VKA E 1
- Kontakt
-
Frau Kristina Wagner
Telefon: +49 4203 71239
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Bei der Gemeinde Weyhe ist zum 1. August 2025 eine unbefristete Teilzeitstelle als
Küchenhilfskraft bzw. Springkraft
mit 20 Wochenstunden
zu besetzen. Die Eingruppierung erfolgt in die Entgeltgruppe 1 TVöD.
Der Einsatz kann je nach Bedarf in allen Kindertagesstätten der Gemeinde Weyhe erfolgen. Ihr Stammhaus ist ansonsten in der Kindertagesstätte Südlich Reinsweg.
Die Arbeitszeit ist - abhängig von der jeweiligen Einrichtung – flexibel von montags bis freitags von ca. 9:00 bis 14:30 Uhr.
Mehrstunden können bei Bedarf im Vertretungsfall anfallen und werden vergütet.
Wir bieten Ihnen:
- eine tarifgerechte Bezahlung (Entgeltgruppe 1 TVöD) sowie Zusatzversorgung und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes
- sehr gut ausgestattete Küchen
- betriebliche Angebote zur Gesundheitsförderung, z. B. Firmenfitnessprogramm
- Möglichkeit der Anschaffung und Bezuschussung eines Jobtickets
- Bei einer Einstellung: Erstattung der Kosten (13 €) für die Vorlage des einzureichenden Führungszeugnisses
Aufgabenschwerpunkte:
- Obst und Gemüse putzen und schneiden
- Vorbereitung der Essensausgabe
- Essensausgabe
- Reinigen und Einsortieren von Geschirr
- Entsorgung von Abfall
- Aufräumen und Reinigen im Bereich der Essensausgabe
- Aufräumen und Reinigen der Nebenräume sowie
- Grundreinigung
Einstellungsvoraussetzungen:
- souveränes, freundliches und kundenorientiertes Auftreten, insbesondere im Umgang mit Kindern
- hohe Einsatzbereitschaft
- gut entwickelte Teamfähigkeit
- hohes Maß an Flexibilität, auch in Hinblick auf die wechselnden Einsätze im Rahmen der Springertätigkeit
- Nachweis Masern-Impfschutz (Kopie Impf-Ausweis oder ärztliches Attest)
- Bescheinigung nach § 43 Infektionsschutzgesetz
Allgemeine Hinweise:
Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang.
Bewerbungen von Menschen mit Migrationsgeschichte werden ausdrücklich begrüßt.
Die Gemeinde Weyhe ist bestrebt, die Gleichstellung der Geschlechter zu realisieren und hat besonders Interesse an der Bewerbung von Männern oder Menschen, die sich keinem Geschlecht zugehörig fühlen.
Bewerbungsverfahren:
Nutzen Sie unser Online-Bewerbungsportal unter Stellenangebote auf www.weyhe.de oder senden Sie Ihre schriftlichen Bewerbungsunterlagen bitte bis zum 25. Mai 2025 an die
Gemeinde Weyhe
Fachbereich 1 – Personalservice -
Rathausplatz 1, 28844 Weyhe
Die Online-Bewerbung ist bis zum 25. Mai 2025 freigeschaltet.
Fragen zu den Stelleninhalten unter 04203 71-226 (Frau von Weihe)
Sonstige telefonische Rückfragen unter 04203 71-239 (Frau Wagner)
Weitere Informationen
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