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Mitarbeit (w/m/d) in der Stabsstelle 94 - Recht
Arbeitgeber: Landkreis Gießen - Der Kreisausschuss
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Gießen
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 08.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 8
- Kennziffer
- ext Nr. 082/2025
- Kontakt
-
Simon Kluger
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Stellenausschreibung Nr. 082/2025
Beim Landkreis Gießen ist in der Stabsstelle 94 – Recht zum 15. Mai 2025 eine Teilzeitstelle im Umfang von 19,5 Wochenstunden in der
<em>Mitarbeit (w/m/d)</em>
unbefristet zu besetzen.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen:
- Sachbearbeitung, Verwaltung des ein- und ausgehenden hausinternen und externen Schriftverkehrs
- Organisation und Überwachung des Geschäftsablaufes
- IT-Koordination der juristischen Datenbanken, Datenpflege
- Terminplanung und –überwachung, Fristenkontrolle
- Haushaltsplanung - Mittelanmeldung, Budgetverwaltung, Berichtswesen
- Rückstellungen
- Überprüfung und Anweisung von Gebühren- und Kostenrechnungen nach RVG und GKG
- allgemeine Büroorganisation und Schreibarbeiten
- Geschäftsstelle Anhörungsausschuss
- Protokollführung Anhörungsausschuss
Voraussetzungen für diese Stelle:
- abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/ Verwaltungsfachangestellter (w/m/d) oder vergleichbare Ausbildung*)
- gute Kenntnisse im Allgemeinen Verwaltungsrecht
- fundierte Kenntnisse und Erfahrung im Umgang mit Microsoft-Office-Produkten
- sehr gute Kommunikationsfähigkeit in Wort und Schrift
- Organisationsfähigkeit
- hohe Flexibilität
- Belastbarkeit
- Teamfähigkeit
- ausgeprägte Service- und Kundenorientierung
- interkulturelle Kompetenz
*) Bewerbende, die bis zum 31.08.2025 die geforderte Qualifikation erlangen, können sich ebenfalls auf diese Stelle bewerben, sofern die bisherigen Leistungen mind. gut sind. Es sind geeignete Nachweise über die bereits erfolgten Leistungsnachweise (z.B. Zwischenprüfung/ Teilabschlussprüfung) vorzulegen. Eine Einstellung kann erst nach dem Nachweis des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung erfolgen.
Eine Übernahme von evtl. Ausbildungskosten kann nicht erfolgen .
Von Vorteil sind:
- Kenntnisse in RA-Micro und dem elektronischen Rechtsverkehr
Wir bieten Ihnen:
- ein vielseitiges und zukunftsorientiertes Aufgabenfeld
- umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote
- Leistungen nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst (z.B. Jahressonderzahlung, Leistungsentgelt)
- flexible und familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung sowie die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten
- betriebliche Altersversorgung
- kostenfreies Jobticket für das gesamte RMV-Gebiet zur Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs, kann auch privat und am Wochenende genutzt werden und beinhaltet eine großzügige Mitnahmeregelung
Die Vergütung erfolgt nach Entgeltgruppe 8 TVöD.
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Interessierte können sich bei Fragen zu den Stelleninhalten an die Stabstellenleitung, Friederike Igler-Schmalor, Tel. Nr. 0641/9390-1555, wenden.
Bei personalrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an Korinna Leinweber, Tel. 0641/9390-1545, FD Personal.
Wir bitten Sie das Online-Bewerberportal www.interamt.de (https://www.interamt.de/koop/app/stelle?id=1303159) zu nutzen und sich bis zum 08.06.2025 zu bewerben. Bei Fragen zum Online-Bewerberportal wenden Sie sich an Fachdienst.Personal@lkgi.de (mailto:Fachdienst.Personal@lkgi.de) E-Mail-Bewerbungen und Bewerbungen auf dem Postweg können nicht berücksichtigt werden.
Ehrenamtliches Engagement wird im Landkreis Gießen gefördert. Soweit Sie ehrenamtlich tätig sind, wird gebeten, dies in den Bewerbungsunterlagen anzugeben. Im Ehrenamt erworbene Erfahrungen und Fähigkeiten können gegebenenfalls im Rahmen von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung positiv berücksichtigt werden, wenn sie für die vorgesehene Tätigkeit dienlich sind.
Mit Einreichung der Bewerbungsunterlagen stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens zu. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerbungsunterlagen vernichtet und die persönlichen Daten gelöscht.
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