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Psy­cho­lo­gi­sche Psy­cho­the­ra­peu­tin bzw. Psy­cho­lo­gi­scher Psy­cho­the­ra­peut oder Kin­der- und Ju­gend­li­chen­psy­cho­the­ra­peu­tin bzw. -the­ra­peut (w/m/d)

Arbeitgeber: Stadt Gelsenkirchen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Gelsenkirchen
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
28.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | TVöD-VKA E 13 - TVöD-VKA E 14
Kennziffer
E 2025 - 089
Kontakt
Frau Sukowski
Telefon:  +49 209 169 53 98
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Echte Vielfalt. Ein Arbeitgeber. Bei uns arbeiten mehr als 7.100 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich dafür, dass die Menschen in Gelsenkirchen gut leben können. Hier spielt es keine Rolle, woher man kommt, sondern nur wohin man will. Jetzt Teil des Bunten Haufens werden und eine moderne, weltoffene und vielfältige Stadt mitgestalten!

Im Referat Kinder, Jugend und Familien der Stadt Gelsenkirchen ist in der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern eine Teilzeitstelle als

Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut (w/m/d)

oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. -therapeut (w/m/d)

Kennziffer: E 2025 - 089 (bitte bei Bewerbung angeben)

unbefristet zu besetzen.

Das sindIhreAufgaben bei uns:

In der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern erhalten Familien vertrauliche Gespräche und Unterstützung z.B. bei Fragen zur Erziehung, Entwicklung, Schule, Trennung bzw. Scheidung oder Konflikten im Familienleben. Zudem ist der Fachdienst zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen und Hilfeplanung für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene nach § 35a SGB VIII in die Beratungsstelle integriert.

Zum Aufgabengebiet gehören insbesondere folgende Tätigkeiten:

  • Fachliche Prüfung der Anspruchsgrundlagen für Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach § 35a SGB VIII sowie das Verfassen der entsprechenden Stellungnahmen
  • Diagnostik, Beratung und Therapie von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern bei Erziehungsschwierigkeiten, Verhaltens- und Entwicklungsauffälligkeiten, Leistungsproblemen, familiären Krisen sowie bei Trennung und Scheidung
  • Entwicklung und Durchführung einzelfallübergreifender Angebote (Multiplikatorenarbeit, Informationsveranstaltungen, Kooperation mit Familienzentren)
  • Zusammenarbeit mit allen Diensten und Einrichtungen der Jugend- und Gesundheitshilfe sowie mit Schulen und Kliniken etc.
  • Weitere Öffnung der Beratungsangebote für Familien mit Zuwanderergeschichte

Das bringen Sie mit:

Die Aufgabenwahrnehmung erfordert die Approbation als Psychologische Psychotherapeutin bzw. Psychologischer Psychotherapeut oder Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bzw. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut oder die Weiterbildung zur Fachpsychotherapeutin bzw. zum Fachpsychotherapeut.

Auch Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem fortgeschrittenen Ausbildungs- bzw. Weiterbildungsstand in der jeweiligen Fachrichtung befinden, können bei Vorliegen der vorläufigen Behandlungserlaubnis für eine Stellenbesetzung berücksichtigt werden.

Darüber hinaus werden von den Bewerberinnen bzw. Bewerbern erwartet:

  • Beratungserfahrung
  • Ausgewiesene diagnostische Kenntnisse, insbesondere im Bereich psychischer Störungen nach ICD 10, Teilhabebeeinträchtigungen gemäß ICF und seelischer Behinderungen
  • Teamfähigkeit, hohe Belastbarkeit und Entscheidungsfreude sowie die Bereitschaft bzw. Fähigkeit zu einer engen Kooperation in und mit der Jugendhilfe

Ein sicherer Umgang mit der Microsoft-Office-Standardsoftware wird neben der Bereitschaft, sich in entsprechende Fachanwendungen einzuarbeiten, erwartet.

Bei der Stadt Gelsenkirchen gehören der wertschätzende Umgang mit kultureller Vielfalt sowie die Kommunikation und Interaktion zwischen Menschen verschiedener Herkunft und Lebensweisen zum Arbeitsalltag. In diesem Zusammenhang werden soziale und interkulturelle Kompetenzen erwartet.

Das erwartet Sie bei uns:

  • Eine verantwortungsvolle, vielseitige und anspruchsvolle Tätigkeit in einer engagierten und dynamischen Verwaltung
  • Ein sicherer Arbeitsplatz in einer unbefristeten Teilzeitstelle mit einem Umfang von 46,15% (18 Stunden) der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit
  • Eine leistungsgerechte Vergütung nach den Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) unter Eingruppierung in die EGr. 14 TVöD bei abgeschlossener Approbationsausbildung bzw. Weiterbildung. Bewerberinnen und Bewerber, die sich in einem fortgeschrittenen Ausbildungsstand befinden, werden bis zum Abschluss der Ausbildung in die EGr. 13 TVöD eingruppiert.
  • Die Möglichkeit zum mobilen Arbeiten bzw. Homeoffice im Rahmen der Regelungen der Stadt Gelsenkirchen
  • Eine 5-Tage-Woche mit flexiblen Arbeitszeiten im Rahmen unseres Gleitzeitmodells
  • Vielseitige Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • Eine betriebliche Gesundheitsvorsorge mit Sport- und Fitnessangeboten
  • Vielfältige Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • Eine gute betriebliche Altersvorsorge
  • Ein kostengünstiges Firmenticket für den ÖPNV

Das ist Ihre Ansprechpartnerin:

Für weitere Informationen steht Ihnen die Leiterin der Abteilung Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern, Frau Sukowski (Tel. 0209 169 - 53 98), gerne zur Verfügung.

Grundsätzliche Anmerkungen zu Bewerbungen:

Gelsenkirchen ist eine weltoffene und vielfältige Stadt. Diese Vielfalt soll sich in der Verwaltung widerspiegeln, um die Dienstleistungen für unsere Bürgerinnen und Bürger optimal erbringen zu können. Wir begrüßen ausdrücklich Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund.

Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. Gemäß dem Landesgleichstellungsgesetz NRW und dem Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung Gelsenkirchen werden Frauen bevorzugt berücksichtigt. Die Position ist - je nach Art der Behinderung - auch für Schwerbehinderte geeignet.

Bewerbungen Schwerbehinderter werden unmittelbar an die Schwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Gelsenkirchen weitergeleitet, sofern die Bewerberinnen und Bewerber diesem Verfahren nicht ausdrücklich widersprechen.

Sie fühlen sich angesprochen?

Dann bewerben Sie sich bitte mit den üblichen Unterlagen bis zum 28.05.2025 direkt hier durch Klick auf "Online-Bewerbung" (https://karriere.gelsenkirchen.de/u4xr3) .

Mehr Informationen zur Stadt Gelsenkirchen als Arbeitgeberin finden Sie unter www.gelsenkirchen.de/karriere (http://www.gelsenkirchen.de/karriere) und www.einbunterhaufen.de (http://www.einbunterhaufen.de/) .

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