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Hy­giene­in­spek­tor (w/m/d)

Arbeitgeber: Landkreis Mecklenburgische Seenplatte

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Neubrandenburg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
22.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | TVöD-VKA E 9a
Kontakt
Frau Madlen Skalat
Telefon:  +49 395 57087 2114
Mailkontakt

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Über uns

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte liegt in Mecklenburg-Vorpommern und ist als touristisch geprägte Region bekannt; mit zahlreichen Seen -so dem größten Binnensee Deutschlands, der Müritz- sowie Wäldern und naturbelassenen Landschaften. Dank der zentralen Lage des Landkreises und der guten Infrastruktur sind die Hauptstadt Berlin, die Hansestadt Hamburg und die Ostseeküste sehr gut zu erreichen.

Für das Gesundheitsamt schreibt der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zum nächstmöglichen Besetzungszeitpunkt eine Stelle als

Hygieneinspektor (w/m/d)

mit 39 Wochenstunden aus.Dienstort sind die Regionalstandorte Neubrandenburg und Demmin.



Aufgaben

  • hygienische, gesundheitliche und infektionsmedizinische Überwachung von Personen und Einrichtungen nach § 9 ÖGDG i.V.m. Infektionsschutzgesetz und Trinkwasserverordnung
  • Beratungen zu gesundheitsrechtlichen und infektionsmedizinischen Angelegenheiten
  • Anordnungen von Maßnahmen auf dem Gebiet der medizinischen Umwelthygiene zur Vermeidung, Vorbeugung und Eindämmung von umweltbedingten Erkrankungen und Infektionskrankheiten



Anforderungen

  • abgeschlossene Ausbildung als Gesundheitsaufseher/in, Hygieneinspektor/in oder Fachkraft für Hygieneüberwachung
  • Sicherheit im Umgang mit Gesetzen und Verordnungen
  • sehr gute Kenntnisse im Umwelt- und Gesundheitsrecht
  • selbständige, eigenverantwortliche und engagierte Arbeitsweise
  • anwendungsbereite Kenntnisse in MS-Office und Bereitschaft zur Einarbeitung in Fachsoftware
  • PKW-Fahrerlaubnis



Der Landkreis bietet

Die Vergütung erfolgt entsprechend der Entgeltgruppe 9a TVöD-V.

Nach erfolgreich absolvierter Probezeit ist die Ausübung dieser Tätigkeit bei persönlicher Eignung im Rahmen der mobilen Arbeit möglich.

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet ein attraktives Arbeitsverhältnis mit einer interessanten und abwechslungsreichen Tätigkeit in einer modernen Verwaltung mit tarifvertraglich abgesicherten Arbeitsbedingungen, wie etwa

  • tarifgerechte Eingruppierung,
  • alternatives Entgeltanreizsystem,
  • Jahressonderzahlung,
  • Urlaubsanspruch in Höhe von 30 Tagen in der 5-Tages-Woche,
  • regelmäßige Arbeitszeiten,
  • zusätzliche betriebliche Altersversorgung.


Des Weiteren profitieren die Beschäftigten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte von

  • vielfältigen Fortbildungsmöglichkeiten zur individuellen Personalentwicklung
  • Gleitzeitregeln und Teilzeitangeboten zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  • einem betrieblichen Gesundheitsmanagement mit Sport- und Gesundheitsangeboten
  • direkten betrieblichen Ansprechpartner/innen, wie die Personalvertretung, die Gleichstellungsbeauftragte, die Vertrauensperson der Schwerbehinderten, dem Betriebsarzt und der Fachkraft für Arbeitssicherheit.


Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte steht für Gleichstellung, Chancengleichheit und Antidiskriminierung, auch bei der Personalgewinnung. Deshalb wird von allen sich bewerbenden Personen Gleichstellungs- und Vielfaltskompetenz erwartet.

Bewerbungen schwerbehinderter Menschen werden bei gleicher fachlicher und gesundheitlicher Eignung vorrangig berücksichtigt. Personen, die Tätigkeiten für das Allgemeinwohl ausüben, können bei ansonsten gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt werden.

Weitere Hinweise

Bewerbungsschluss ist am 22.05.2025.Ihre Bewerbung reichen Sie bitte über das Karriereportalhttps://karriere.lk-seenplatte.de/Jobs/All ein.

Papierbewerbungen sind an das Amt für Personal / Organisation / Bürgerservicedes Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Postfach 110264, 17042 Neubrandenburg zu senden.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehen, werden vom Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nicht erstattet.

Heiko Kärger

Landrat

Weitere Informationen

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