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Voll­ju­rist*in (m/w/d)

Arbeitgeber: Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU)

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Zentrale Dienste u. Personal
Ort
Köln
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
26.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | TV-L E 13
Kennziffer
ZFU 2025 1
Kontakt
Frau Henrike Esgen
Telefon:  +49 221 921207-2500
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), am Rande der Altstadt Kölns in Rheinnähe gelegen, nimmt bundesweit die Aufgaben nach dem „Gesetz zum Schutz der Teilnehmer am Fernunterricht“ wahr. Dazu gehören Verbraucherschutz, Überprüfung, Information und Beratung.

Wir besetzen zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine Stelle als

Volljurist*in (m/w/d)
in Vollzeit.

Ihre Aufgaben

Dazu gehören u.a.:

- Rechtsanwendung im Zusammenhang mit dem Fernunterrichtsschutzgesetz (FernUSG) und dem allgemeinen Verwaltungsrecht

- Bearbeitung komplexer juristischer Fragestellungen im Rahmen der rechtlichen Prüfung von Fernlehrangeboten sowie Ordnungswidrigkeitenverfahren

- Beobachtung und Analyse von Gesetzesänderungen und Rechtsprechung im Bereich des Fernunterrichts und des Verbraucherschutzes

- interne rechtliche Beratung zu sämtlichen Rechtsangelegenheiten der ZFU

- Einleitung und Begleitung von Gesetzgebungsverfahren und von Gerichtsverfahren

- Mitwirkung an behördeninternen Projekten

- Wahrnehmung der Funktion des Inklusionsbeauftragten (m/w/d)

Ihr Profil

- erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium der Rechtswissenschaften einschließlich 2. Juristischer Staatsprüfung mit mindestens 6,51 Punkten

- gute Kenntnisse im Verwaltungsrecht

- Berufserfahrung wünschenswert, vorzugsweise im öffentlichen Dienst

- sehr gute Deutschkenntnisse

- sichere Anwendung von Softwareprodukten, insbesondere im MS-Office-Bereich

- gute Organisationsfähigkeit sowie gewissenhafte und selbständige Arbeitsweise

- Freude an selbständigem Arbeiten wie auch der Zusammenarbeit im Team

- ausgeprägte Serviceorientierung

Wir bieten Ihnen

- die Möglichkeit, aktiv zur Weiterentwicklung des Verbraucherschutzes beitragen zu können,

- ein eigenverantwortliches Aufgabenfeld,

- ein abwechslungsreiches Tätigkeitsfeld in einem kollegialen und dynamischen Team,

- Unterstützung bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf,

- einen modern ausgestatteten Arbeitsplatz,

- flexible Arbeitszeiten,

- bei Vorliegen der Voraussetzungen weitreichende Möglichkeit zu Telearbeit,

- ein umfangreiches und bedarfsorientiertes Weiterbildungsangebot zum Erwerb und Ausbau fachlicher und persönlicher Kompetenzen,

- eine Anstellung im öffentlichen Dienst des Landes Nordrhein-Westfalen

- eine Vergütung nach Entgeltgruppe 13 der Entgeltordnung (EGO) zum Tarifvertrag der Länder (TV-L) mit „Weihnachtsgeld“ (jährliche Sonderzuwendung),

- eine zusätzliche Altersversorgung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder,

- einen gut erreichbaren Arbeitsplatz im Zentrum von Köln.

Hinweise

Die ZFU fördert die Gleichstellung aller Mitarbeitenden und begrüßt daher Ihre Bewerbung unabhängig von ethnischer, kultureller oder sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.
Bewerbungen von Frauen sind ausdrücklich erwünscht. In Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes NRW bevorzugt berücksichtigt.
Schwerbehinderte und diesen gleichstellte behinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.
Sollten im Auswahlverfahren Hilfsmittel o.ä. benötigt werden, können Sie sich vertrauensvoll an die Hauptschwerbehindertenvertretung des MAGS NRW oder Frau Esgen (ZFU, s.u.) wenden.

Die Besetzung der Stelle sollte in Vollzeit (39,83 Stunden/Woche) erfolgen. Bei entsprechenden Bewerbungen prüfen wir, ob Teilzeitwünschen entsprochen werden kann.


Bewerbung

Bitte senden Sie uns Ihre aussagefähige Bewerbung zusammengefasst in einer pdf-Datei (max. 5 MB) per E-Mail bis (26.05.2025) an

bewerbung@zfu.nrw.de (mailto:bewerbung@zfu.nrw.de)


Für Fragen zum Bewerbungsverfahren steht Ihnen Frau Esgen, Tel. 0221/921207-2500 gern zur Verfügung.

Bei Fragen zum Aufgabengebiet wenden Sie sich bitte an den Leiter der ZFU, Herrn Al-Khatib, Tel. 0221/921207-2100.

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!


Datenschutzhinweise für Stellenausschreibungen/-besetzungen:

Die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht ZFU verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Stellenausschreibungen und -besetzungen.
Die von Ihnen angegebenen personenbezogenen Daten (Stammdaten, Kontaktdaten, Familiendaten, Gesundheitsdaten, Leistungsdaten etc.) sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihrer Bewerbung auf die o. g. Stellenausschreibung. Ihre Daten werden nach Eingang der Bewerbung gespeichert und zum Zwecke der Bewerberauswahl (Bestenauslese) verarbeitet. Sie sind nicht verpflichtet, die Angaben zu Ihrer Person zu machen, und willigen daher mit der Übersendung Ihrer Bewerbungsunterlagen in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ein. Sofern Sie mit der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nicht einverstanden sind, kann Ihre Bewerbung vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden.

Rechtsgrundlage der Verarbeitung personenbezogener Daten: Art. 6 Abs. 1 lit. a), c) i. V. m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO.

Dauer der Speicherung der personenbezogenen Daten: Die Bewerberdaten werden gelöscht, sobald sich der Zweck für die Datenerhebung erledigt hat und keine weitere Aufbewahrungspflicht besteht. Die Aufbewahrung der Bewerbungsunterlagen erfolgt für die Dauer von maximal 6 Monaten, damit die ZFU möglicherweise erhobene Diskriminierungsvorwürfe auf der Grundlage der eingegangenen Bewerbungsunterlagen entkräften kann.

Weitere Informationen u.a. zur verantwortlichen Stelle und zum behördlichen Datenschutzbeauftragten der ZFU finden Sie unter https://www.zfu.de/dsgvo.html (https://www.zfu.de/dsgvo.html) .

Weitere Informationen

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