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Sach­be­ar­bei­ter Ju­gend­ge­richts­hil­fe (m/w/d)

Arbeitgeber: Salzlandkreis

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Aschersleben
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
14.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst | TVöD-SuE S 12
Kontakt
Frau Laura Simoneit
Mailkontakt

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Stellenausschreibung

MITTENDRIN –Der Salzlandkreis mit einer Fläche von mehr als 1.400 Quadratkilometern und seinen rund 190.000 Einwohnern liegt zentral in Sachsen-Anhalt. Der Name verweist auf den regionalen Salzabbau. Die Mittelzentren Aschersleben, Bernburg (Saale), Schönebeck (Elbe) und Staßfurt bieten bezahlbaren Wohnraum, vielfältige Erholungs-, Freizeit- und Kulturangebote sowie eine ausgeprägte Kita- und Schullandschaft. Radwege (Europaradweg, Elberadweg, Saaleradweg) und die Autobahnen A 14 und A36 sowie die Bundesstraßen B 6, B 81, B 180 und B 246a bieten eine sehr gute Verkehrsanbindung. Kreisstadt und Hauptsitz der Kreisverwaltung ist Bernburg (Saale).

Die Kreisverwaltung mit ihren rund 945 Mitarbeitenden bietet Ihnen attraktive, anspruchsvolle und zukunftssichere Arbeitsplätze. Diese geben ihnen die Möglichkeit Verantwortung für das Leben im Salzlandkreis übernehmen zu können.

Im Fachdienst Jugend und Familie (FD22) suchen wir am Standort Aschersleben für ein Team mit vier Mitarbeitenden, Sie als

Sachbearbeiter Jugendgerichtshilfe (m/w/d)

für eine befristete Vollzeitstelle für zwei Jahre mit 39 Wochenstunden zum nächstmöglichen Zeitpunkt vergütet mit der Entgeltgruppe S12 TVöD-V.

Zukünftig sind das Ihre wesentlichen Aufgaben:

  • Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz auf der Grundlage des § 52 SGB VIII und § 38 JGG (einschließlich Diversionsverfahren)
  • Beratung und Information über den Ablauf des Verfahrens, die Rechte und Pflichten, mögliche Rechtsfolgen sowie die Möglichkeiten zu deren Vermeidung
  • Einbringen von sozialen und pädagogischen Gesichtspunkten in das Verfahren durch rechtzeitige Vermittlung und Einleitung konkreter Hilfen
  • Erarbeiten von Stellungnahmen und Berichten im Jugendgerichtsverfahren aus Sicht der Jugendhilfe
  • Vorbereitung der Hauptverhandlung mit den Jugendlichen/ Heranwachsenden und deren Bezugspersonen sowie Jugendstaatsanwalt und Jugendrichter sowie die Teilnahme an der Hauptverhandlung
  • Einleitung und Überwachung richterlicher Weisungen und Auflagen
  • Mitwirkung in Verfahren wegen Schulpflichtverletzungen
  • Mitarbeit in fachlichen Arbeitsgruppen, -kreisen und Gremien im Bereich der Jugendhilfe

Das sollten Sie unbedingt mitbringen :

  • ein abgeschlossenes Hochschulstudium der Sozialen Arbeit bzw. Sozialpädagogik (Diplom oder Bachelor) mit einer staatlichen Anerkennung
  • einen gültigen Führerschein Klasse B

Ihr Profil rundet ab, wenn Sie:

  • Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Grundlagen im SGB VIII, SGB I und SGB X, im Jugendgerichtsgesetz, Strafprozessordnung, Gerichtsverfahrensgesetz, Ordnungswidrigkeitengesetz sowie Jugendarbeitsschutzgesetz haben
  • die Befähigung zum empathischen und gleichzeitig distanzwahrenden Umgang mit straffälligen jungen Menschen und deren Angehörigen mitbringen
  • über Kenntnisse über Techniken der Gesprächsführung verfügen
  • einen sozialadäquaten Umgang mit jugendlicher Devianz und Delinquenz haben
  • über eigenverantwortliche Entscheidungsfindung und Kommunikationsfähigkeit (schriftlich und mündlich) verfügen
  • Flexibilität, Teamfähigkeit und Verantwortungsbereitschaft besitzen

Wir bieten Ihnen:

  • dynamische Gehaltsentwicklung entsprechend dem Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst für den Bereich Verwaltung im Bereich der kommunalen Arbeitgeberverbände- TVöD-V (VKA)
  • Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Woche mit fünf Arbeitstagen
  • Gewährung einer Jahressonderzahlung
  • betriebliche Altersvorsorge (KVSA)
  • vermögenswirksame Leistungen
  • leistungsorientierte Bezahlung
  • flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. gleitende Arbeitszeit, mobiles Arbeiten, Zeitwertkonto „Lebensarbeitszeitmodell“)
  • Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
  • betriebliches Gesundheitsmanagement

Sie möchten wechseln? Das bleibt unter uns

Falls Sie sich in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, sichern wir Ihnen natürlich höchste Vertraulichkeit Ihrer Bewerbung zu.

Wir werden nur mit Ihrer Zustimmung den aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber kontaktieren.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Insoweit Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns über Ihre Bewerbung. Haben Sie Fragen, dann wenden Sie sich an Frau Simoneit , Tel. 03471- 6841195.

Der Salzlandkreis fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.

Wir bitten Sie, ausschließlich das Online-Bewerbungsportal www.interamt.de zu nutzen und Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf, Arbeitszeugnissen und den Nachweis über die erforderliche berufliche Qualifikation bis zum 14.05.2025 unter der Stellenangebots-ID 1296439 einzustellen.

Von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail bitten wir abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens aus Gründen des Verwaltungsaufwandes und der damit verbundenen Kosten nicht zurückgesandt.

Hinweise:

Unvollständige bzw. nicht aussagefähige Bewerbungsunterlagen werden in das Auswahlverfahren nicht einbezogen.

IhreDaten werden auf der Basis unserer Datenschutzvorschriften (Interamt/ Salzlandkreis) selbstverständlich vertraulich behandelt. >>> Hinweisblatt zur Datenerhebung nach Art. 13 DSGVO (https://www.salzlandkreis.de/media/15325/hinweisblatt-zur-datenerhebung-nach-art-13-dsgvo.pdf) .

Bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der Internetseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) unter www.kmk.org/zab (http://www.kmk.org/zab) .

Die Entgeltgruppe ist in sechs Stufen untergliedert. Die Stufenzuordnung ergibt sich aus §16Abs.2TVöD-V (VKA). Die Anerkennung einschlägiger Berufserfahrung ist bei Vorlage entsprechender Nachweise möglich.

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