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Minijob - pädagogische Hilfskraft Hort (10 Std./Woche)
Arbeitgeber: Gemeinde Neuenkirchen im Amt Landhagen
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Gesundheit, Sport u. Soziales
- Ort
- Neuenkirchen
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 04.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Einfacher Dienst | 400 - 538
- Kennziffer
- pädagogische Hilfskraft
- Kontakt
-
Frau Hasson
Telefon: +49 3834 8951-19
Mailkontakt
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- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Minijob-Ausschreibung – Zuverdienst auf Basis geringfügiger Beschäftigung
Die Gemeinde Neuenkirchen - im Amt Landhagen – sucht schnellstmöglich eine/n
Pädagogische Hilfskraft (m/w/d)
zur Unterstützung des Hortes
Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden.
Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:
- Hausaufgabenbetreuung der Hortkinder (Montag bis Donnerstag von 12:00- 14:30 Uhr)
Anforderungsprofil:
- Nachweis der pädagogischen Eignung (Student Lehramt, Lehrer/Erzieher im Ruhestand m/w/d etc.)
- eintragungsfreies Führungszeugnis
- Zuverlässigkeit, selbständige Arbeitsweise, ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
- flexibler Einsatz
Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 04. Mai 2025 an die
Gemeinde Neuenkirchen
- im Amt Landhagen -
Bürgermeisterin Frau Breitsprecher
Theodor-Körner-Straße 36
17498 Neuenkirchen
Für Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Sewerin, unter der Tel.-Nr. 03834/897927 gerne zur Verfügung.
Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen drei Monate im Fachbereich Zentrale Steuerung des Amtes Landhagen und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.
Die Datenschutzinformationen zum Bewerbungsverfahren können Sie auf unserer Homepage unter https://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html einsehen.
Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallen, werden nicht von der Gemeinde erstattet.
Neuenkirchen, 15. April 2025
gez. Breitsprecher
Bürgermeisterin
Weitere Informationen
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