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Mi­ni­job - päd­ago­gi­sche Hilfs­kraft Hort (10 Std./Wo­che)

Arbeitgeber: Gemeinde Neuenkirchen im Amt Landhagen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Neuenkirchen
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Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
04.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst | 400 - 538
Kennziffer
pädagogische Hilfskraft
Kontakt
Frau Hasson
Telefon:  +49 3834 8951-19
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Minijob-Ausschreibung – Zuverdienst auf Basis geringfügiger Beschäftigung

Die Gemeinde Neuenkirchen - im Amt Landhagen – sucht schnellstmöglich eine/n

Pädagogische Hilfskraft (m/w/d)

zur Unterstützung des Hortes

Die durchschnittliche regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 10 Stunden.

Das Aufgabengebiet umfasst im Wesentlichen folgende Tätigkeiten:

  • Hausaufgabenbetreuung der Hortkinder (Montag bis Donnerstag von 12:00- 14:30 Uhr)

Anforderungsprofil:

  • Nachweis der pädagogischen Eignung (Student Lehramt, Lehrer/Erzieher im Ruhestand m/w/d etc.)
  • eintragungsfreies Führungszeugnis
  • Zuverlässigkeit, selbständige Arbeitsweise, ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsbewusstsein
  • flexibler Einsatz

Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen senden Sie bitte bis zum 04. Mai 2025 an die

Gemeinde Neuenkirchen

- im Amt Landhagen -

Bürgermeisterin Frau Breitsprecher

Theodor-Körner-Straße 36

17498 Neuenkirchen

Für Auskünfte und Rückfragen zum Stellenangebot steht die Leiterin der Einrichtung, Frau Sewerin, unter der Tel.-Nr. 03834/897927 gerne zur Verfügung.

Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens verbleiben die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Bewerber/innen drei Monate im Fachbereich Zentrale Steuerung des Amtes Landhagen und werden danach vernichtet. Wenn Sie die Rücksendung Ihrer Unterlagen wünschen, legen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei.

Die Datenschutzinformationen zum Bewerbungsverfahren können Sie auf unserer Homepage unter https://www.landhagen.de/datenschutz/amt/datenschutz.html einsehen.

Kosten, die im Zusammenhang mit der Bewerbung anfallen, werden nicht von der Gemeinde erstattet.

Neuenkirchen, 15. April 2025

gez. Breitsprecher

Bürgermeisterin

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