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Be­am­ter im All­ge­mei­nen Voll­zugs­dienst (m/w/d) in der Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Bie­le­feld-Brack­we­de

Arbeitgeber: JVA Bielefeld-Brackwede

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Recht
Ort
Bielefeld
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
29.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst | A7 - A9 / TV-L E 4 - TV-L E 6
Kontakt
Mira Cardinale
Telefon:  +49 521 4896-221
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Was erwartet Sie?

Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst (AVD) beaufsichtigen, versorgen und betreuen die Gefangenen in Justizvollzugseinrichtungen.

In enger Zusammenarbeit mit den Fachdiensten – u. a. Psychologinnen und Psychologen, Ärztinnen und Ärzte, Pädagoginnen und Pädagogen, Seelsorgerinnen und Seelsorger – sorgen sie dafür, dass gefangene Erwachsene und Jugendliche im Vollzug verantwortungsbewusst und geordnet zusammenleben.

Sie überwachen den Tagesablauf der Gefangenen in der Justizvollzugsanstalt, unterstützen beim Sport, betreuen bei der Krankenpflege, wirken bei der Beurteilung mit und motivieren jeden Einzelnen, die individuellen Vollzugsziele zu erreichen. Sie reden, hören zu, wirken auf das Verhalten von Gefangenen ein und helfen bei persönlichen Belangen.

So haben sie großen Anteil daran, dass die Gefangenen auch nach dem Strafvollzug in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten führen.

Sie übernehmen damit eine verantwortungsvolle Aufgabe in einem innovativen Umfeld von hoher gesamtgesellschaftlicher Bedeutung und können sich dafür auf einen krisensicheren Arbeitsplatz in der Landesverwaltung verlassen.

Beamtinnen und Beamte im Allgemeinen Vollzugsdienst arbeiten im Schichtdienst und auch an Wochenenden und Feiertagen, um diesen ständigen Dienst am Menschen aufrecht zu erhalten. Zum Ausgleich besteht Anspruch auf dienstfreie Tage in der Woche.

Was müssen Sie mitbringen?

Der Allgemeine Vollzugsdienst gehört zur Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt im Justizvollzug des Landes Nordrhein-Westfalen.

Bewerberinnen und Bewerber für die Ausbildung zur Beamtin / zum Beamten im Allgemeinen Vollzugsdienst müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss und abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre alt und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als schwerbehinderter oder gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43Jahre alt
  • Deutsche / Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes
  • charakterliche, geistige, körperliche und gesundheitliche Eignung für die Laufbahn
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht

Wie erfolgt der Berufseinstieg? Welche Perspektiven haben Sie?

Die Einstellung in den Allgemeinen Vollzugsdienst erfolgt in der Regel in ein Beschäftigungsverhältnis, wobei feste Einstellungstermine nicht vorgegeben sind. Es wird im Arbeitsvertrag (nach Tarifvertrag der Länder TV-L) in einer sogenannten Nebenabrede vereinbart, sich innerhalb von drei Jahren in das Beamtenverhältnis auf Widerruf übernehmen zu lassen.

Die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Widerruf und der Beginn der Laufbahnausbildung hängen ab von der Anzahl zugewiesener Ausbildungsplätze und vorhandener Tarifbeschäftigter zum 1. Juli eines der kommenden Jahre. Das Beamtenverhältnis auf Widerruf endet nach bestandener Prüfung. Bei entsprechenden Leistungen ist die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe aber sehr wahrscheinlich.

Mit zunehmender Berufserfahrung – entsprechende Bewährung vorausgesetzt – stehen unterschiedliche Funktionen offen (Bandbreite der Besoldung: Besoldungsgruppen A 7 bis A 11, nach dem Landesbesoldungsgesetz – LBesG NRW).

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen.

Das Land Nordrhein-Westfalen ist weiter bestrebt, die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen zu fördern. Bewerbungen geeigneter Schwerbehinderter und diesen gleichgestellten behinderten Menschen im Sinne des § 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ausdrücklich erwünscht.

Die Ausschreibung richtet sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

  • Frau Mira Cardinale 0521/4896-221

Bei Interesse senden Sie bitte Ihre ausführlichen Bewerbungsunterlagen an:

Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Brackwede
Personal & Service
Umlostraße 100
33649 Bielefeld

oder

bewerbung@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de (mailto:poststelle@jva-bielefeld-brackwede.nrw.de)

Der Bewerbung sind beizufügen:

  • Bewerbungsschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Bewerbungsfoto
  • Geburtsurkunde ggfls. Heiratsurkunde
  • Schulentlassungszeugnis
  • Arbeitszeugnis über bisherige Beschäftigungen
  • Erklärung über Schulden
  • Erklärung über Straftaten
  • Fragebogen zum Lebenslauf
  • Erklärung über frühere Eignungsprüfungen und
  • Einverständniserklärung zur Akteneinsicht

Diese Erklärungen finden Sie auf unserer Homepage:

https://www.jva-bielefeld-brackwede.nrw.de/behoerde/stellen_ausbildung/Beschaeftigter-im-allgemeinen-Vollzugsdienst/index.php (https://www.jva-bielefeld-brackwede.nrw.de/behoerde/stellen_ausbildung/Beschaeftigter-im-allgemeinen-Vollzugsdienst/index.php)

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