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Stu­di­en­di­rek­tor:in (w/m/d) als stän­di­ge Ver­tre­tung der Lei­te­rin an der Schu­le Am Le­her Markt

Arbeitgeber: Stadt Bremerhaven

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Bremerhaven
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
07.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst | A15
Kennziffer
A37/2022
Kontakt
Frau Joanne Finger
Telefon:  +49 471 5902232
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

An der Schule am Leher Markt ist zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle der/des

Studiendirektorin/Studiendirektors (w/m/d)

als ständige Vertretung der Leiterin

- Besoldungsgruppe A 15 BremBesO -

in der Schulleitung zu besetzen.

Die Schule Am Leher Markt (SALM) ist eine inklusive Oberschule mitten im Bremerhavener Stadtteil Lehe, der von einer hohen kulturellen Vielfalt geprägt ist. Als offene Ganztagsschule bietet die SALM ihren Kindern, die häufig aus sozial benachteiligten Familien kommen, nicht nur einen Lernort sondern auch ein schulisches Zuhause. Unser Kollegium arbeitet erfolgreich in Jahrgangs- und Fachteams zusammen. Das motivierte und gut aufeinander eingespielte Kollegium legt sehr viel Wert auf Gremienarbeit. So ist eine multiprofessionelle, gewinnbringende Arbeit gewährleistet. Unsere Schwerpunkte liegen im MINT- und im sportlichen Bereich, Projektunterricht und individuelle Förderung stellen eine weitere wichtige Grundlage der erfolgreichen Arbeit der Schule Am Leher Markt dar.

Auf dieser Stelle ist gleichzeitig die Didaktische Leitung wahrzunehmen. Der/die didaktische Leiter:in ist verantwortlich für die Erarbeitung von Konzepten für die pädagogische, didaktische und methodische Innovation der Schule, die sich am Leitbild und Entwicklungszielen des Schulprogramms orientiert. Der bzw. die Stellvertretende Leitung muss jederzeit den bzw. die Schulleiter*in vertreten können.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

Schul- und Unterrichtsentwicklung(im Rahmen der delegierten

Befugnisse)

  • Sicherung einer systematischen Qualitätsentwicklung auf Grundlage des Profils der Schule sowie Weiterentwicklung des Leitbildes
  • Verknüpfung der Schul- und Unterrichtsentwicklung mit systematischer Personalentwicklung und Setzung von Schwerpunkten in der Schulentwicklung
  • Nutzung von Daten für die inklusive Schulentwicklung unter Berücksichtigung der Diversität der Schülerinnen und Schüler
  • Einbindung der Fachkonferenzen, Teamstrukturen und weiterer Gremien in die Schul- und Unterrichtsentwicklung
  • Abstimmung transparenter Ablaufregelungen für zentrale, wiederkehrende Planungsprozeduren (z.B. Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Vertretungsregelung, etc.)
  • Gestaltung des Rahmens für Unterricht und Unterrichtsentwicklung auf Grundlage der Bildungspläne und auf Grundlage der Strategie der Kultusministerkonferenz „Bildung in der digitalen Welt“
  • Etablierung eines Systems zur Beobachtung und Evaluation des Unterrichtsgeschehens (z.B. Hospitationen, Feedbackkultur)
  • Förderung von Initiativen von allen Beteiligten des Schullebens

Personalführung und Entwicklung(im Rahmen der delegierten Befugnisse)

  • Beratung von Mitarbeiter*innen
  • Konzeption der strategischen Fortbildungsplanung der Schule und Überprüfung der Einhaltung der Fortbildungsverpflichtung der Lehrkräfte
  • Förderung der Ausbildung von Referendarinnen und Referendaren
  • Einarbeitung neuer Mitarbeiter*innen und Förderung der Teamentwicklung
  • Etablierung von Strukturen für ein internes Konfliktmanagement
  • Förderung und Forderung von Beschäftigten mit Fach- und Führungspotenzial
  • Schaffung gesundheitsförderlicher Rahmen- und Arbeitsbedingungen in der Schule

Die Aufteilung der Aufgaben erfolgt innerhalb der Schulleitung. Eine Änderung der derzeit gültigen Aufgabenbeschreibung ist möglich.

Der Stelleninhaberin/dem Stelleninhaber kann - in Abhängigkeit von notwendigen organisatorischen Umstrukturierungen - auch eine andere Stelle zugewiesen werden.

Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, nach Übertragung der Stelle unverzüglich an der verbindlichen Führungskräftequalifizierung für Schulleitungen am SEFO (ehemals LFI) (Baustein B) teilzunehmen. Da die Maßnahme auf dem Baustein A aufbaut, ist die Qualifizierung Funktionsstellen/erweiterte Schulleitung ggf. nachzuholen.

Voraussetzungen:

Sie können sich bewerben, wenn Sie

  • über eine abgeschlossene Lehramtsausbildung (2. Staatsexamen) in den Lehrämtern der Lehramtstypen 2, 3, 4 oder 6:
    • Typ 2: „Übergreifender Lehrämter der Primarstufe und aller oder einzelner Schularten der Sekundarstufe I“
    • Typ 3: „Lehrämter für alle oder einzelne Schularten der Sekundarstufe I
    • Typ 4: „Lehrämter der Sekundarstufe II (allgemeinbildende Fächer) oder für das Gymnasium“ (Land Bremen: Lehramt an Gymnasien und Oberschulen)
    • Typ 6: „Sonderpädagogische Lehrämter“
  • über eine mindestens 5-jährige Tätigkeit als Lehrkraft (im Anschluss an die Lehramtsausbildung) sowie mehrjährige Erfahrungen im inklusiven Unterricht und in einer Schulender Sek I
  • über eine mindestens 2-jährige Berufserfahrung in der Mitwirkung an Schulentwicklungsprozessen
  • über die Fähigkeit, in Prüfungen und Personalbeurteilungen die Qualität von Unterricht zu beurteilen
  • sowie über Interkulturelle Kompetenz

verfügen.

Wir erwarten zudem die folgenden Kompetenzen:

Führungskompetenzen, d.h. der bzw. die Stellvertreter*in

  • Kann zeitnah Entscheidungen treffen, vertreten und durchsetzen
  • Kann Mitarbeiter*innen motivierend führen, beraten und Feedback geben
  • Kann auf der Basis eines transparenten Führungsverständnisses nachhaltig agieren
  • Besitzt Erfahrungen mit Verwaltungsabläufen und Kenntnisse des Schul(Verwaltungs)rechts
  • Kann auch in schwierigen Situationen ausgeglichen agieren

Kommunikative Kompetenz , d.h. der bzw. die Stellvertreter*in

  • Besitzt in hohem Maße Gesprächsführungskompetenz und agiert im Rahmen einer wertschätzenden Gesprächshaltung
  • Stellt zeitnahe Informationsweitergabe in der Schule sicher
  • Kann mündlich und schriftlich auf hohem Niveau adressatengerecht kommunizieren

Innovationsfähigkeit und Planungskompetenz , d.h. der bzw. die Stellvertreterin

  • Kann Prioritäten und Ziele setzen und verfügt über die Fähigkeit Ziele in Arbeitsaufgaben und Prozesse (Projektmanagement) umzusetzen und dabei die verfügbaren Ressourcen optimal einzusetzen
  • Ist fähig und bereit, (pädagogische) Veränderungsprozesse zu initiieren, zu steuern und Neuerungen nachhaltig zu etablieren
  • Kann mit Widerständen konstruktiv umgehen

Organisationskompetenz , d.h. der bzw. die Stellvertreterin

  • Sorgt auch in unerwarteten und nicht planbaren Situationen für reibungslose Abläufe in der Schule
  • Behält den Gesamtüberblick bei Veränderungen und im laufenden Betrieb
  • Strukturiert Kooperation mit allen am Schulleben Beteiligten und steuert diese Prozesse zielorientiert

Teamfähigkeit, d.h. der bzw. die Stellvertreterin

  • Baut im Leitungsteam eine positive Diskurskultur auf und lässt sich beraten
  • Verfügt über die Fähigkeit in Konfliktsituationen mit verschiedenen Sichtweisen und Interessen konstruktiv umzugehen und konsensfähige Lösungen zu entwickeln

Konfliktfähigkeit/ Selbstreflexion , d.h. der bzw. die Stellvertreterin

  • Verfügt über die Fähigkeit, die eigenen Ziele, Sichtweisen und Handlungen kritisch zu hinterfragen und nutzt die Stärken und Schwächen zur Verbesserung des eigenen Handelns
  • Nimmt Konflikte frühzeitig wahr, berät Konfliktparteien und holt ggf. professionelle externe Unterstützung ein.

Bitte reichen Sie Nachweise ein, wenn Sie entsprechende Kompetenzen durch Fortbildung oder spezifische berufliche Aktivitäten und Erfahrungen, ggf. auch außerschulisch, erworben haben.

Rechtliche Informationen:

Das Verfahren für die Übertragung von Funktionsstellen in der Schulleitung in Schulen im Land Bremen erfolgt nach § 74 Bremisches Schulverwaltungsgesetz in der Fassung vom 23.06.2009 (BremGBI. S. 237ff).

Auf § 8 der Bremischen Laufbahnverordnung vom 09.03.2010 (BremGbl. S. 249) in der geltenden Fassung i. V. mit § 15 Abs. 11 des Haushaltsgesetzes der Freien Hansestadt Bremen – Land – für die Haushaltsjahre 2014/2015 (s. Rundschreiben A 07/2014 vom 27.02.2014) wird verwiesen.

Es handelt sich um eine Vollzeitstelle. Die Tätigkeit eignet sich auch für Teilzeitbeschäftigte.

Ausgewählte tarifbeschäftigte Bewerber/innen werden auf der Grundlage der Entgeltordnung für Lehrkräfte höhergruppiert.

Frauen in Leitungsfunktionen:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven fördert die Beschäftigung von Frauen, insbesondere auch in Leitungsfunktionen, und begrüßt daher ihre Bewerbungen.

Förderung von Schwerbehinderten:

Schwerbehinderte haben bei im Wesentlichen gleicher fachlicher und persönlicher Eignung den Vorrang

Migrationshintergrund:

Der Magistrat der Stadt Bremerhaven begrüßt die Bewerbung von Menschen mit Migrationshintergrund.

Haben Sie Interesse?

Dann reichen Sie bitte Ihre Bewerbung in zweifacher Ausfertigung ohne Mappen bzw. Bindung unter Angabe der oben genannten Nummer des Rundschreibens bis zum 21.03.2022 beim Magistrat der Stadt Bremerhaven, Schulamt - 40/22, Hinrich-Schmalfeldt-Straße, 27576 Bremerhaven ein.

Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung folgende Unterlagen bei:

  • Lebenslauf und beruflichen Werdegang in tabellarischer Form
  • kurzen Tätigkeitsbericht
  • Fortbildungen und ggf. weitere Qualifikationsnachweise unter Berücksichtigung der Aufgaben und Anforderungen
  • bei externen Bewerbungen: Nachweise über die 1. und 2. Staatsprüfung bzw. über vergleichbare Abschlüsse

Weitere Informationen

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