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Do­zen­tin/Do­zent in der Fach­grup­pe 1 - Rechts­wis­sen­schaf­ten

Arbeitgeber: Thüringer Ministerium für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Meiningen
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
27.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kennziffer
20/2025
Kontakt
Maik Armerling
Telefon:  0361 57 3313692
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Über die Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Fachbereich Polizei (FH-Pol)
Der Fachbereich Polizei ist einer der drei Fachbereiche der Thüringer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Der
Fachbereich Polizei hat seinen Sitz in Meiningen. Die Aufgabe des Fachbereichs ist die Durchführung des
akkreditierten Bachelorstudiengangs für die Laufbahn des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Die Aufgaben umfassen insbesondere:

  • Lehrtätigkeit in der Fachgruppe Rechtswissenschaften in rechtswissenschaftlichen Fächern mit Polizeibezug (insbesondere Staats- und Verfassungsrecht, öffentliches Dienstrecht, allgemeines Verwaltungsrecht, Polizei- und Ordnungsrecht, Straf- und Strafprozessrecht)
  • Erstellung und Korrektur von schriftlichen Leistungsnachweisen
  • Abnahme von Prüfungen
  • Betreuung und Bewertung von Bachelorarbeiten
  • Modulkoordination
  • Planung, Organisation und Mitwirkung an fächerübergreifenden und polizeipraktischen Lehr- und Ausbildungsveranstaltungen
  • Referententätigkeit im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen
  • Mitwirkung an der Fortentwicklung des Studiengangs
  • Mitwirkung an praxisbezogenen Forschungsprojekten
  • Teilnahme an Konferenzen und Fachtagungen
  • wissenschaftliche Veröffentlichungen
  • Mitwirkung im Eignungsauswahlverfahren für die Zulassung zum Studium

Unser Angebot:

  • interessantes, vielseitiges und anspruchsvolles Aufgabenfeld
  • eine teamorientierte Arbeitsatmosphäre
  • flexible Arbeitszeiten zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
  • Urlaubsanspruch von 30 Arbeitstagen pro Kalenderjahr bei einer Kalenderwoche mit fünf Arbeitstagen
  • Fort- und Weiterbildungsangebote
  • Behördliches Gesundheitsmanagement

Bei Vorliegen der beamtenrechtlichen Voraussetzungen ist die Einstellung in einem Beamtenverhältnis auf Probe vorgesehen.

Liegen die Voraussetzungen zur Übernahme in ein Beamtenverhältnis zum Zeitpunkt der Einstellung noch nicht vor, ist zunächst eine Einstellung mit entsprechender Vergütung nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) möglich.

Anforderungsprofil:

Sie sollten sich bewerben, wenn Sie

  • Volljurist/in mit der Befähigung zum Richteramt gemäß § 5 Richtergesetz sind.

Weitere Einstellungsvoraussetzungen für hauptamtliche Lehrkräfte sind neben den allgemeinen dienstrechtlichen
Voraussetzungen mindestens:

1. pädagogische Eignung, die in der Regel durch Erfahrungen in der Lehre oder Ausbildung nachgewiesen wird,

2. besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch eine einschlägige Promotionnachgewiesen wird und

3. eine einschlägige Berufserfahrung von in der Regel mindestens fünf Jahren.

Soweit es der Eigenart des Faches und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend davon als
hauptamtliche Lehrkraft auch bestellt werden, wer hervorragende fachbezogene Leistungen in der Praxis und
pädagogische Eignung nachweist. Zum Abprüfen der geforderten Voraussetzungen (z.B. der pädagogischen
Eignung) halten die Bewerber eine Lehrprobe ab.

Wünschenswert sind:

  • kompetentes und sicheres Auftreten
  • sehr gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
  • Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
  • Konflikt-/Problembewältigungskompetenz
  • Erfahrungen in der Erstellung und Betreuung von E-Learning-Angeboten
  • gute Englischkenntnisse
  • Bereitschaft zur Mitwirkung in Hochschulgremien

Weitere Informationen

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