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Leiter/in Kommunalaufsicht (m/w/d) der unteren Kommunalaufsicht im Landkreis Gotha
Arbeitgeber: Thüringer Landesverwaltungsamt
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Gotha
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit oder Teilzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 15.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst
- Kennziffer
- 110-0302/Brü-70/2025
- Kontakt
-
Ricarda Brückner
Telefon: 0361573321114
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Aufgabenschwerpunkte
Durchführung der Rechtsaufsicht über die kreisangehörigen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände gemäß § 111 Abs. 4 Satz 1 der Thüringer Kommunalordnung.
Hierzu gehören:
• die allumfassende rechtsaufsichtliche Beratung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften sowie Zweckverbände insbesondere im Bereich des Kommunalverfassungsrechts, der kommunalen Gemeinschaftsarbeit und des kommunalen Verbandswesens sowie des Kommunalwahlrechts
• die Unterstützung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen der freiwilligen Neugliederung der Kommunen,
• das kommunale Haushaltsrecht und Finanzwesen (neben der Beratung der Kommunen die Prüfung und ggf. Genehmigung der kommunalen Haushaltssatzungen, die rechtsaufsichtliche Würdigung von Fördermaßnahmen, u. ä.)
• die Prüfung von Benutzungs-, Gebühren-, Beitrags- und kommunalen Steuersatzungen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Zweckverbände,
• die Widerspruchsbearbeitung und die ggf. sich hieran anschließende Begleitung gerichtlicher Klageverfahren
Anforderungsprofil:
Ihr Profil
erforderlich:
• die Befähigung zum Richteramt (das 2. Staatsexamen mindestens mit der Note „befriedigend“) und Erfüllung der persönlichen Voraussetzungen für die Begründung eines Beamtenverhältnisses oder eine bereits bestehende Verbeamtung
• sofern keine Bewerber/innen die vorgenannten Anforderungen erfüllen oder nicht geeignet sind, behält sich die Dienststelle vor, Bewerber/innen in das Auswahlverfahren einzubeziehen, die das zweite Staatsexamen mit der Note „ausreichend“ abgeschlossen haben
wünschenswert:
• die Aufgabe betreffende Fachkenntnisse, insbesondere vertiefte Kenntnisse im Kommunalrecht
• durch eine aktuelle dienstliche Beurteilung oder ein aktuelles Arbeitszeugnis nachgewiesene/s
• Qualität und Verwertbarkeit der Arbeitsergebnisse
• Selbstständigkeit, Initiative und Belastbarkeit
• Kommunikations- und Informationsverhalten,
• Zusammenarbeit und teamorientiertes Verhalten
• Kooperationsfähigkeit
• Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit
• Auffassungsgabe und Beweglichkeit des Denkens
• Verantwortungsbereitschaft
• Urteilsfähigkeit und Entschlusskraft
• schriftliches Ausdrucksvermögen
• amtsangemessenes Auftreten
Weitere Informationen
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