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haupt­amt­li­che/r Ers­te/r Bei­ge­ord­ne­te/r (m/w/d) in der Be­sol­dungs­grup­pe A 16 und haupt­amt­li­che/r Zwei­te/r Bei­ge­ord­ne­te/r (m/w/d) in der Be­sol­dungs­grup­pe A 15

Arbeitgeber: Stadt Arnstadt

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Arnstadt
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
15.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kontakt
Bürgermeister der Stadt Arnstadt Herr Frank Spilling
Telefon:  03628 745 701

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Öffentliche Stellenausschreibung

In der Kreisstadt Arnstadt sind folgende zwei Stellen zu besetzen:

hauptamtliche/r Erste/r Beigeordnete/r (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A 16 zum 01.12.2025 hauptamtliche/r Zweite/r Beigeordnete/r (m/w/d) in der Besoldungsgruppe A 15 zum 01.01.2026

Die wirtschaftsstarke und familienfreundliche Bachstadt Arnstadt ist ein wachsendes und aufstrebendes Mittelzentrum mit ca. 29.000 Einwohnern. Als ältester Ort Thüringens verfügt die Residenzstadt neben einer Reihe bedeutsamer Baudenkmäler auch über eine historische Innenstadt. Vor den Toren der Stadt befindet sich das größte Industrie- und Gewerbegebiet Thüringens. Aufgrund der Nähe zur Landeshauptstadt Erfurt und den Städten Weimar und Gotha sowie zum Thüringer Wald ist Arnstadt auch idealer touristischer Ausgangspunkt.

Gesucht werden engagierte, entscheidungsfreudige und souveräne Persönlichkeiten mit ausgeprägter sozialer Kompetenz, die es vermögen, mit dem Stadtrat und dem Bürgermeister vertrauensvoll, loyal und innovativ zusammenzuarbeiten. Weiterhin werden insbesondere hohes persönliches Engagement, Verhandlungsgeschick sowie Fach- und Methodenwissen und Kreativität erwartet

Dem Geschäftsbereich I des/der hauptamtlichen Ersten Beigeordneten (m/w/d) sind die Aufgabenbereiche des Haupt- und Personalamtes, der Kämmerei und des Rechts- und Ordnungsamtes zugeordnet.

Hinweis: Das Amt für Kinder, Jugend, Sport ist derzeit dem Geschäftsbereich II zugeordnet. Mit der Neubesetzung wird dieses Amt dem Geschäftsbereich I zugeordnet.

Er/Sie nimmt die Stellvertretung des Bürgermeisters wahr.

Der Geschäftsbereich II des/der hauptamtlichen Zweiten Beigeordneten (m/w/d) umfasst neben dem Bauamt und dem Amt für Stadtentwicklung und Umwelt, den Bereich Wirtschaftsförderung, den Baubetriebshof -, den Kulturbetrieb - und den Bäderbetrieb der Stadt Arnstadt.

Der/Die hauptamtliche Zweite Beigeordnete soll die Funktion des Chief Digital Officer (CDO) wahrnehmen.

Änderungen der Geschäftsbereiche bleiben vorbehalten.

Die bisherigen Stelleninhaber sind aufgefordert, sich zu bewerben.

Anforderungsprofil:

Nach § 32 der Thüringer Kommunalordnung werden die hauptamtlichen Beigeordneten für die Dauer von sechs Jahren vom Stadtrat gewählt und zu Beamten auf Zeit ernannt. Die Besoldung erfolgt gemäß § 7 des Thüringer Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (ThürKWBG) i. V. m. § 2 der Thüringer Verordnung über die Besoldung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit sowie gemäß §§ 2 bis 4 der Thüringer Verordnung für die Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen kommunalen Wahlbeamten auf Zeit.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen neben den allgemeinen Bedingungen des
§ 7 Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) folgende Voraussetzungen erfüllen:

Der/Die hauptamtliche Erste Beigeordnete (m/w/d) muss ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Hochschulstudium, vorzugsweise der Rechtswissenschaften, vorweisen.

Der/Die hauptamtliche Zweite Beigeordnete (m/w/d) muss über eine abgeschlossene Ausbildung sowie langjährige Erfahrungen in den Gebieten des Geschäftsbereiches II verfügen.

Für beide Positionen werden langjährige Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Institutionen auf Leitungsebene sowie kommunalpolitischen Gremien vorausgesetzt.

Bereits mit der Bewerbung muss das Einverständnis ausdrücklich erklärt werden, dass die Stadtverwaltung Arnstadt die Fraktionen des Stadtrates über den Eingang der Bewerbung informieren und Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewähren darf.

Für Fragen stehen Bürgermeister Frank Spilling, erreichbar über sein Büro unter der Telefonnummer 03628 / 745-701 sowie die Leiterin der Abteilung Personalwesen, Frau Wießner unter der Telefonnummer 03628 / 745-703 zur Verfügung.

Aussagefähige Bewerbungsunterlagen (tabellarischer Lebenslauf mit lückenloser Übersicht über die bisherigen Tätigkeiten sowie Leitungs- und Führungsfunktionen, Zeugnisse, Referenzen) werden bis spätestens zum 15. Juni 2025 unter dem Kennwort „hauptamtliche/r Erste/r Beigeordnete/r oder „hauptamtliche/r Zweite/r Beigeordnete/r“ erbeten an:

Stadtverwaltung Arnstadt

Bürgermeister der Stadt Arnstadt

- persönlich -

Markt 1

99310 Arnstadt

Es wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Bewerbungskosten von der Stadtverwaltung Arnstadt nicht übernommen werden können. Bitte legen Sie einen ausreichend frankierten DIN-A4- Rückumschlag bei, sofern Sie die Bewerbung nach Beendigung des Auswahlverfahrens zurückerhalten möchten. Andernfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens ordnungsgemäß vernichtet.


Mit Einreichen der Bewerbung erteilen Sie der Stadtverwaltung Arnstadt ausdrücklich die Zustimmung, Ihre übermittelten personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Titel, Geburtsdatum, Privatadresse, private Telefonnummer/E-Mail) durch hierfür befugte Personen zum Zweck des Stellenbesetzungsverfahrens zu erfassen und zu nutzen. Des Weiteren werden aus den Bewerbungsunterlagen das Bewerbungsschreiben, der Lebenslauf, die Zeugnisse, Zertifikate, der Nachweis über eine Schwerbehinderung etc. erfasst. Die Stadtverwaltung Arnstadt versichert, dass nur der Personenkreis, der unmittelbar in das Stellenbesetzungsverfahren einbezogen ist, Kenntnis dieser Daten erhält. Eine darüberhinausgehende Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht. Diese Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf führt zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren. Ihre Datenschutzrechte ergeben sich aus der EU-DSGVO und dem Thüringer Datenschutzgesetz.

Frank Spilling

Bürgermeister

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