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Mit­ar­bei­ter*in (m/w/d) für den Kü­chen­be­reich im Hort „Ha­vel-KIDS“ in Ket­zin/Ha­vel

Arbeitgeber: Stadt Ketzin/Havel

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Ketzin/Havel
Karte anschauen
Arbeitszeit
Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
09.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Einfacher Dienst
Kontakt
Katrin Mußhoff - Die Bürgermeisterin
Telefon:  033233720720
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Um die bestmögliche Versorgung im Hort zu gewährleisten, sucht die Stadt Ketzin/Havel zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet eine*n Mitarbeiter*in (m/w/d) für den Küchenbereich im Hort „Havel-KIDS“ in Ketzin/Havel

Zu Ihren Aufgaben gehören vor allem:

  • Vor- und Nachbereitung der Mahlzeiten
  • Küchenarbeiten
  • Hauswirtschaftsarbeiten

Anforderungsprofil:

Ihr Profil:

  • Erfahrungen als Küchenhilfe/Küchenhelfer oder gleichwertige Erfahrungen
  • Nachweis der erforderlichen Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitspass)
  • Impfnachweis zum Masernschutz
  • Belastbarkeit
  • Organisationsgeschick und Sorgfalt
  • Teamfähigkeit und serviceorientiertes Arbeiten

Wir bieten:

  • ein unbefristetes Arbeitsverhältnis
  • Vergütung nach Mindestlohn (Minijob - derzeit 12,82 Euro)
  • Zeitumfang monatlich 43 Stunden (Einsatz nach individueller Abstimmung)
  • ein wertschätzendes Arbeitsumfeld

Einzureichen sind folgende Unterlagen:

  • Anschreiben
  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Nachweis der erforderlichen Erstbelehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz (Gesundheitspass)
  • Nachweis der Masernimmunität
  • Ggf. Arbeitszeugnisse

Wenn Sie das Anforderungsprofil erfüllen und sich angesprochen fühlen, senden Sie bitte bis zum 09.05.2025 Ihre aussagefähigen Bewerbungsunterlagen vorzugsweise per E-Mail (in einem PDF-Dokument) an:
personalamt@ketzin.de


oder postalisch an die

Stadt Ketzin/Havel
Die Bürgermeisterin
KennwortMitarbeiter*in (m/w/d) für den Küchenbereich
Rathausstraße 7
14669 Ketzin/Havel

Hinweise:
Ihre personenbezogenen Daten werden zur Durchführung des Auswahlverfahrens verarbeitet und gespeichert. Dies erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1b, Art. 88 DSGVO i. V. m. § 26 BbgDSG.
Eingereichte Bewerbungsunterlagen werden nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter, adressierter Rückumschlag beigefügt ist. Alle anderen Bewerbungsunterlagen werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.


Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass Reisekosten und sonstige Kosten im Zusammenhang mit der Bewerbung nicht erstattet werden.
Verspätete Bewerbungen können im weiteren Verfahren nicht mehr berücksichtigt werden.


Ein erweitertes Führungszeugnis und ein ärztliches Attest sind spätestens bei Vertragsabschluss vorzulegen.


Sollte es zu einer Einstellung kommen, werden die erhobenen Daten, vor allem die Bewerbungsunterlagen in die Personalakte übernommen. Nach Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses werden diejenigen personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert, zu deren Aufbewahrung die Stadt Ketzin/Havel gesetzlich verpflichtet ist.


Die Stadt Ketzin/Havel fördert aktiv die Gleichstellung aller Mitarbeitenden. Diese Stelle ist für jedes Geschlecht geeignet. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von allen Interessierten, unabhängig von deren kultureller und sozialer Herkunft, Alter, Religion, Weltanschauung, Behinderung oder sexueller Identität.


Für schwerbehinderte Menschen gelten bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistungen die Bestimmungen des SGB IX.

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