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Rich­te­rin/Rich­ter auf Pro­be (m/w/d) - lau­fend be­setz­bar nach Maß­ga­be der haus­halts­wirt­schaft­li­chen Vor­aus­set­zun­gen - Be­sol­dungs­grup­pe R 1

Arbeitgeber: Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Recht
Ort
Berlin
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
31.12.2026
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kennziffer
2016/3/1
Kontakt
Herr Dr. Last, Frau Dr. Dreher, Herr Dr. Aßmann
Telefon:  030/9013-3044; - 3336; - 2777
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz schreibt mehrere Stellen alsRichterin/ Richter auf Probe (m/w/d/-)- laufend besetzbar nach Maßgabe der haushaltswirtschaftlichen Voraussetzungen -
Besoldungsgruppe: R1 aus.

Arbeitsgebiet:
Richterin/Richter auf Probe im Land Berlin mit Einsatzmöglichkeiten bei den Landgerichten Berlin I und II, allen Berliner Amtsgerichten, dem Verwaltungsgericht Berlin, dem Sozialgericht Berlin und der Staatsanwaltschaft Berlin.

Anforderungsprofil:

Anforderungen:

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen:

•die Befähigung zum Richteramt besitzen und mindestens 7,0 Punkte im ersten Staatsexamen, mindestens 7,5 Punkte im zweiten Staatsexamen und in beidenStaatsexamina zusammen mindestens 15 Punkte erreicht haben,
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, über die erforderlichen sozialen Kompetenzen verfügen und Verfassungstreue gewährleisten (§ 9 des Deutschen Richtergesetzes),
• über Entschlusskraft, Verhandlungsgeschick, Teamfähigkeit und Organisationstalent verfügen,
• eine ausgeprägte kommunikative Fähigkeiten sowie ein hohes Maß an Engagement und Belastbarkeit aufweisen, sowie
•die Fähigkeit haben, sich schnell in neue Rechtsgebiete einzuarbeiten.

Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird ferner auf die „Gemeinsame Allgemeine Verfügung über die Anforderungen für die Eingangs- und Beförderungsämter im richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Dienst (AnforderungsAV)“ vom 5. Dezember 2007 (ABl. Nummer 55, Seite 3204 ff. vom 14. Dezember 2007) Bezug genommen..

Weitere Informationen zu den Anforderungen sowie zum Bewerbungs- und Auswahlverfahren finden Sie unter https://www.berlin.de/bewerbung-richterschaft.de .
Die für die Bewerbung erforderlichen Unterlagen sind unter https://www.berlin.de/bewerbung-richterschaft.de abrufbar.


Ihre Bewerbung können Sie jederzeit per E-Mail an bewerbung.richterschaft@senjustv.berlin.de richten oder postalisch an die

Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz
Referat ZS A
Salzburger Straße 21-25, 10825 Berlin.



Ansprechpersonen:

Herr Richter am Amtsgericht als weiterer aufsichtführender Richter Dr. Last (Telefon: 030-9013-3044)
Frau Richterin am Kammergericht Dr. Dreher (Telefon: 030-9013-3336)
Herr Richter am Verwaltungsgericht Dr. Aßmann (Telefon: 030-9013-2777).


Hinweise:

Wir fördern die berufliche Gleichstellung. Angesprochen und willkommen sind Bewerbungen aller Menschen, gleich welchen Geschlechts (w/m/d/-) und welcher Herkunft.

Schwerbehinderte Menschen oder diesen gleichgestellte behinderte Menschen werden bei gleichwertiger Qualifikation (Eignung, Befähigung und fachliche Leistung) bevorzugt berücksichtigt.

Wir streben die Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung an. Bewerbungen von Menschen mit Migrationshintergrund bzw. Migrationsgeschichte, die die Einstellungsvoraussetzungen erfüllen, sind ausdrücklich erwünscht.

Gemäß §§ 4, 5 des Berliner Richtergesetzes ist eine Teilzeitbeschäftigung möglich.

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