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Sach­be­ar­bei­tung (m/w/d) im Vor­zim­mer der Be­hör­den­lei­tung beim Po­li­zei­prä­si­di­um Mainz

Arbeitgeber: Land Rheinland-Pfalz

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Mainz
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
15.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst
Kennziffer
Nr. e 84 T / 2025
Kontakt
Frau Angelika Dienst
Telefon:  06131- 65 32312
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Zu den wesentlichen Aufgaben des Arbeitsplatzes gehören die Erledigung der im Vorzimmer des Polizeipräsidenten anfallenden allgemeinen Organisations- und Verwaltungsarbeiten wie

* Korrespondenz, Postbearbeitung, Wiedervorlage, Archivierung
* Organisatorische Vor- und Nachbereitungen von Besprechungen und Veranstaltungen, unter Leitung oder Mitwirkung des Polizeipräsidenten
* Terminüberwachung
* Telefondienst
* Organisation Fahrdienst
* Zeitwirtschaft für die dem Polizeipräsidenten unmittelbar unterstellten Mitarbeitenden sowie die Koordinierung der Jahresurlaubsvorplanung für diese Mitarbeiter
* Verwaltung des Haushaltstitels des Polizeipräsidenten
* Materialbeschaffung

Eine Ergänzung der Aufgaben bleibt vorbehalten.

Anforderungsprofil:

Wir erwarten von Ihnen:
* abgeschlossene Ausbildung im Verwaltungs- oder kaufmännischen Bereich, z.B. als Verwaltungsfachangestellte/-r, Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement, Rechtsanwaltsfachangestellte/r o. ä.
* Sichere Beherrschung der gängigen MS-Office-Anwendungen (Word, Excel, PowerPoint Outlook) sowie gängiger Internetanwendungen
* hohes Maß an Sicherheit im mündlichen und schriftlichen Ausdruck, Rechtschreibfestigkeit und sehr gute Kenntnisse in der Briefgestaltung
* sehr gute Organisationsfähigkeit
* hohes Verantwortungsbewusstsein
* Vertrauenswürdigkeit und Einfühlungsvermögen
* hohe Belastbarkeit und Flexibilität
* Selbständigkeit und Entschlusskraft, gutes Durchsetzungsvermögen

Da es sich um eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit handelt, muss sich der Bewerber / die Bewerberin mit einer Sicherheitsüberprüfung nach den Bestimmungen des LSÜG einverstanden erklären.

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