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Prü­fe­rin­nen oder Prü­fer (m/w/d)

Arbeitgeber: Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Sonstige Bereiche
Ort
Hildesheim
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.10.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Höherer Dienst
Kennziffer
25-18
Kontakt
Christian Walter
Telefon:  05121938773
Mailkontakt

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Der Niedersächsische Landesrechnungshof ist die unabhängige Finanzkontrolle im Land. Wir beraten und prüfen Ministerien und Behörden in ganz Niedersachsen, damit die Mittel des Landes wirtschaftlich eingesetzt werden. Dazu gehört auch die überörtlichen Kommunalprüfung der Gemeinden, Städte und Landkreise.

Zu Ihren Aufgaben gehören

  • herausgehobene Prüfungen mit schwierigen oder fachlich speziellen Aufgaben in der Finanzkontrolle bei niedersächsischen Ministerien und ihren nachgeordneten Behörden sowie den Landesbetrieben oder im Rahmen der überörtlichen Kommunalprüfung bei (Samt-)gemeinden, Städten und Landkreisen und deren Beteiligungen,
  • die Erarbeitung von Prüfungskonzepten und die Erstellung von Prüfungsberichten und Beiträgen zum Jahres- bzw. Kommunalbericht,
  • die Erstellung von Stellungnahmen zu Gesetzen und Erlassen sowie
  • Prüfungen vor Ort, in der Regel im Prüfungsteam.

Durch Ihre Tätigkeit leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die Sicherstellung einer ordnungsgemäßen Haushaltsführung.

Anforderungsprofil:

Bewerben Sie sich, wenn Sie über eine der folgenden beruflichen Qualifikationen verfügen:

  • Sie verfügen über die Befähigung zum Richteramt, haben also ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität mit der ersten Staatsprüfung und einen anschließenden Vorbereitungsdienst mit der zweiten Staatsprüfung mindestens mit der Note „befriedigend“ abgeschlossen. Sofern Sie die Befähigung zum Richteramt in dieser Qualität erworben haben, freuen wir uns auch über Ihre Bewerbung, wenn Sie bisher keine Berufserfahrung vorweisen können. Gern geben wir Ihnen in unserem Haus die Gelegenheit, sich direkt im Anschluss an Ihr Studium erstmalig in der Berufspraxis zu bewähren,
  • Alternativ haben Sie erfolgreich einen rechts-, verwaltungs-, sozial-, politik- oder wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang absolviert und anschließend einen interdisziplinären Masterabschluss mindestens mit der Note „gut“ abgeschlossen oder
  • Sie haben ein Hochschulstudium mit Masterabschluss oder vergleichbar mindestens mit der Note „gut“ im Bereich Wirtschaftswissenschaften absolviert. Auch vergleichbare Studiengänge mit wirtschaftswissenschaftlichem Schwerpunkt, Statistik, Informatik sowie naturwissenschaftliche Studiengänge mit informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Prägung werden zugelassen.

Von Vorteil sind durch mindestens dreijährige berufliche Praxis erworbene Kenntnisse in den nachfolgenden Fachgebieten:

  • Allg. oder besonderes Verwaltungsrecht (z. B. EU-Recht, Zuwendungsrecht, Vergaberecht)
  • Haushaltsrecht (Doppik oder Kameralistik)
  • Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen oder Analyse von Jahresabschlüssen (Bilanzanalyse)
  • Digitalisierung der Verwaltung/IT-Recht
  • Nachhaltigkeit in der Verwaltung

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