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be­voll­mäch­tig­ter Be­zirks­schorn­stein­fe­ger (m/w/d) für den Kehr­be­zirk OSTF 1-08 Wes­ter­holt

Arbeitgeber: Landkreis Wittmund - Fachbereich Ordnung

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Energieversorgung
Ort
Wittmund
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
26.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Herr Libor
Telefon:  04462861240
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Im Landkreis Wittmund ist zum 01.01.2026

ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)

für den Kehrbezirk OSTF 1-08 Westerholt zu bestellen.

Der Kehrbezirk liegt im nördlichen Gebiet des Landkreises Wittmund und umfasst die Gemeinden Blomberg, Neuschoo, Ochtersum, Schweindorf, Utarp und Westerholt, sowie Teile der Gemeinden Dunum, Moorweg und Nenndorf. Zudem gehören noch Teile der Gemeinde Dornum sowie Teile von Tannenhausen - Stadt Aurich - (beide Landkreis Aurich) zu dem Kehrbezirk. Es sind rund 4.200 Liegenschaften zu betreuen. Ein Straßenverzeichnis kann bei der Bestellungsbehörde angefordert werden.

Die Aufgaben, Befugnisse und Pflichten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers (m/w/d) werden in den §§ 13 ff. SchfHwG beschrieben. Bewerber (m/w/d) müssen gemäß § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen.

Anforderungsprofil:

Die Auswahl zwischen den Bewerbern (m/w/d) erfolgt gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Dabei wird neben der persönlichen Zuverlässigkeit und Eignung besonderer Wert auf den Stand der aktuellen Fachkenntnisse und die praktische Berufserfahrung gelegt.

Die Bestellung zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den ausgeschriebenen Kehrbezirk erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG längstens für die Dauer von sieben Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren.

Nach § 9a Abs. 4 SchfHwG darf sich ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) in der Regel frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben, es sei denn der Bewerber (m/w/d) kann einen persönlichen Härtefall vorbringen.

Nähere Einzelheiten zu den Tätigkeiten und Anforderungen der stelle finden sie unter der Rubrik "Kehrbezirksausschreibungen" auf der Internetseite des Landkreises Wittmund (www.landkreis-wittmund.de) oder entnehmen diese der Anlage.

Ihre aussagefähige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 26.09.2025 (Datum des Eingangsstempels) an den

Landkreis Wittmund

Fachbereich Ordnung

Herr Libor

Am Markt 9

26409 Wittmund

Für weitere Auskünfte zum Auswahlverfahren steht Ihnen Herr Libor unter der Telefonnummer 04462/86-1240 oder E-Mail b.libor@lk.wittmund.de zur Verfügung.

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