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Sach­be­ar­bei­ter Ge­sund­heits­be­richt­er­stat­tung/ Ge­sund­heits­för­de­rung (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Gesundheit, Sport u. Soziales
Ort
Lutherstadt Wittenberg
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
25.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Gesundheit zum 1. November 2025 die Stelle als

Sachbearbeiter Gesundheitsberichterstattung/ Gesundheitsförderung (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle wird - je nach Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen - bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Gesundheitsberichterstattung und Epidemiologie, u. a.

  • Datengewinnung, Aufbereitung, Analyse und Darstellung von zahlenmäßigen Informationen als Grundlage für Planungen und Entscheidungen
    • Bearbeitung von Sekundär- und Primärdaten entsprechend der vorgegebenen Zielstellung
    • EDV-gestützte Erfassung der Daten
    • Datenanalyse mittels statistischer Instrumente (z. B. Häufigkeitsverteilung, statistische Maßzahlen) als Rechenergebnis der erfassten Daten
    • Datenpräsentation mittels Tabellen/Grafiken
    • Zusammenarbeit und enge Abstimmung mit den für Datenpflege und -auswertung zuständigen Mitarbeitenden aller Abteilungen im Fachdienst Gesundheit
  • Zuarbeit von Zahlenmaterial zu Gesundheitsberichten (Rahmenbericht, nachfolgende Berichte) mit Orientierung an den Gesundheitszielen von Sachsen-Anhalt sowie kommunaler Besonderheiten
  • Mitarbeit bei der Erstellung von Postern zur Darstellung ausgewählter Themen für Kongresse u. ä.

2. Koordination der Familienhebammen, u.a.

  • Ansprechpartner für die allgemeine und fachliche Öffentlichkeit (Beratungsstellen, Kliniken, Jobcenter etc.) über das Angebot „Familienhebammen“
  • Aufnahme von Bedarfsmeldungen der Familienhebammen, des Jugendamtes sowie aus der allgemeinen und fachlichen Öffentlichkeit
  • Bedarfsprüfung und -feststellung, ggf. mit Risikobogen
  • Verwaltung des verfügbaren Stundenkontingents und bedarfsorientierte Einteilung der Familienhebammenkapazitäten
  • Unterstützung der Familienhebammen und Fallbegleitung
  • -Prüfung der von den Familienhebammen gestellten Honorarrechnungen

3. Gesundheitserziehung, u. a.

  • Initiierung und Begleitung von Gesundheitsprojekten in Kindereinrichtungen etc.
    • Entwicklung von individuell zugeschnittenen und nachhaltig angelegten gesundheitsfördernden Maßnahmen in enger Zusammenarbeit mit den Einrichtungen
    • Moderation von Gesundheitszirkeln
    • Organisation der jährlichen Aktion „Biobrotbox“ für alle Erstklässler im Landkreis
  • Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf und abgeschlossene Aus-/ Weiterbildung als Sozialmedizinischer Assistent oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung als medizinischer Fachangestellter oder Gesundheits- und Krankenpfleger verbunden mit langjähriger Berufserfahrung und der Bereitschaft, die Ausbildung zum Sozialmedizinischen Assistenten zeitnah zu absolvieren oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung als Hebamme
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Nachweis Masernimpfschutz gemäß § 20 Absatz 8 IfSG vor der Einstellung
  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • wünschenswert: Weiterbildung in der Gesundheitsberichterstattung und Public Health
  • kreatives Denken und Handeln
  • sichere Computer-Kenntnisse, insbesondere in Excel, Word, PowerPoint
  • Kenntnisse in Datenerfassung, -verarbeitung und -präsentation
  • Kenntnisse Bundeskinderschutzgesetz
  • sicheres Auftreten und Präsentieren
  • selbständiges Arbeiten
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

Weitere Informationen

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