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Sach­be­ar­bei­ter Ki­ta-Fach­be­ra­tung (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Lutherstadt Wittenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
14.08.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg sind im Fachdienst Jugend im Rahmen der Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt für die „Ausweitung der pädagogischen Fachberatung gemäß § 22 Abs. 3 KiFöG“ zwei Stellen als

Sachbearbeiter Kita-Fachberatung (m/w/d)

zunächst befristet bis 31.12.2026 zu besetzen. Die Stellen werden - je nach fachlicher Vorbildung - bis zur Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um Vollzeitstellen.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Fachberarung

  1. 1 Anleitung und fachliche Beratung von Leitern/Erziehern von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen, u. a.
  • Anleitung und fachliche Beratung von Leitungen/pädagogischem Personal von Kindertageseinrichtungen (§ 22 a SGB VIII, § 10 KiFöG)
  • Fachberatung und fachliche Begleitung im Rahmen der Umsetzung des Bildungsbereiches Sprache als bedeutendstes Ausdrucks- und Kommunikationsmittel in Kindertageseinrichtungen
  • Fachberatung und fachliche Begleitung bei Erarbeitung und Fortschreibung einer pädagogischen Konzeption für die Einrichtung/Tagespflegestelle
  • Begleitung von Teamentwicklungsprozessen, ggf. Konfliktberatung, der am pädagogischen Prozess Beteiligten
  • Durchführung von Teamberatungen zu pädagogischen Grundsatzproblemen
  • Durchführen von Weiterbildungen in einzelnen Kindertageseinrichtungen
  • Beratung von Leitern zu Fragen des Managements von Kindertageseinrichtungen und zur Umsetzung des Bildungsauftrages in Sachsen-Anhalt: „Bildung elementar - Bildung von Anfang an"
  • Anleitung und fachliche Beratung von Arbeitskreisen
  • Unterstützung, Moderation und Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen
  • Initiierung von fachlich und fachpolitisch notwendigen Entwicklungsprozessen in Einrichtungen, Trägerorganisationen und Tagespflegestellen
  1. 2 Beratung von kommunalen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, z. B.
  • fachliche Beratung zu Fragen der Trägerkonzeption und zum Qualitätsmanagement
  • fachliche Beratung und Unterstützung im Rahmen der Mitarbeiterpflege und Personalführung
  • fachliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
  • fachliche Beratung zur Einführung und Umsetzung des überarbeiteten Bildungsplanes von Sachsen-Anhalt: „Bildung elementar- Bildung von Anfang an“ - Schwerpunkt Sprache
  1. 3 Beratung von Eltern, u. a.
  • fachliche Beratung und Moderation in Konfliktsituationen und Entscheidungsprozessen ggf. Initiierung von Gesprächen mit Trägern, Fachkräften und Eltern
  • fachliche Beratung von Eltern zur Thematik Sprache und Sprachentwicklung von Kindern
  • fachliche Beratung und Unterstützung von Eltern zur Inanspruchnahme von vorhandenen Beratungs- und Hilfsangeboten bei besonderem Bedarf
  1. 4 Vermittler- und Transferfunktion, u. a.
  • Weiterreichen von wissenschaftlichen Erkenntnissen an die Praxis und Weiterleitung von Fragen und Problemen der Praxis an die Wissenschaft

2. Vernetzung der unterschiedlichen Ebenen und Akteure

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung (nach Bachelor-/Master oder Diplom-Studiengang) oder Studienabschluss im Bereich Kindheitspädagogik oder Erziehungswissenschaften oder
  • abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher oder Heilpädagoge und mehrjährige Berufserfahrung in leitender oder stellvertretender Funktion in einer Kindertageseinrichtung/ sozialen Einrichtung
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • Gesetzeskenntnisse im SGB VIII, SGB X, SGB I, BGB, KiFöG und dazugehörigen Verordnungen sowie fachbezogenen landesrechtlichen Regelungen (Empfehlungen, Richtlinien)
  • eigenständiges Arbeiten
  • soziale und kommunikative Handlungskompetenz
  • sehr hohe Belastbarkeit
  • gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint)
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

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