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Sachbearbeiter Kita-Fachberatung (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Erziehung und Bildung
- Ort
- Lutherstadt Wittenberg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 14.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon: 03491 806-1246
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg sind im Fachdienst Jugend im Rahmen der Förderung durch das Land Sachsen-Anhalt für die „Ausweitung der pädagogischen Fachberatung gemäß § 22 Abs. 3 KiFöG“ zwei Stellen als
Sachbearbeiter Kita-Fachberatung (m/w/d)
zunächst befristet bis 31.12.2026 zu besetzen. Die Stellen werden - je nach fachlicher Vorbildung - bis zur Entgeltgruppe S12 TVöD-SuE/ VKA vergütet. Es handelt sich hierbei um Vollzeitstellen.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Fachberarung
- 1 Anleitung und fachliche Beratung von Leitern/Erziehern von Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen, u. a.
- Anleitung und fachliche Beratung von Leitungen/pädagogischem Personal von Kindertageseinrichtungen (§ 22 a SGB VIII, § 10 KiFöG)
- Fachberatung und fachliche Begleitung im Rahmen der Umsetzung des Bildungsbereiches Sprache als bedeutendstes Ausdrucks- und Kommunikationsmittel in Kindertageseinrichtungen
- Fachberatung und fachliche Begleitung bei Erarbeitung und Fortschreibung einer pädagogischen Konzeption für die Einrichtung/Tagespflegestelle
- Begleitung von Teamentwicklungsprozessen, ggf. Konfliktberatung, der am pädagogischen Prozess Beteiligten
- Durchführung von Teamberatungen zu pädagogischen Grundsatzproblemen
- Durchführen von Weiterbildungen in einzelnen Kindertageseinrichtungen
- Beratung von Leitern zu Fragen des Managements von Kindertageseinrichtungen und zur Umsetzung des Bildungsauftrages in Sachsen-Anhalt: „Bildung elementar - Bildung von Anfang an"
- Anleitung und fachliche Beratung von Arbeitskreisen
- Unterstützung, Moderation und Begleitung von Qualitätsentwicklungsprozessen
- Initiierung von fachlich und fachpolitisch notwendigen Entwicklungsprozessen in Einrichtungen, Trägerorganisationen und Tagespflegestellen
- 2 Beratung von kommunalen und freien Trägern von Kindertageseinrichtungen, z. B.
- fachliche Beratung zu Fragen der Trägerkonzeption und zum Qualitätsmanagement
- fachliche Beratung und Unterstützung im Rahmen der Mitarbeiterpflege und Personalführung
- fachliche Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Fortbildungsveranstaltungen
- fachliche Beratung zur Einführung und Umsetzung des überarbeiteten Bildungsplanes von Sachsen-Anhalt: „Bildung elementar- Bildung von Anfang an“ - Schwerpunkt Sprache
- 3 Beratung von Eltern, u. a.
- fachliche Beratung und Moderation in Konfliktsituationen und Entscheidungsprozessen ggf. Initiierung von Gesprächen mit Trägern, Fachkräften und Eltern
- fachliche Beratung von Eltern zur Thematik Sprache und Sprachentwicklung von Kindern
- fachliche Beratung und Unterstützung von Eltern zur Inanspruchnahme von vorhandenen Beratungs- und Hilfsangeboten bei besonderem Bedarf
- 4 Vermittler- und Transferfunktion, u. a.
- Weiterreichen von wissenschaftlichen Erkenntnissen an die Praxis und Weiterleitung von Fragen und Problemen der Praxis an die Wissenschaft
2. Vernetzung der unterschiedlichen Ebenen und Akteure
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Sozialarbeiter, Sozialpädagoge oder Heilpädagoge mit staatlicher Anerkennung (nach Bachelor-/Master oder Diplom-Studiengang) oder Studienabschluss im Bereich Kindheitspädagogik oder Erziehungswissenschaften oder
- abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannter Erzieher oder Heilpädagoge und mehrjährige Berufserfahrung in leitender oder stellvertretender Funktion in einer Kindertageseinrichtung/ sozialen Einrichtung
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
- Gesetzeskenntnisse im SGB VIII, SGB X, SGB I, BGB, KiFöG und dazugehörigen Verordnungen sowie fachbezogenen landesrechtlichen Regelungen (Empfehlungen, Richtlinien)
- eigenständiges Arbeiten
- soziale und kommunikative Handlungskompetenz
- sehr hohe Belastbarkeit
- gute PC-Kenntnisse (Word, Excel, PowerPoint)
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B
Weitere Informationen
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