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So­zi­al­ar­bei­ter Er­zie­hungs­hil­fe (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Erziehung und Bildung
Ort
Lutherstadt Wittenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg sind im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt zwei Stellen als

Sozialarbeiter Erziehungshilfe (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stellen sind mit Entgeltgruppe S14 TVöD-SuE/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei grundsätzlich um Vollzeitstellen. Im Sinne der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden Teilzeitwünsche gern berücksichtigt.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Hilfen zur Erziehung, u.a.

1.1 Hilfen zur Erziehung und Hilfe für junge Volljährige gem. §§ 27-35 und 41 SGB VIII

  • Erstellung sozialpädagogischer Diagnosen, Indikationsstellung, analytische Tätigkeiten zur Bedarfsermittlung
  • Installation bedarfsgerechter und -deckender Hilfen, Vermittlung, Begleitung, Koordination und Steuerung der Hilfeformen

1.2 Mitarbeit in Helferkonferenzen/ Teamberatungen, u. a.

  • Erarbeitung von Vorschlägen geeigneter Unterstützung für Erziehungsberechtigte, Kinder, Jugendliche und junge Volljährige in Zusammenarbeit u. a. mit freien Trägern der Jugendhilfe, Schulen, Psychologen, Kinderärzten, Kinderschutzfachstelle
  • kollegiale Beratungen zur Entscheidungsfindung geeigneter Hilfe- und Unterstützungsangebote gem. § 36 (2) SGB VIII
  • Teilnahme an Kinderschutzfallberatungen gem. § 8a SGB VIII

2. Kinderschutz und Krisenintervention, u.a.

2.1 Tätigkeiten im Rahmen des Kinderschutzes

  • Beratung von Kindern und Jugendlichen gem. § 8 SGB VIII
  • Prüfung von Kindeswohlgefährdungen gem. § 8a SGB VIII in Zusammenarbeit mit der Kinderschutzfachstelle
  • Auswahl, Durchführung und Kontrolle geeigneter Hilfen bzw. Erstellung von notwendigen Schutzkonzepten und deren fortlaufende Kontrolle

2.2 Krisenintervention, Inobhutnahmen gem. § 42 SGB VIII

  • Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen auf Bitten des Kindes oder Jugendlichen bzw. sofern eine dringende Gefahr für das Wohl des Kindes oder Jugendlichen besteht
  • Inobhutnahme von ausländischen Kindern oder Jugendlichen, welche unbegleitet nach Deutschland eingereist sind
  • Durchführung von Bereitschaftsdiensten

3. Maßnahmen zur Förderung in der Familie, u.a.

  • formlose erzieherische Betreuung und Beratung in Krisensituationen, Familienberatung, Vermittlung von sozialen Kontakten, Wohnungen, Vermittlung von materiellen und anderen sozialrechtlichen Ansprüchen gem. § 16 SGB VIII
  • Trennungs- und Scheidungsberatung, Hilfe bei der Entwicklung von Konzepten zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge gem. § 17 SGB VIII
  • Umgangsberatung, Hilfe bei der Entwicklung von Konzepten zur Ausübung des Umgangsrechtes gem. § 18 SGB VIII
  • Einleitung und Begleitung von Maßnahmen gem. §§ 19,20 und 21 SGB VIII

4. Mitwirkung in familiengerichtlichen Verfahren gem. § 50 SGB VIII, u.a.

  • Erarbeitung von Stellungnahmen für familiengerichtliche Verfahren
  • Teilnahme und Mitwirkung an Verhandlungen vor dem Familiengericht
  • Antragstellung an das Familiengereicht zur Einleitung von Maßnahmen gem. § 8a SGB VIII, § 1666 BGB, die zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich sind
  • Stellungnahmen zur aktuellen Familiensituation, Aufzeigen und Beweisführung der Gefahrensituation, Vorschlag von geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossenes Fachhochschul-/ Hochschulstudium als Sozialarbeiter, Sozialpädagoge, Kindheitspädagoge, Heilpädagoge, Psychologe oder Erziehungswissenschaftler
  • Erwerb eines der genannten Abschlüsse innerhalb eines halben Jahres nach der Bewerbung und Vorliegen des Abschlusses spätestens zum Zeitpunkt der Einstellung oder
  • abgeschlossenes Fachhochschul-/ Hochschulstudium mit sonstiger pädagogischer oder sozialwissenschaftlicher Ausrichtung und das Vorhandensein besonderer Erfahrungen in der sozialen Arbeit
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • Vorlage eines unbelasteten erweiterten Führungszeugnisses bei Einstellung
  • Zertifizierung zur Kinderschutzfachkraft bzw. Bereitschaft, diese Weiterbildung zu absolvieren
  • Vertiefung von rechtlichem Grundlagenwissen: insbesondere SGB VIII, SGB I und X, BGB, einschlägige Kinderschutzgesetze
  • Einfühlungsvermögen, Entscheidungsfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Teamfähigkeit
  • Selbstreflexion in Bezug auf Work-Life-Balance (Stressresistenz)
  • Eigeninitiative zur Annahme von Weiterbildungen
  • gute PC-Kenntnisse
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B
  • Bereitschaft zur Durchführung von Rufbereitschaften

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