Kontakt_Seitenfunktionen

Sachbearbeiter Beistand (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Lutherstadt Wittenberg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 19.06.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon: 03491 806-1246
Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg
Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als
Sachbearbeiter Beistand (m/w/d)
unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.
Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.
Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:
1. Beratung und Unterstützung gemäß §§ 18 und 52a SGB VIII, u. a.
- von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
- Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
- Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
- Berechnung des zu leistenden Unterhalts unter Beachtung der entsprechenden Leitlinien
- Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts
- Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und über die Erlangung von Unterhalt
- Beratung über die Möglichkeit von weiterführenden Hilfen
- Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen i. S. d. § 58a SGB VIII
- Unterhaltsberatung im Rahmen des s. g. Wechselmodells
2. Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff. BGB, u. a.
- für Kinder zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung bzw. der Erlangung von Unterhalt
- Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten - Berechnung des Unterhalts
- Schaffung von Unterhaltstiteln, einschließlich Abänderung bestehender Unterhaltstitel
- Vertretung des Kindes im Gerichtsverfahren
- Durchsetzung des laufenden Unterhaltsanspruches
- Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
- Einleitung von Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen
- Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung
3. Beurkundung und Beglaubigung gemäß §§ 59 und 60 SGB VIII, u. a.
- Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
- Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
- Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
- Führung des Sorgeregisters
- Prüfung und Berücksichtigung des § 1597a BGB und Einleitung ggfs. notwendiger Folgemaßnahmen
4. Führung von Pflegschaften, u. a.
- Sicherung der materiellen Grundlagen und der erbrechtlichen Ansprüche des Pfleglings
- gesetzliche Vertretung des Pfleglings in gerichtlichen Verfahren
- Rechenschaftsbericht gegenüber dem Vormundschaftsgericht
Anforderungsprofil:
Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Fachhoch-/Hochschulabschluss im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften/ Rechtspflege oder Sozialverwaltung oder
- abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
- bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss
Was erwarten wir?
- wünschenswert: mehrjährige Berufserfahrung im Unterhaltsrecht
- umfassende Rechtskenntnisse im BGB insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
- allgemeine Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
- fundierte Computerkenntnisse
- kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
- belastbare Persönlichkeit
- selbstsicheres Auftreten
- Entscheidungskompetenz
- Teamfähigkeit
- mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
- Führerschein der Klasse B
Weitere Informationen
Kartenansicht
Andere Stellenangebote im Bereich "Verwaltung und Büro"
- Persönliche/n Referent/in (m/w/d)
- IT-Projektmanager (m/w/d)
- Sachbearbeitung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten (w/m/d) im Fachdienst Aufsichts- und Ordnungswesen
- Sachbearbeitung (w/m/d) im FD 51 - Kinder- und Jugendhilfe
- Prüferin / Prüfer (w/m/d) Soziales und Jugendhilfe OE 81 - Revision