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Sach­be­ar­bei­ter Bei­stand (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Lutherstadt Wittenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
19.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Jugend zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Beistand (m/w/d)

unbefristet zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 9c TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Vollzeitstelle.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Beratung und Unterstützung gemäß §§ 18 und 52a SGB VIII, u. a.

  • von Müttern und Vätern, die allein für ein Kind sorgen, bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • junger Volljähriger bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • bei der Klärung und Feststellung der Vaterschaft
  • Beratung über die Möglichkeit der selbständigen Klärung der Unterhaltsangelegenheiten
  • Aufforderung des Unterhaltspflichtigen zur Auskunftserteilung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse
  • Berechnung des zu leistenden Unterhalts unter Beachtung der entsprechenden Leitlinien
  • Aufforderung zur Beurkundung des zu leistenden Unterhalts
  • Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
  • Beratung über die rechtlichen Möglichkeiten einer Vaterschaftsfeststellung und über die Erlangung von Unterhalt
  • Beratung über die Möglichkeit von weiterführenden Hilfen
  • Auskunft über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen i. S. d. § 58a SGB VIII
  • Unterhaltsberatung im Rahmen des s. g. Wechselmodells

2. Führung von Beistandschaften gemäß §§ 1712 ff. BGB, u. a.

  • für Kinder zur Feststellung der Vaterschaft und zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Prüfung der rechtlichen Möglichkeiten der Vaterschaftsfeststellung bzw. der Erlangung von Unterhalt
  • Prüfung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten - Berechnung des Unterhalts
  • Schaffung von Unterhaltstiteln, einschließlich Abänderung bestehender Unterhaltstitel
  • Vertretung des Kindes im Gerichtsverfahren
  • Durchsetzung des laufenden Unterhaltsanspruches
  • Geltendmachung von Unterhaltsrückständen
  • Einleitung von Zwangs- und Vollstreckungsmaßnahmen
  • Strafanzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung

3. Beurkundung und Beglaubigung gemäß §§ 59 und 60 SGB VIII, u. a.

  • Ermächtigung zur Beurkundung und Beglaubigung
  • Erteilung weiterer vollstreckbarer Ausfertigungen durch Ermächtigung des Amtsgerichtes
  • Erteilung Vollstreckungsklausel (Titelumschreibung)
  • Führung des Sorgeregisters
  • Prüfung und Berücksichtigung des § 1597a BGB und Einleitung ggfs. notwendiger Folgemaßnahmen

4. Führung von Pflegschaften, u. a.

  • Sicherung der materiellen Grundlagen und der erbrechtlichen Ansprüche des Pfleglings
  • gesetzliche Vertretung des Pfleglings in gerichtlichen Verfahren
  • Rechenschaftsbericht gegenüber dem Vormundschaftsgericht

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Fachhoch-/Hochschulabschluss im Bereich Verwaltungswissenschaften, Rechtswissenschaften/ Rechtspflege oder Sozialverwaltung oder
  • abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang II
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • wünschenswert: mehrjährige Berufserfahrung im Unterhaltsrecht
  • umfassende Rechtskenntnisse im BGB insbesondere Familien- und Erbrecht, ZPO, SGB VIII, SGB II, SGB X, EStG, Beurkundungsrecht
  • allgemeine Rechtsgrundlagen des Jugend-, Familien- und Sozialrechts, Gesetzlichkeiten zum Verwaltungsrecht
  • fundierte Computerkenntnisse
  • kompetente Gesprächsführung mit Institutionen, Gerichten und schwierigen Bürgern
  • belastbare Persönlichkeit
  • selbstsicheres Auftreten
  • Entscheidungskompetenz
  • Teamfähigkeit
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

Weitere Informationen

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