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Sach­be­ar­bei­ter Kfz-Zu­las­sung (m/w/d)

Arbeitgeber: Landkreis Wittenberg

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Verwaltung und Büro
Ort
Lutherstadt Wittenberg
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
05.06.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst
Kontakt
Frau Ivonne Kaufmann
Telefon:  03491 806-1246
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:

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  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Stellenausschreibung Landkreis Wittenberg

Beim Landkreis Wittenberg ist im Fachdienst Ordnung und Sicherheit zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle als

Sachbearbeiter Kfz-Zulassung (m/w/d)

befristet für 2 Jahre zu besetzen. Die Stelle ist mit Entgeltgruppe 6 TVöD/ VKA ausgewiesen. Es handelt sich hierbei um eine Teilzeitstelle im Umfang von 34 Wochenstunden.

Ausführliche Informationen sind unter www.landkreis-wittenberg.de (Karriere in der Kreisverwaltung) verfügbar.

Ihre Aufgabenbereiche sind im Wesentlichen folgende:

1. Publikumsverkehr der Kfz-Zulassungsbehörde, u. a.

  • Entgegennahme und Prüfung der Anträge und Unterlagen
  • Prüfung der vorhandenen Fahrzeugdatei (im örtlichen und zentralen Fahrzeugregister)
  • Zuteilung amtlicher Kennzeichen
  • Neuzulassungen, Umschreibungen von Gebrauchtfahrzeugen bei Standortwechsel mit und ohne Halterwechsel, Außerbetriebsetzungen, Verschrottungen, sonstige Änderungen wie Technik- und Halterdatenänderungen, Erstellung von Ersatzpapieren, Umkennzeichnung, Wiederinbetriebnahme
  • Erteilung von Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen
  • Erstellung von Fahrzeugdokumenten aufgrund einer EG-Typengenehmigung nach der RL 70/156/EWG
  • Identitätsprüfung am Fahrzeug
  • Ausgabe der fertigen Fahrzeugpapiere
  • Abstempeln der amtlichen Kennzeichen
  • Abprüfung von rückständigen Gebühren bei der Kreiskasse
  • Information der Kunden zu aktuellen und allgemeinen Fragen

2. Vollzug straßenverkehrsrechtlicher Entscheidungen, u. a.

  • Einleitung von Maßnahmen nach § 13 FZV Mitteilungspflichten
  • Einleitung von Maßnahmen wegen Nichtentrichtung der Kfz- Steuer
  • Prüfung/Bearbeitung und Überwachung von Maßnahmen bei fehlendem Versicherungsschutz
  • Fahndungsersuchen an die Polizei
  • Betriebsuntersagung von Fahrzeugen im öffentlichen Verkehr
  • Amtshilfeersuchen an andere Behörden und Zulassungsstellen
  • Erstellung von Gebührenbescheiden

Anforderungsprofil:

Welche fachlichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten bzw. abgeschlossener Beschäftigtenlehrgang I oder
  • abgeschlossene Berufsausbildung zum Sozialversicherungs-, Steuer-, Rechtsanwalts- oder Notarfachangestellten oder zum Automobilkaufmann
  • bei im Ausland erworbenen Bildungsabschlüssen benötigen wir einen Nachweis über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss

Was erwarten wir?

  • gründliche Rechtskenntnisse, insbesondere StVG, FZV, StVO, StVZO, jeweils einschließlich erlassener Verordnungen und Richtlinien; EG-Fahrzeuggenehmigungsverordnung (EGFGV), EGTypV, AusnahmeVOen zur StVZO, PflVG, GebOSt, VwVfG, VwGO, Leitfäden des KBA und des GDV
  • anwendungsspezifische Teilkenntnisse zu: Kfz-ZulVorG, KraftStG 2002, KraftStDV, BDSG, DSGVO, BGB
  • persönliche Kompetenz, insbesondere Flexibilität; strukturiertes, sorgfältiges und verantwortungsvolles Denken und Handeln
  • Sachlichkeit im Auftreten gegenüber dem Bürger
  • Computerkenntnisse und -erfahrungen
  • mindestens eine kompetente Verwendung der deutschen Sprache entsprechend der Stufe C1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen (Nachweis erforderlich)
  • Führerschein der Klasse B

Weitere Informationen

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