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bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) Bezirk HST-02 Neubesetzung zum 01.11.2025
Arbeitgeber: Landkreis Vorpommern-Rügen, Der Landrat
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Handwerk und Produktion
- Ort
- Stralsund
Karte anschauen - Bewerbungsfrist
- 30.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kennziffer
- 31.10 KB-AUS 2025-03
- Kontakt
-
Frau Schwarze
Telefon: +49 (0) 3831 357-2133
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Vorpommern-Rügen wird gemäß § 9 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für eine Bestellung zum 01. November 2025 die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Bezirk HST-02 ausgeschrieben. Es handelt sich um eine Neubesetzung und die Bestellung erfolgt gemäß § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von längstens sieben Jahren.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden insbesondere in den §§ 13 bis 19, 5, 25 und 26 SchfHwG beschrieben.
Der Bezirk ist ein Stadt-Land-Kehrbezirk. Der Bezirk umfasst in der Stadt Stralsund die Gebiete Grünhufe bis Tribseer Vorstadt, Lüssower Berg, Freienlande und Voigdehagen, Teile der Gemeinden Wendorf und Lüssow sowie auf der Insel Rügen die Gemeinde Altefähr und Teile der Gemeinden Rambin und Gustow. Derzeit sind ca. 2628 Liegenschaften zu betreuen, davon sind ca. 265 ohne hoheitliche Tätigkeiten.
Anforderungsprofil:
Die speziellen Anforderungen und vorzulegenden Unterlagen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen oder der Internetseite des Landkreises Vorpommern-Rügen (www.lk-vr.de). Ich freue mich auf Ihre aussagekräftige Bewerbung.