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Sozialarbeiter (m/w/d) in der Jugendgerichtshilfe im Jugendamt am Arbeitsort Schwedt/Oder
Arbeitgeber: Landkreis Uckermark
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Prenzlau
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 04.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Frau Mönk
Telefon: 03984/703211
Mailkontakt
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- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Tätigkeitsprofil:
Das könnte genau die richtige Position für Sie sein! Der Landkreis Uckermark sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristet einen engagierten Sozialarbeiter (m/w/d) in der Jugendgerichtshilfe
im Jugendamt am Arbeitsort Schwedt/Oder.
Ihre Aufgaben:
• Mitwirkung in Jugendgerichtsverfahren, z.B. Beratung, Auskunft, Antragsprüfung, Vermeidung von Haft, Teilnahme an Vernehmungen und Gerichtsverhandlungen, Haftbetreuung sowie Begleitung im Hilfeplanverfahren für Jugendliche und junge Volljährige
• Planung, Projektinitiierung und Koordination von Projekten und Angeboten zur Unterstützung der schulischen und beruflichen Ausbildung, beruflichen Eingliederung sowie sozialen Integration
• Führen von Informations- und Beratungsgesprächen hinsichtlich der Erziehung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen
• Wahrnehmung des Wächteramtes bei Gefährdung des Wohls von Kindern und Jugendlichen (u.a. Inobhutnahme)
Anforderungsprofil:
Sie bringen mit:
• eine Qualifikation als Diplom-Sozialarbeiter (FH) (m/w/d), Diplom- Sozialpädagoge (FH) (m/w/d) mit staatlicher Anerkennung oder ein vergleichbarer Abschluss
• gründliche und umfassende Kenntnisse im Kinder- und Jugendhilferecht, Ehe und Familienrecht
• umfassende Kenntnisse im Bereich Gesprächsführung und Beratungsmethoden sowie im Bereich kindliche Entwicklung und Kindeswohlgefährdung
• wünschenswert sind Erfahrungen oder Kenntnisse im Bereich Jugendgerichtshilfe, z.B. durch Studienschwerpunkte, Praktika oder ähnliche Tätigkeiten
• anwendungsbereite Kenntnisse im Verwaltungsrecht
• problembezogene methodische Beratungskompetenz, ein sehr gutes Kooperationsverhalten sowie ein ausgeprägtes Urteilsvermögen
• Konflikt-, Kritik- und Teamfähigkeit
• Flexibilität, Belastbarkeit, Einsatzbereitschaft sowie Lern-/Leistungsbereitschaft
• eine klare und prägnante Ausdrucksweise in Wort und Schrift in der deutschen Sprache, mindestens auf dem Sprachniveau C1
• PKW-Führerschein
Es muss die Bereitschaft vorliegen, auch außerhalb der regulären Arbeitszeit für Bereitschaftsdienste zur Verfügung zu stehen.
Wir bieten Ihnen:
• eine abwechslungsreiche und verantwortungsvolle Tätigkeit in einem dynamischen Team am Arbeitsort Schwedt/Oder
• Vergütung nach Entgeltgruppe S 14 TVöD-VKA
• betriebliche Altersvorsorge (ZVK) und vermögenswirksame Leistungen (VL)
• eine Jahressonderzahlung sowie die Möglichkeit zur Teilnahme am leistungsorientierten Entgelt gemäß TVöD
• 30 Tage Urlaub bei einer 5-Tage-Woche
• eine unbefristete Stelle mit einer durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von 39 Stunden
Haben Sie Interesse?
Dann bewerben Sie sich bitte bis zum 04.09.2025 mit Ihren aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse etc.) per E-Mail ausschließlich im
PDF-Format an personal@uckermark.de. Bewerbungen inkl. Anlagen per E-Mail, die in anderen Datei-Formaten als im PDFFormat eingereicht werden, werden nicht berücksichtigt.
Ihre Ansprechpartner:
Fachliche Rückfragen:
Herr Köppen
Telefon: 03984 702251
E-Mail: sekretariat-jugendamt@uckermark.de
Fragen zu Ihrer Bewerbung:
Frau Oschatz
Telefon: 03984 70 3911
E-Mail: personal@uckermark.de
Der Landkreis Uckermark verarbeitet die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten im Zusammenhang mit der ausgeschriebenen Stelle zum Zwecke der Bearbeitung des
Bewerbungsverfahrens (vgl. § 26 BbgDSG). Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt.
Sollte es zu einer Einstellung kommen, ist die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz in Verbindung mit § 72a SGB VIII notwendig.
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