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Bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in für den Kehrbezirk Rotenburg V
Arbeitgeber: Landkreis Rotenburg (Wümme)
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Handwerk und Produktion
- Ort
- Rotenburg (Wümme)
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 27.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kennziffer
- Rotenburg V
- Kontakt
-
Frau Bewernick
Telefon: 04261/983 2314
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Rotenburg (Wümme) ist der Kehrbezirk Rotenburg V – Sitz Oerel zum 01.10.2025 mit einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin / einem bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger neu bzw. wieder zu besetzen. Der Kehrbezirk liegt im Wesentlichen im nördlichen Teil der Stadt Bremervörde, der Samtgemeinde Geestequelle und Teilen der Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten und umfasst die in der Anlage aufgeführten Straßenzüge. Die Bestellung erfolgt für die Dauer von sieben Jahren. Auf die Altersgrenze von 67 Jahren gem. § 10 Abs. 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes (SchFHwG) wird hingewiesen. Die Aufgaben und Tätigkeiten sind in den §§ 13 ff SchFHwG beschrieben. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen über die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die selbständige Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks sowie über die für die Erfüllung der Aufgabe von bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegern erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen und diese auf Verlangen nachweisen. Ihre aussagefähige Bewerbung mit den erforderlichen Unterlagen senden Sie bitte bis zum 27.07.2025 (Datum des Eingangsstempels) an den Landkreis Rotenburg (Wümme) Ordnungsamt Hopfengarten 2 27356 Rotenburg
Anforderungsprofil:
Der Landkreis Rotenburg (Wümme) sucht für diesen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllt. Neben Engagement werden Kontakt- und Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten und eingehende Kenntnisse im Schornsteinfegerrecht erwartet. Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird gemäß § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen. Nähere Informationen zur Ausschreibung sowie die Straßenliste des Kehrbezirkes können Sie den zum Download beigefügten pdf-Dateien entnehmen.
Weitere Informationen
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