Kontakt_Seitenfunktionen

bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Prignitz, Berliner Straße 49 in 19348 Perleberg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Handwerk und Produktion
- Ort
- Perleberg
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 22.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kontakt
-
Frau Bahlke
Telefon: 03876713322
Mailkontakt
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Stellenangebote, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Bewerbungsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus dem Stellenangebot, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
- oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten
Tätigkeitsprofil:
Für die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger wird folgender Bezirk für eine Bestellung zum 01.11.2025 (Vergabetermin) im Landkreis Prignitz öffentlich ausgeschrieben.
Kehrbezirk PR 104
Innung Potsdam
Landkreis Prignitz
Orte bzw. Ortsteile:
Bentwisch Gartensiedlung 27 a, Breese, Groß Breese, Groß Breese Hinter dem Ausbau, Lindenberg (bei Wittenberge), Motrich, Müggendorf, Weisen, Wentdorf,
Perleberg (Ahornweg, Akazienweg, Amselweg, An den Hufen, Buchenweg, Dergenthiner Straße, Drosselweg, Feldstraße Ausbau, Friedrichstraße, Kurzer Weg, Lärchenweg, Lindenweg, Meisenweg, Neusser Straße, Norderstedter Straße, Pappelweg, Pinneberger Straße, Ravenslandstraße, Rotkehlchenweg, Stieglitzweg, Tonkital),
Wittenberge (Adorf-Diesterweg-Straße, Am Bahnhof, Am Steintor, Am Stern, Amselweg, An der Stepenitz, Auguststraße, Bäckerstraße, Bad Wilsnacker Landstraße, Bad Wilsnacker Straße, Bahnstraße, Bergstraße, Bismarckplatz, Bossestraße, Brackweg, Bürgermeister-Jahn-Straße, Bürgerstraße, Burgstraße, Dr.-Salvador-Allende-Straße, Elbstraße, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrichstraße, Gartenstraße, Grapenweg, Große-Wall-Straße, Hafenstraße, Havelberger Straße, Hinter den Planken, In den Grapenstücken, Industriestraße, Johannes-Runge-Straße – alle außer 12-34, Karl-Marx-Straße, Karlplatz, Karlstraße, Karstädter Straße, Kirchplatz, Kirchstraße, Kornblumenweg, Krahenstückenweg, Krausestraße 10,11, Kurze-Straße, Laaslicher Straße, Laborstraße, Lerchenweg, Liebigstraße, Meyenburger Straße, Mohnweg, Mohrenstraße, Mühlenstraße, Müllerstraße, Nedwigstraße, Packhofstraße, Perleberger Straße 1 - 35, 139 - 178, Poststraße, Primelweg, Rathausstraße 15 b,c,d, 22 - 81, Röhlstraße, Sandstraße, Scheunenstraße, Schillerplatz, Schillerstraße, Schulplatz, Seddiner Straße, Speicherstraße, Stein-Hardenberg-Straße alle außer 14 – 34, Steinstraße, Tivolistraße, Tüschenweg, Wilhelm-Herz-Straße, Wilhelmstraße, Wüstenweg, Zellwolle-Weg, Zimmerstraße, Zollstraße, Zum Schöpfwerk, Zur AltenÖlmühle, Zur Hafenspitze, Zur Karthane
Kleinstadt-Lage: 61 % (Perleberg, Wittenberge, Wittenberge OT Lindenberg, Wittenberge OT Bentwisch)
Land-Lage: 39 % (Breese, Gr. Breese, Weisen, Motrich, Müggendorf, Wentdorf)
Gehöft-Lage: 0 %
2960 Gebäude gemäß Kehrbuch
Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§10 Abs.1 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz – SchfHwG)
Senden Sie bitte Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe der Kennziffer PR 104 bis zum 22.07.2025 an den
Landkreis Prignitz
Sb Ordnung, Verkehr, Bußgeldstelle
Berliner Straße 49
19348 Perleberg
Der Umschlag mit den Bewerbungsunterlagen ist mit dem Vermerk „Bewerbung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger“ zu kennzeichnen.
Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Bestellungsbehörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).
Anforderungsprofil:
Das Ausschreibungsverfahren und die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber (m/w/d) werden nach dem SchfHwG und der Brandenburgischen Bezirksschornsteinfeger-Ausschreibungs- und Auswahlverordnung (BbgBAAV) vorgenommen.
Die BbgBAAV finden Sie unter folgendem Link:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/bbgbaav
Das SchfHwG finden Sie unter folgendem Link:
https://www.gesetze-im-internet.de/schfhwg
Die Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWAEKGebO) finden Sie unter folgendem Link:
https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/mwegebo
Die Bewerberinnen und Bewerber, die in Ihrer Person die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks erfüllen, können zum bevollmächtigen Bezirksschornsteinfeger bestellt werden. (§ 9a Abs. 1 SchfHwG).
Die Bewerberinnen und Bewerber müssen die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen, über die für Erfüllung der Aufgaben als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen, die für die Ausübung der Tätigkeit erforderliche persönliche und fachliche Zuverlässigkeit besitzen, in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen (§ 2 Abs.1 BbgBAAV).
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern wird nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung vorgenommen (§ 9a Abs. 3 SchfHwG).
Die Bewerbung muss folgende Angaben und Unterlagen enthalten (§ 4 Abs. 4 und 5 BbgBAAV). Siehe Anlage § 4 Abs. 4 und 5 BbgBAAV
Im Rahmen der Prüfung der Zuverlässigkeit wird zudem erforderlich, dass die Bewerber (m/w/d) gemäß § 2 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 4 BbgBAAV den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes sowie ggfs. eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei der Behörde nach § 150 Abs. 5 GewO den Bewerbungsunterlagen beifügt. Eine Nachreichung dieser Unterlagen ist möglich.
Eine bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin bzw. ein bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger darf sich frühestens zwei Jahre nach Wirksamkeit der Bestellung erneut bewerben.
Versuchen Bewerberinnen oder Bewerber sich durch arglistige Täuschung im Auswahlverfahren einen Vorteil zu verschaffen, werden sie von diesem Verfahren ausgeschlossen (§ 4 Abs. 7 BbgBAAV).
Ist auf der Grundlage der Bewertungspunkte bei Punktegleichstand (0 bis 1 Punkt) keine Entscheidung über die Vergabe des Bezirks möglich, erfolgt die Entscheidung auf Grund der Auswertung vergleichbarer Stellungnahmen nach § 2 Abs. 3 Satz 2 BbgBAAV oder vergleichbarer Kehrbuch- oder Bezirksüberprüfungen oder auf Grund von Bewerbungsgesprächen. Die den Bewerberinnen und Bewerbern in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten werden nicht erstattet (§ 5 Abs. 4 BbgBAAV).
Nach der Koordinierung nach Abs. 1 benachrichtigt die zuständige Behörde unverzüglich die ausgewählte Bewerberin oder den ausgewählten Bewerber. Dabei wird eine angemessene Frist zur schriftlichen Erklärung über die Annahme oder Ablehnung der vorgesehenen Bestellung gesetzt und über die Möglichkeit der Rücknahme von weiteren Bewerbungen informiert. Wird die Erklärung über die Annahme auch auf Nachfrage nicht abgegeben, gilt dies als Ablehnung der vorgesehenen Bestellung (§ 6 Abs. 2 BbgBAAV).
Wurden Bewerber nicht für eine Bestellung ausgewählt, besteht ebenfalls die Möglichkeit der kostenlosen Rücknahme von Bewerbungen. Ansonsten ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid (26,50 Euro pro Bescheid, Tarifstelle 6.3.4) Weitere Gebühren werden für die Bewerbung nach Tarifstelle 6.3.1 und 6.3.2 sowie für die Bestellung als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin oder als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger nach Tarifstelle 6.4.1 der Verordnung über die Verwaltungsgebühren im Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz (MWEKGebO) in der derzeit gültigen Fassung erhoben.
Weitere Informationen
Kartenansicht
Andere Stellenangebote im Bereich "Handwerk und Produktion"
- bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den Kehrbezirk NI9451 Barßel 1 im Landkreis Cloppenburg
- Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Kehrbezirk Nr. 18 der Stadt Köln ab 01.01.2026
- Elektrotechnikermeisterin/Elektrotechnikermeister (m/w/d) Regionale Bereichswerkstatt
- Monteur:in Parkscheinautomaten (m/w/d)
- Monteur:in Verkehrstechnik (m/w/d)