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Statusamt des bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers HWI 02
Arbeitgeber: Landkreis Nordwestmecklenburg
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Sicherheit und Ordnung
- Ort
- Wismar
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 29.08.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Laura Hahn
Telefon: 0384130403215
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Der Bezirk wird auf Grundlage der §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) ausgeschrieben.
Die Bestellung zum/zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger/-in für den ausgeschriebenen Bezirk wird gemäß § 8 SchfHwG durch den Landkreis Nordwestmecklenburg, Der Landrat, als zuständige Behörde erfolgen. Die Bestellung ist unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet(§ 10 Abs. 1 Satz 1 SchfHwG).
Der oben genannte Kehrbezirk umfasst ca. 2.800 Liegenschaften, u.a. in Wismar, Gägelow und Lübow.
Die Aufgaben und Tätigkeiten eines/einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-in ergeben sich insbesondere aus dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz.
Anforderungsprofil:
Anforderungen:
Der/die Bewerber/-in muss
1. die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbstständigen Ausübung des Schornstein-
fegerhandwerks besitzen,
2. über die zur Erfüllung der Aufgaben eines/einer bevollmächtigten Bezirkschornsteinfegers/-in erforderlichen Rechtskenntnisse verfügen,
3. die für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllen,
4. die persönliche und fachliche Zuverlässigkeit für die Ausübung der Tätigkeit eines/r bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers/-in gewährleisten und
5. über die Kenntnisse der deutschen Sprache, die für die Tätigkeit als bevollmächtigte/r Bezirksschornsteinfeger/in gem. § 23 VwVfG M-V erforderlich sind verfügen.
Auswahlentscheidung:
Die Auswahl zwischen den Bewerberinnen und Bewerbern erfolgt gemäß §§ 9 und 10 SchfHwG sowie Artikel 33 GG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung. Das Bezirksvergabeverfahren basiert auf der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern „Hinweise über das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren zur Nachbesetzung von Kehrbezirken nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz in Mecklenburg-Vorpommern vom 01. Juni 2025“. Hierbei kommt ein gewichtetes Punktesystem anhand von Kriterien, die sich aus den in § 9a Abs. 2 SchfHwG genannten Unterlagen ergeben, zur Anwendung.
Unterlagen, die der Bewerbung beizufügen sind, entnehmen Sie bitte der u.a. PDF.
Weitere Informationen
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