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bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d)
Arbeitgeber: Landkreis Hildesheim
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Handwerk und Produktion
- Ort
- Hildesheim
Karte anschauen - Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 19.09.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kontakt
-
Frau Frohns
Telefon: 05121-3093042
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Im Landkreis Hildesheim wird zum
01.01.2026
gemäß Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) die Tätigkeit als bevollmächtige Bezirksschonsteinfegerin / bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger im folgenden Kehrbezirk ausgeschrieben:
Kehrbezirk 221-LK HI
Der ländliche Kehrbezirk 221 umfasst alle Straßen der Ortsteile Bornum und Königsdahlum der Stadt Bockenem, Teile des Ortsteils Winzenburg und alle Straßen der Ortsteile Eyershausen, Ohlenrode, Westerberg und Wetteborn der Gemeinde Freden sowie alle Straßen der Ortsteile Ammenhausen, Evensen, Glashütte, Graste, Hornsen, Lamspringe, Neuhof und Wohlenhausen der Gemeinde Lamspringe sowie die Ortsteile Gehrenrode und Helmscherode der Stadt Bad Gandersheim.
Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG längestens für die Dauer von 7 Jahren unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67Jahren. Auf die Bestimmung des § 10 Abs. 1 SchfhwG zum Erlöschen der Bestellung bei Erreichen der Altersgrenze sowie einer Verlängerung über die Altersgrenze bis zum Ablauf des Monats indem das 70. Lebensjahr vollendet wird, wird verwiesen.
Anforderungsprofil:
Das Anforderungsprofil und weitere Informationen sind dem beigefügtenPDF-Dokument zu entnehmen.