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Be­voll­mäch­tig­te Be­zirks­schorn­stein­fe­ge­rin/Be­voll­mäch­tig­ter Be­zirks­schorn­stein­fe­ger für den Kehr­be­zirk BAR-014

Arbeitgeber: Landrat des Landkreises Barnim

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Handwerk und Produktion
Ort
Eberswalde
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Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Befristet
Bewerbungsfrist
22.09.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Mittlerer Dienst
Kennziffer
01 BAR 2025
Kontakt
Herr Fritsche / Frau Brauns
Telefon:  03334/214-1411 / -1404
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Im Landkreis Barnim wird die Tätigkeit als bevollmächtigte Bezirksschornsteinfegerin/ bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger auf der Grundlage der §§ 9 und 10 Schornsteinfeger-Handwerksgesetz (SchfHwG) für eine Bestellung zum 1. Januar 2026, für den Kehrbezirk BAR-014 ausgeschrieben.


Der Kehrbezirk umfasst folgende Orte bzw. Ortsteile mit Straßenzügen:
- Chorin mit den Ortsteilen Chorin, Brodowin, Neuehütte, Sandkrug, Senftenhütte und Serwest mit allen Straßenzügen
- Stadt Eberswalde mit den Straßenzügen: Alte Straße, Angermünder Chaussee 9-11 und 13, Anhöhe Eisengießerei, Boldtstraße, Brunoldstraße, Drehnitzstraße, Eisenhammerstraße, Fritz-Pehlmann-Straße, Heegermühler Straße, Heidestraße, Hindersinstraße, Karl-Klay-Straße, Kupferhammer Schleuse, Kupferhammerweg, Kurt-Göhre-Straße, Marienwerderstraße, Mückestraße, Otto-Nuschke-Straße, Ringstraße 1-132 außer 111-130, Schöpfurter Straße, Stadtsee, Steinfurter Straße, Teuberstraße, Triftstraße, Walter-Kohn-Straße, Werbelliner Straße, Wildparkstraße, Wilhelm-Matschke-Straße
- Althüttendorf außer Ortsteil Neugrimnitz
- Altkünkendorf
- Grumsin als Gemeindeteil von Altkünkendorf
- Ziethen mit den Ortsteilen Groß Ziethen und Klein Ziethen

mit 42 % Citylage über 35.000 Einwohner und 58 % Land-Lage/Landgemeinden.

Derzeit sind ca. 2.139 benutzte Gebäude mit 5.399 Feuerstätten zu verwalten.

Die Bestellung wird unter Berücksichtigung der Altersgrenze auf sieben Jahre befristet (§ 10 Abs. 1 SchfHwG).

Die Aufgaben und Tätigkeiten einer bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin und eines bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegers werden im § 13 SchfHwG beschrieben.

Senden Sie bitte Ihre schriftliche oder elektronische und unterschriebene Bewerbung für den genannten Bezirk unter Angabe der Kennziffer 01 BAR 2025 bis zum 22. September 2025 an den

Landkreis Barnim
Ordnungsamt/Gewerbeangelegenheiten
Am Markt 1 / Haus E
16225 Eberswalde

Für die Einhaltung der Einreichungsfrist einschließlich der Einsendung der Bewerbungsunterlagen gilt das Datum des Posteingangs (Posteingangsstempel) bei der Behörde (§ 3 Abs. 3 Satz 4 BbgBAAV).

Anforderungsprofil:

Der Landrat des Landkreises Barnim sucht für diesen Kehrbezirk eine engagierte Persönlichkeit, die die Voraussetzungen für die Bestellung zur bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegerin bzw. zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger erfüllt. Neben Engagement werden Kontakt- und Konfliktfähigkeit, sicheres Auftreten und eingehende Kenntnisse im Schornsteinfegerrecht erwartet. Nähere Informationen zur Ausschreibung sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.

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