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Sach­ver­stän­di­ger für elek­tri­sche Brand­ur­sa­chen (m/w/d)

Arbeitgeber: Landeskriminalamt Sachsen

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Wissenschaft und Technik
Ort
Dresden
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
23.05.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kennziffer
11_2025
Kontakt
Referat 13, SG Personal, Fr. Matthes
Mailkontakt

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Tätigkeitsprofil:

Sie interessieren sich für Kriminaltechnik und können sich eine Tätigkeit in diesem Bereich vorstellen? Dann sind Sie beim Kriminalwissenschaftlichen und -technischen Institut des Landeskriminalamtes genau richtig!

ImLandeskriminalamt, Abteilung 6 Kriminalwissenschaftliches und -technisches Institut, Fachbereich63 Klassische Kriminaltechnik, Urkunden, Neue Technologien, ist die StelleSachverständiger für elektrische Brandursachen (m/w/d)zum nächstmöglichen Zeitpunkt zu besetzen.

Bei der Branduntersuchung werden Ereignisortbegutachtung, Ursachenbewertung, Rekonstruktion von Brandverläufen und Untersuchungsexperimente vorgenommen. Einen Schwerpunkt bilden Brände mit elektrischen Ursachen. Als Sachverständiger für elektrische Brandursachen (m/w/d) sind Sie verantwortlich für:

  • Inaugenscheinnahme und Bewertung von Brandtatorten hinsichtlich der Feststellung der Brandentstehungsursache sowie der Charakterisierung des Brandverlaufes,
  • Begutachtung und Bewertung von brandspezifischen Untersuchungsmaterialien mit dem Schwerpunkt elektrische/elektronische Geräte und elektrische Anlagen sowohl am Ereignisort als auch unter Laborbedingungen,
  • die Erstellung gerichtsverwertbarer Gutachten auf dem Gebiet der elektrischen Brandursachen sowie deren Vertretung vor Gericht,
  • Koordinierung der erforderlichen Maßnahmen/Handlungen mit den sachbearbeitenden Polizeidienststellen,
  • Abstimmung bei der Bearbeitung komplexer Vorgänge mit angrenzenden Sachgebieten,
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Brandrekonstruktionen und Untersuchungsexperimenten, falls diese für die Feststellung der Brandursache erforderlich sind,
  • Übernahme von Aufgaben, die sich sowohl aus dem Qualitätsmanagement eines Prüflabors nach DIN ISO 17025 als auch aus den entsprechenden Richtlinien ergeben und Aus- und Fortbildung sowie Vermittlung von Sach- und Fachkunde an Sachverständige, Assistenten, weitere Mitarbeiter des KTI, Spurensicherungsbeamte und Auftraggeber.

Anforderungsprofil:

Was Sie mitbringen müssen:

Bachelor- oder Fachhochschulabschluss auf dem Gebiet der Elektrotechnik/Elektronik

Erforderlich sind außerdem:

  • anwendungsbereite Kenntnisse auf dem Gebiet der elektrischen Installationen sowie der Steuerungs- und Regeltechnik,
  • uneingeschränkte gesundheitliche Eignung, insbesondere gutes Sehvermögen, Ausdauer und konzentriertes Arbeiten,
  • selbständige, analytische und problemlösungsorientierte Arbeitsweise sowie mehrjährige Erfahrung im Umgang mit elektronischer Geräte- und Messtechnik unter Laborbedingungen,
  • Kenntnisse der einschlägigen Regelwerke des Elektrohandwerks,
  • Führerschein Klasse B

Darüber hinaus sind folgende Voraussetzungen von Vorteil:

  • Grundkenntnisse zur kriminaltechnischen Spurensuche und -sicherung, in Kriminalistik und Strafverfahrensrecht, im Brandschutz sowie der Sicherheitstechnik und Gefahrenabwehr,
  • sehr gute mündliche und schriftliche Ausdrucksfähigkeit in deutscher Sprache sowie sicheres Auftreten,
  • ein hohes Maß an Organisationsvermögen, Kommunikations- und Teamfähigkeit, Verhandlungsgeschick sowie Dienstleistungsorientierung,
  • hohe Leistungsbereitschaft und Belastbarkeit sowie ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein,
  • hohe Fortbildungsbereitschaft, Eigeninitiative sowie Qualitätsbewusstsein,
  • gute Kenntnisse der gängigen Office-Anwendungen und der speziellen arbeitsbezogenen Software sowie der digitalen Fotografie und Bildbearbeitung

Für die Besetzung der Stelle ist eine erweiterte Sicherheitsüberprüfung (Ü2) nach dem Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Sicherheitsüberprüfungsgesetz – SächsSÜG) erforderlich. Ferner setzt die Tätigkeit eine ohne Bedenken abgeschlossene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Sächsischen Gesetz zur Regelung polizeilicher Zuverlässigkeitsüberprüfungen (SächsPolZÜG) voraus.

Die vollständige Stellenausschreibung finden Sie im beigefügten pdf-Dokument zum Download.

Weitere Informationen

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