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18-LB­GR-2025 Fach­kraft für Ar­beits­si­cher­heit (m/d/w), E 12 TV-L

Arbeitgeber: Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe

Kurzinfo

Tätigkeitsfeld
Zentrale Dienste u. Personal
Ort
Cottbus
Karte anschauen
Arbeitszeit
Vollzeit oder Teilzeit
Anstellungsdauer
Unbefristet
Bewerbungsfrist
11.08.2025
Laufbahn / Entgeltgruppe
Gehobener Dienst
Kennziffer
18-LBGR-2025
Kontakt
Fr. Schmaler
Mailkontakt

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  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einem Stellenangebot haben
  • oder sich für die ausgeschriebene Stelle bewerben möchten

Tätigkeitsprofil:

Ihre Tätigkeit beim LBGR beinhaltet folgende Handlungsfelder und Verantwortlichkeiten


 Wahrnehmung der Aufgaben als Fachkraft für Arbeitssicherheit nach dem Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
 Beratung der Dienststelle, Führungskräfte und Mitarbeitenden bei der sicheren und ergonomischen Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie aller Maßnahmen des Gesundheitsschutzes
 Beratung, Koordinierung und Begleitung bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
 Analyse von Arbeitsunfällen und besonderen Betriebsereignissen in den Bergbaubetrieben
 Kontrollen im Gesundheits-, Arbeits- und Brandschutz in allen bergbaulichen Betrieben
 Durchführung von Schulungen im Arbeits- und Gesundheitsschutzes


Weitere Informationen finden Sie unter www.lbgr.brandenburg.de

Anforderungsprofil:

Das bringen Sie idealerweise schon mit


Unabdingbar:
 abgeschlossenes Hochschulstudium [Diplom (FH) / Bachelor] in einer ingenieurstechnischen Fachrichtung (z. B. Bergbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau, Elektrotechnik, Sicherheitstechnik, Umwelt-, Hygiene- und Sicherheitstechnik) bzw. eine vgl. Qualifikation entsprechend dem o. g. Aufgabengebiet
 mehrjährige ingenieurstechnische Berufserfahrung, vorzugsweise im Bau oder im Bergbau
 Deutsche Sprache in Wort und Schrift (mind. C1-Sprachzertifikat, sofern nicht Muttersprache)
 Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und Bereitschaft zum Führen eines Dienst-Kfz
 formlose Erklärung einer Gelände- und Höhentauglichkeit

Sonstige Anforderungen:
 Fachkenntnisse in den einschlägigen Bundes- und Ländergesetzen im Arbeitsschutz (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitszeitgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz, Mutterschutzgesetz…)
 Fachkenntnisse im Bundesberggesetz und in den einschlägigen Bergverordnungen
 Grundkenntnisse im Verwaltungsverfahrensgesetz und im Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
Wünschenswert:
 Abschluss als Fachkraft für Arbeitssicherheit gem. ASiG (SiFa) bzw. Bereitschaft diese zu erwerben
 Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten
 erste Berufserfahrung im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes
Weitere wichtige Kompetenzen:
 selbstständige, verantwortungsbewusste und genaue Arbeitsweise
 Engagement und Eigeninitiative mit hohem Qualitätsstandard
 Fähigkeit zur überzeugenden verbalen, visuellen und schriftlichen Darstellung
 Interesse an der selbstständigen Aufgabenwahrnehmung einschl. der Außendiensttermine in den Bergbaubetrieben

Weitere Informationen

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