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W2-Professur „Jüdischer Film und audiovisuelle Erinnerung”
Arbeitgeber: Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Wissenschaft und Technik
- Ort
- Potsdam
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Unbefristet
- Bewerbungsfrist
- 25.05.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Höherer Dienst
- Kennziffer
- 13/2025
- Kontakt
-
Susan Berg
Telefon: 0331.6202 510
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Die Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist ein lebendiger Ort der Kunst, der Forschung und der Lehre. Renommierte Fachleute aus Filmpraxis und Wissenschaft betreuen die Studierenden intensiv und individuell. An der einzigen deutschen Filmuniversität wird innovative Forschung mit, im und zu Film und anderen audiovisuellen Medien vorangetrieben. Die Hochschule ist ein weltoffener und diskriminierungsfreier Raum für kulturelle und gesellschaftliche Auseinandersetzung.
An der Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF ist zum 01. Januar 2026 eine wissenschaftliche Professur der Besoldungsgruppe W2 für das Fachgebiet „Jüdischer Film und audiovisuelle Erinnerung“ zu besetzen, die die Leitung eines gleichnamigen Zentrums einschließt. Die Gründung dieses Zentrums reagiert auf aktuelle gesellschaftliche Entwicklungen und knüpft gleichzeitig direkt an bereits im Haus bestehende Schwerpunkte an.
Zeitliche Begrenzung:
Die Professur wird entsprechend §45 Brandenburgisches Hochschulgesetz (BbgHG) unbefristet besetzt.
Aufgabengebiet:
Die Professur „Jüdischer Film und audiovisuelle Erinnerung“ umfasst die Betreuung der wissenschaftlichen Fachgebiete Jüdische Filmgeschichte und -forschung, audiovisuelle Erinnerung sowie Antisemitismus im Film mit einem klaren Schwerpunkt auf dem jüdischen Film. Der*Die Stelleninhaber*in wird zudem die wissenschaftliche Leitung des in Gründung befindlichen Zentrums für Jüdischen Film und audiovisuelle Erinnerung übernehmen. Das Zentrum leistet Vernetzungsarbeit in Bezug auf alle wissenschaftlichen, künstlerischen und technologisch-angewandten Kompetenzen der Filmuniversität in den genannten Themenfeldern und ist aktiv tätig in der Forschung und in einem erweiterten Transfer (Kommunikation, Beratung, Anwendung), der auch Diskussionsangebote zu Themenbereichen wie Rassismus, Islamophobie und Diskriminierung beinhaltet.
Die Aufgaben der Professur „Jüdischer Film und audiovisuelle Erinnerung“ werden deshalb im Besonderen umfassen:
- Vertretung des Fachgebietes in Forschung, Lehre und Transfer nach innen und außen
- Entwicklung inter- und transdisziplinärer Lehr- und Lehrforschungsangebote in enger Abstimmung mit den Fakultäten der Filmuniversität
- Enge Vernetzung der Forschungs- und Transferaktivitäten mit relevanten Akteur*innen und Projekten innerhalb der Hochschule
- Betreuung und Qualifikation wissenschaftlicher und wissenschaftlich-künstlerischer Promotionsvorhaben
- Aufbau und Leitung des Zentrums in den o.g. Handlungsfeldern
- Vertretung des Zentrums und seiner Anliegen nach außen
- Aktive Einwerbung von Drittmitteln für Forschung und Transfer
- Aktives Mitwirken an der akademischen Selbstverwaltung und Gremienarbeit
Anforderungsprofil:
Einstellungsvoraussetzungen:
Die gesetzlichen Einstellungsvoraussetzungen ergeben sich aus § 43 Absatz 1 Nummer 1 bis 4a und Absatz 4 wie folgt:
- Abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium in einem einschlägigen Fachgebiet (z.B. Film- oder Medienwissenschaft)
- Pädagogische und didaktische Eignung, nachzuweisen durch entsprechende Lehrtätigkeit an einer Hochschule / Filmhochschule / Akademie
- Besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, nachzuweisen durch eine qualifizierte Promotion
- Zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, nachzuweisen durch einschlägige Publikationen im Bereich des jüdischen Films
- Drittmittelerfahrung, nachzuweisen durch entsprechende Projekttätigkeiten
Erwartet werden, nachzuweisen durch entsprechende Aktivitäten, o.ä:
- Hervorragende Vernetzung in Wissenschaft und Praxis (inkl. Verbände/Politik)
- Erfahrung in der erfolgreichen Einwerbung von Drittmitteln und deren Verwaltung
- Erfahrung in der Projektleitung
- Vielfältige Erfahrungen mit Transferaktivitäten (filmkulturelle und -kuratorische Tätigkeiten, Zusammenarbeit mit Filmschaffenden im dem relevanten Feld, Öffentlichkeitspräsenz, Beratung)
- Erfahrung in der Betreuung wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten (Bachelor-/Masterarbeiten bzw. Promotionen)
- Gute Englischkenntnisse in Schrift und Sprache sowie die Bereitschaft, Lehrveranstaltungen auch in Englisch durchzuführen
Lehrverpflichtung:
Die Lehre umfasst 8 SWS gemäß Lehrverpflichtungsverordnung des Landes Brandenburg. Die Lehre ist vorwiegend in den Lehreinheiten Filmkulturerbe und Medienwissenschaft (BA Digitale Medienkultur) verankert, umfasst aber auch trans- und interdisziplinäre Angebote in Zusammenarbeit mit den filmischen Gewerken. Die Unterrichtssprache der Hochschule ist Deutsch, einzelne Veranstaltungen werden in Englisch angeboten.
Weitere Informationen
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