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Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für Kehrbezirk Nr. 3 Rhein-Sieg-Kreis (ab 01.01.26)
Arbeitgeber: Bezirksregierung Köln
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Handwerk und Produktion
- Ort
- Köln
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 07.07.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Mittlerer Dienst
- Kennziffer
- 34.02.02.KB003RSK
- Kontakt
-
Herr Orfeas Tsiantaris
Telefon: 0221147-5063
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Im Regierungsbezirk Köln (Land NRW) wird gem. § 9 Schornsteinfegerhandwerksgesetz (SchfHwG) zum 01.01.2026die Tätigkeit als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger (m/w/d) für den der Kehrbezirk Nr. 003im Rhein-Sieg-Kreis zur Neu- oder Wiederbesetzung ausgeschrieben. Die Bestellung erfolgt gem. § 10 Abs. 1 SchfHwG unter Berücksichtigung der Altersgrenze von 67 Jahren für die Dauer von sieben Jahren, folglich bis längstens zum 31.12.2032. Unter den Voraussetzungen des § 10 Abs. 1 S. 2 SchfHwG ist eine Verlängerung der Bestellungszeit bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres und bis zur Ausschöpfung der sieben Jahre möglich.
Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen.
Anforderungsprofil:
Der Bewerber/die Bewerberin muss nach § 9a Abs. 1 SchfHwG die handwerksrechtlichen Voraussetzungen zur selbständigen Ausübung des Schornsteinfegerhandwerks besitzen. Die Auswahl zwischen den Bewerbern wird gem. § 9a Abs. 3 SchfHwG nach ihrer Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung vorgenommen werden.Die Kehrbezirksbeschreibung, die speziellen Anforderungen sowie weitergehende Informationen sind dem beigefügten PDF-Dokument zu entnehmen. Bewerbungen sind innerhalb der o.s.Frist ausschließlich im Onlineverfahren unter dem Link
https://schornsteinfegerportal-fms.nrw.de/lip/action/invoke.do?id=Schornsteinfeger
möglich und zulässig.
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