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Amtsdirektor (m/w/d)
Arbeitgeber: Amt Schlaubetal
Kurzinfo
- Tätigkeitsfeld
- Verwaltung und Büro
- Ort
- Müllrose
Karte anschauen - Arbeitszeit
- Vollzeit
- Anstellungsdauer
- Befristet
- Bewerbungsfrist
- 30.10.2025
- Laufbahn / Entgeltgruppe
- Gehobener Dienst
- Kontakt
-
Herr Dieter-Lothar Mutke
Mailkontakt
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Tätigkeitsprofil:
Stellenausschreibung
Das Amt Schlaubetal im Landkreis Oder-Spree hat aufgrund des vorzeitigen Ausscheidens des Stelleninhabers die Stelle
der Amtsdirektorin / des Amtsdirektors (m/w/d)
zum frühestmöglichen Zeitpunkt neu zu besetzen.
Die Stellenausschreibung richtet sich gleichermaßen an Frauen, Männer und Menschen, die sich weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zugehörig fühlen.
Das Amt Schlaubetal, bestehend aus den Gemeinden Grunow-Dammendorf, Mixdorf,
Schlaubetal, Siehdichum, Ragow-Merz und der Stadt Müllrose mit ca. 9.800 Einwohnern, auf einer Fläche von 298 km² befindet sich im Südosten des Landkreises Oder-Spree im Land Brandenburg und grenzt an die Gemeinde Rietz-Neuendorf im Westen, im Norden an die Stadt Frankfurt (Oder) und das Amt Odervorland, an das Amt Brieskow-Finkenheerd im Osten sowie
an das Amt Neuzelle und die Stadt Eisenhüttenstadt im Süden.
Der Verwaltungssitz befindet sich im staatlich anerkannten Erholungsort Müllrose.
Die Amtsdirektorin, der Amtsdirektor ist hauptamtliche Beamtin, hauptamtlicher Beamter auf Zeit (Wahlbeamtin/Wahlbeamter) und wird vom Amtsausschuss für die Dauer von acht Jahren gewählt. Die Einstufung erfolgt gemäß der Verordnung über die Besoldung und Dienstaufwandsentschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamtinnen und Wahlbeamten auf Zeit der Gemeinden und Gemeindeverbände im Land Brandenburg (Brandenburgische Kommunalbesoldungsverordnung (BbgKomBesV)). Die Amtsdirektorin, der Amtsdirektor ist unter anderem zuständig für
- 42 Mitarbeitende der Kernverwaltung des Amtes
- 4 kommunale Kindertagesstätten und Horte
- 1 Grund- sowie 1 Grund- und Oberschule
- 1 Haus des Gastes mit Museum und Naturparkhaus
- 12 Ortswehren mit insgesamt 240 aktiven Mitgliedern
Anforderungsprofil:
Für die Stelle der Amtsdirektorin, des Amtsdirektors wird eine zielstrebige, verantwortungsbewusste, einsatz- und entscheidungsfreudige Persönlichkeit gesucht, die befähigt ist, mit den kommunalen Gremien vertrauensvoll, transparent und konstruktiv zusammen zu arbeiten, die Verwaltung bürgernah, wirtschaftlich und leistungsorientiert zu führen und die Mitarbeiter zu motivieren und anzuleiten.
Die künftige Amtsdirektorin, der künftige Amtsdirektor soll über Führungs- und Leitungserfahrung vorzugsweise im kommunalen Bereich sowie über Sach- und Verwaltungskenntnisse für die Arbeit in der Kommunalverwaltung verfügen.
Die Bewerberin, der Bewerber muss die Voraussetzungen für die Wahl zur Amtsdirektorin, zum Amtsdirektor und zur Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit gemäß dem Beamtengesetz für das Land Brandenburg (Landesbeamtengesetz – LBG) i. V. m. dem Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) erfüllen sowie mindestens die Befähigung für den gehobenen allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine vergleichbare Qualifikation besitzen und eine ausreichende Erfahrung für dieses Amt nachweisen
(§ 138 Abs. 1 Satz 4 Kommunalverfassung des Landes Brandenburg).
Eine vergleichbare Qualifikation kann ein Abschluss mit ausreichender Anzahl Verwaltungs- bzw. Rechtsmodulen sein. Dabei geht eine laufbahnrechtlich gleichwertige Qualifikation einer vergleichbaren vor. Ein Abschluss in Betriebs- bzw. Finanzwirtschaft gilt nicht als ausreichend, sofern kein Rechts- oder Verwaltungsschwerpunkt vorliegt.
Von den gesetzlichen Qualifikationsvorgaben kann nicht abgewichen werden.
Der Bewerber muss im Besitz eines Führerscheins Klasse B sein. Dies ist in der Bewerbung zu bestätigen und im Falle der Wahl durch Vorlage des Führerscheins nachzuweisen.
Die Verlegung des Wohnsitzes der oder des Bewerbenden in den Amtsbereich bzw. die unmittelbare Umgebung ist erwünscht. Umzugskosten werden in diesem Zusammenhang nicht erstattet.