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Kon­trol­le von Stell­net­zen und wei­te­ren Fang­ge­rä­ten

Vergabestelle: Behörde für Finanzen und Bezirke (Finanzbehörde)

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Freiberufliche Leistungen (VOF)
Vergabeart
Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Angebotsfrist
12.09.2025
Erfüllungsort
00000 Hamburg Rheinland-Pfalz
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CPV-Code
77610000, 77600000

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

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Die Freie und Hansestadt Hamburg (FHH) ? Finanzbehörde - als Auftraggeber (AG) beabsichtigt für die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (Bedarfsstelle) den Abschluss eines Vertrages über Kontrolle von Stellnetzen und weiteren Fanggeräten. Gemäß § 19 Absatz 1 Satz 1 Hamburgisches Fischerei- und Angelgesetz ist die Fischereiaufsicht Aufgabe der zuständigen Behörde, also der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) als Oberste Fischereibehörde. Die Wahrnehmung dieser Aufgabe findet hinsichtlich Anglern durch ehrenamtliche, beliehene Fischereiaufseher statt. Das Auffinden illegaler Stellnetze und weiteren Fischereigeräts im Gebiet des Hamburger Hafens, wird seit 2021 durch ein Unternehmen ausgeführt. Rechtsgrundlage für die Beleihung ist § 19 Absatz 1 Nummer 2,. Diese Möglichkeit soll weiterhin genutzt und die Fischereiaufsicht im Hamburger Hafen ab Herbst 2026 weiterhin durch ein durch die BUKEA bestelltes Unternehmen wahrgenommen werden.

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