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Trä­ger­schaft der Kin­der­ta­ges­stät­te der Be­rufs­fach­schu­le Bor­na

Vergabestelle: Stadtverwaltung Borna

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Dienstleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Vergabeverordnung (VgV)
Vergabeart
Vergebener Auftrag
Angebotsfrist
13.08.2025
Erfüllungsort
04552 Borna Sachsen
Karte anschauen
CPV-Code
85300000, 85312100

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
      Nationale Ausschreibung
      VgV
      Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
      529/2025
      Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
      Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
      Dienstleistungen
      Nein
      
   
Metadaten
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin

Organisationen
Organisationen
Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden
Referenz-ID Organisation: ORG-0001
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Borna
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens
Identifikationsnummer: DE155916172
Anschrift
Postanschrift: An der Wyhra 1
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
Kontaktstelle: die STEG Stadtentwicklung GmbH
E-Mail: vergabe.steg@steg.de
Telefon: +49351255180
Referenz-ID Organisation: ORG-0002
Kategorie: andere
Organisation
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens
Identifikationsnummer: entfällt
Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de
Anschrift
Postanschrift: Braustraße 2
Ort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: post@lds.sachsen.de
Telefon: +49 341 977 3800
Referenz-ID Organisation: ORG-0101
Kategorie: Bieter
Organisation
Offizielle Bezeichnung: VOLKSSOLIDARITÄT KV Borna e. V.
Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens
Identifikationsnummer: DE258399747
Anschrift
Postanschrift: Sachsenallee 2b
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Kontaktstelle
E-Mail: borna@volkssolidaritaet.de
Informationen, die sich ausschließlich auf den Wirtschaftsteilnehmer beziehen
Unternehmensgröße: Kleines Unternehmen

Vertragspartei und Dienstleister
Auftraggeber
Auftraggeber
Referenz-ID Organisation: ORG-0001
Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden
Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung

Verfahren
Zweck
Rechtsgrundlage
Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU
Andere Rechtsgrundlage mit Kennung
Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV
Beschreibung
Interne Kennung: 529/2025
Titel: Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Beschreibung: Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Haupteinstufung
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Hauptklassifizierungscode: 85312100 - Betreuung in Tagesstätten
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Wyhra 1
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Grenzübergreifende Rechtsvorschriften
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw
Beschreibung: keine Zusammenarbeit verschiedener Länder im Rahmen des Vergabeverfahrens
Einzelheiten zum Verfahrenstyp
Verfahrensart
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. 
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Beschleunigtes Verfahren
Beschleunigtes Verfahren: nein
Einstellung des Wettbewerbs
-: 
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: Ziel ist die Zuschlagserteilung der Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen.

Los
Los
Interne Referenz-ID Los: LOT-0001
Vergabeverfahren
Beschreibung des Loses
Interne Kennung: LOT-0001
Titel: Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna
Beschreibung: Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze).
Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 bezogen werden kann, stehen zunächst im Rahmen einer Zwischenlösung lediglich 54 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze in einer Interims-Einrichtung am Standort Schulstr. 14, 04552 Borna beginnend ab dem 01.01.2026 zu Verfügung. Für den Betrieb dieser KITA (inkl. Interim-Standort) sucht die Stadt einen geeigneten Träger, der den Anforderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (= SächsKitaG), gerecht wird. Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte wird für die Erbringung dieser besonderen sozialen Dienstleistung keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sein, da ihm dieses nach den einschlägigen Vorschriften des sächsischen Landesrechts abgenommen wird. Die Trägerschaft kann nur an einen Betreiber vergeben werden, der den Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG führt. Der Beginn der Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kindertagesstätte durch den zukünftigen Träger, ist demnach für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit soll zunächst 12 Jahre betragen. Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Die Räumlichkeiten der zweigeschossigen KITA verfügen über eine Gesamtfläche von ca. 1.400 qm. Vorgesehen sind drei Gruppenbereiche Kinderkrippe und vier Gruppenbereiche Kindergarten. Für jeden Gruppenbereich werden Garderoben vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Schlafräume, einen Mehrzweckraum, eine Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräume sowie eine Ausgabeküche für 110 Kinder. Die Ausgabeküche wird seitens der Stadt dem Träger der KITA genauso wie das weitere Mobiliar zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich der KITA sind zahlreiche Spielanlagen, z.B. ein Sandspiel mit Matschanlage, vorgesehen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna. Für die Anmeldung in der Kindertageseinrichtung steht das digitale Anmeldeportal LITTLE BIRD zur Verfügung. Die Antragsteller erhalten über ihre Registrierung und die Verfügbarkeit des Platzes über das Portal die entsprechende Information. Die Elternbeiträge vereinnahmt der Träger der KITA.
Der Träger der Einrichtung zahlt die Nebenkosten selbstständig. Er stellt diese für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Kosten - anteilig - der Großen Kreisstadt Borna im Rahmen der jeweiligen Betriebskostenabrechnung in Höhe der nicht gedeckten Aufwendungen in Rechnung. Indessen sind etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen für den Betrieb der KITA, wie Schließdienst, Hausmeister und Objektreinigung, selbstständig zu beauftragen. Auch die Verpflegung der Kinder bzw. das Essenscatering liegt im Verantwortungsbereich des zukünftigen Trägers der Einrichtung. Die Öffnungszeiten der KITA sind entsprechend des § 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna an die Öffnungszeiten der Stadt angelehnt. In der Regel wochentags von 06:00 bis 17:00 Uhr, während der Schulzeit und während der Ferien. Schließzeiten und pädagogische Tage legt der Träger selbstständig fest. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A.
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Umfang der Auftragsvergabe
Währung: EUR - Euro
Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses
Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge
Hauptklassifizierungscode: 85312100 - Betreuung in Tagesstätten
Art der Auftragsvergabe
Strategische Auftragsvergabe
Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung
Umweltauswirkungen der Beschaffung
Details zu den Kriterien für grüne Beschaffung
Soziales Ziel der Beschaffung
Innovativer Erwerb
Begründung für das Fehlen von Zugänglichkeitskriterien
-: 
Erfüllungsort
Postanschrift: An der Wyhra 1
Ort: Borna
Postleitzahl: 04552
NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig
Land: Deutschland
Geschätzte Laufzeit
Auswahl der Art der Laufzeit: Laufzeit angeben
Laufzeit: 12
Einheit: YEAR - Jahr
Verlängerungen und Optionen
Beschreibung der Optionen: Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich.
Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf das Vertragsmuster in der Anlage B verwiesen.
Bedingungen der Auktion
Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein
Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja
Verwendung von EU-Mitteln
Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Auftragsvergabeverfahren
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung
Dynamisches Beschaffungssystem
Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Informationen über die Rahmenvereinbarung
Währung: EUR - Euro
Zusätzliche Informationen
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme#
Bedingungen für die Einreichung eines Angebots
Zuschlagskriterien
Zuschlagskriterium
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept (30,00 %): Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum pädagogischen Konzept der KITA gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal 16 Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu den folgenden Fragen bzw. Themen enthalten: - Welches Leitbild verfolgt der Bieter mit seinem pädagogischen Konzept?; - Was ist der pädagogische Ansatz?; - Profil der KITA (z.B. in Bezug auf Sprachförderung); - Gestaltung der Integration (in Bezug auf die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit); - Qualitätsentwicklung; 
- Beschreibung der Ernährung, Essenscatering für die Kinder; - Eingewöhnungskonzept; - Raumkonzept; - Angaben zur Kinderschutzkonzeption. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach den Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %):
Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte
(0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zuschlagskriterien – Parameter
Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 30
Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten (20,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Sozialraumorientiertes Arbeiten. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich des sozialraumorientierten Arbeitens verschaffen. Die Bieter möchten erläutern, wie sie Netzwerkarbeit vor Ort mit anderen Institutionen gestalten wollen. - Mit wem möchten die Bieter zusammenarbeiten? Warum?; - Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?; - Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zuschlagskriterien – Parameter
Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern (20,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, was der Bieter unter Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern versteht. Der Bieter soll konkret erläutern, wie die Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind, der Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen den Eltern und der Einrichtung und der Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV
Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zuschlagskriterien – Parameter
Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern
Art: Qualität
Beschreibung: Kriterium 4 – Gesundheitsförderung (15,00 %): Der Auftraggeber möchte dargelegt bekommen, wie die Gesundheitsförderung beim Bieter als Träger des Betriebskindergartens gestaltet ist. Dabei möchte der Bieter sein Konzept erläutern und insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen:  Wie wird die Gesundheitsförderung für die Kinder der KITA gewährleistet?
 Wie wird die „Gesundheit am Arbeitsplatz“ für die Fachkräfte der KITA umgesetzt? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 18,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung von 15,00 %) ein. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet.
Zuschlagskriterien – Parameter
Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium 4 – Gesundheitsförderung
Art: Kosten
Beschreibung: Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG (15,00 %): Gemäß § 16 SächsKitaG ist ein Träger einer Kindeseinrichtung, der Träger der freien Jugendhilfe ist, verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG der Einrichtung aufzubringen. Der Bieter wird aufgefordert, verbindlich zu erklären, in welcher Höhe er, einen Eigenanteil pro Jahr und pro Platz aufbringt. Hierfür wird bei Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens den Bietern das Formblatt 3 – Erklärung Höhe Eigenanteil gemäß § 16 SächsKitaG zur Verfügung gestellt.
Das Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG geht mit maximal 18 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung 15 %) in die Gesamtwertung ein. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten erhält das Angebot mit dem höchsten Eigenanteil. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Eigenanteils. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV.
Zuschlagskriterien – Parameter
Gewichtungskriterium
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Bezeichnung: Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG
Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge
Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein
Informationen über die Anwendbarkeit von FSR
-: 
Informationen über die Anwendbarkeit von EED
-: 
Informationen zur Einreichung
Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt
Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: ORG-0001
Organisation, die Unterlagen bereitstellt
Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001
Überprüfung
Fristen für Nachprüfungsverfahren
Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegen von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn
1.	der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt.
2.	erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3.	erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4.	mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Der Antrag ist schriftlich einzureichen.

Zuständige Vergabekammer 
Vergabekammer des Freistaates Sachsen 
bei der Landesdirektion Sachsen
Braustraße 2, 04107 Leipzig 
Telefon 		+49 341 977 3800 
E-Mail 		post@lds.sachsen.de 
Internet 		http://www.lds.sachsen.de
Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Referenz-ID der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002
Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt
Referenz-ID der Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt: ORG-0002

Ergebnis
Ergebnis
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 4.358.786,00
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Bieter
Bieter
Referenz-ID auf die nachfolgenden Angaben zur Bieterorganisation: TPA-0001
Bieter
Referenz-ID der Bieterorganisation: ORG-0101
Verträge
Abgewickelter Auftrag
Auftrag
Referenz-ID des Vertrags: CON-0001
Kennung des Auftrags: TEN-001
Datum des Vertragsabschlusses: Dienstag, 09.09.2025
Angebot, das zum Vertrag führt
Auftrag, Ausschreibung – Kennung: TEN-0001
Vertragsunterzeichner
Referenz-ID des Vertragsunterzeichners: ORG-0001
Für den Auftrag verwendete EU-Mittel
Angebote
Eingereichtes Angebot
Angebot
Referenz-ID des Angebotes: TEN-0001
Kennung des Angebots: TEN-0001
Wert der Ausschreibung: 4.358.786,00
Währung: EUR - Euro
Ausschreibungsidentifikatoren
Referenz-ID zum Los: LOT-0001
Referenz-ID auf Bieterorganisation: TPA-0001
FSR-Maßnahmen
-: 
Vergabe von Unteraufträgen
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Ergebnisse der Lose
Ergebnis
Referenz-ID des Losergebnisses: RES-0001
Zuschlagsstatus
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Losergebnisidentifikatoren
Referenz-ID zum Los, über das im Ergebnis berichtet wird: LOT-0001
Angebot, das für die Vergabeentscheidung in Betracht gezogen wird
Referenz-ID zum Angebot in diesem Ergebnis: TEN-0001
Vertrag nach einer Vergabeentscheidung
Referenz-ID zum Vertrag in diesem Ergebnis: CON-0001
Losergebnistechniken
Währung: EUR - Euro
Währung: EUR - Euro
Wert der Angebote
Währung: EUR - Euro
Eingegangene Einreichungen — Statistik
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
Informationen über die nach EED beschafften Vermögenswerte
Informationen über EED für das Los
Detaillierte Informationen zum Vermögen
Menge der beschafften Vermögenswerte
-: 

Weitere Informationen

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