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Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG)
Vergabestelle: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeart
- Offenes Verfahren
- Angebotsfrist
- 05.08.2025
- Erfüllungsort
-
39576
Hansestadt Stendal
Sachsen-Anhalt
Karte anschauen - CPV-Code
- 85300000, 85312300
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VgV Offenes Verfahren - Soziale und andere besondere Dienstleistungen - öffentliche Aufträge Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Stendal, Rechtsamt/Vergabestelle Identifikationsnummer: 15090-0000-68 Internet-Adresse (URL): https://www.landkreis-stendal.de Postanschrift: Hospitalstraße 1 - 2 Postleitzahl / Ort: 39576 Hansestadt Stendal NUTS-3-Code: DEE0D Land: Deutschland Kontaktstelle: Rechtsamt/Vergabestelle E-Mail: Vergabestelle@Landkreis-Stendal.de Telefon: +49 3931-607947 Fax: +49 3931-607948 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 52/01/2025 Titel: Übertragung der gesetzlichen Aufgabe zur gesonderten Beratung und Betreuung von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) Beschreibung: gesonderte Beratung und Betreuung (gBB) von Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 AufnG sowie sonstigen Zuwanderern Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 85312300-2 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll: Postleitzahl / Ort: 39576 Hansestadt Stendal NUTS-3-Code: DEE0D Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Grundlage für den Ausschluss: Bekanntmachung Ausschlussgründe: Grund: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: gemäß §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Grenzübergreifende Rechtsvorschriften: Einzelheiten zum Verfahrenstyp: Verfahrensart: Zentrale Elemente des Verfahrens: Es erfolgt ein Offenes Verfahren gemäß § 15 VgV. Gemäß § 65 Absatz 4 VgV ist § 48 Absatz 3 VgV nicht anzuwenden, sodass die Akzeptanzpflicht der Einheitlichen Europäische Eigenerklärung (EEE) keine Anwendung findet. Stattdessen sind die unter der Überschrift "Eignungskriterien" in dieser Bekanntmachung genannten Unterlagen zur Eignung einzureichen. Verfahrensart: Offenes Verfahren Zusätzliche Informationen: Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren (Vorinformation, ): Bedingungen der Auktion: Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Auftragsvergabeverfahren: Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Quelle der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Eignungskriterien: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen Beschreibung: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft die Eigenerklärung zur Eignung einzureichen (Formblatt liegt den Vergabeunterlagen bei). Die Eigenerklärung zur Eignung umfasst folgende Angaben: 1.1) Erklärung zur Qualifikation des Personals (technische und berufliche Leistungsfähigkeit): Es ist zu erklären, dass das Personal für die ausgeschriebenen Beraterstellen, welches die Aufgaben ab 01.01.2026 wahrnimmt, mindestens den nachfolgenden fachlichen und persönlichen Anforderungsmerkmalen entspricht: 1.1.1) Berufsausbildung: Sozialarbeiter/in (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Sozialpädagoge/-pädagogin (Diplom, Bachelor, Master) mit staatlicher Anerkennung oder Personen mit gleichwertiger Ausbildung Personen, die diesen beruflichen Qualifikationen nicht entsprechen, können als Berater/in eingesetzt werden, wenn sie mindestens drei Jahre in einem regulären Beschäftigungsverhältnis einer Stelle der gesonderten Beratung und Betreuung, der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderinnen und Zuwanderer oder des Jugendmigrationsdienstes des Bundes tätig waren, die letzte Beschäftigung nicht länger als drei Jahre zurückliegt und sie sich vertraglich verpflichten, in geeigneter Weise aus-, fort- und weiterzubilden. 1.1.2) Kenntnisse: Kenntnisse in mindestens einer erforderlichen Fremdsprache (Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache), Kenntnisse in den zu beratenden und betreuenden Personen betreffenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften (insbesondere Asylbewerberleistungsgesetz, Aufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Sozialgesetzbuch II und XII), Kenntnisse in der allgemeinen Verwaltungspraxis und bei Verwaltungsverfahren 1.1.3) Führerschein: Fahrerlaubnis Klasse B 1.1.4) persönliche und soziale Kompetenzen: ausgeprägte Sozialkompetenz, Engagement, Flexibilität, hohe Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft, eigenständige, zuverlässige und gründliche Arbeitsweise 1.2) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Liegen Ausschlussgründe vor, besteht gemäß § 125 GWB die Möglichkeit der Selbstreinigung. 2) Nimmt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe), ist durch den Bieter mit dem Angebot die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung in Bezug auf die in Anspruch genommenen Kapazitäten auch für die Eignungsverleiher einzureichen. 3) Bei Einsatz von Unterauftragnehmern ist die unter 1) genannte Eigenerklärung zur Eignung mit den unter 1.2) genannten Angaben und mit den, soweit sie für die vom Unterauftragnehmer zu übernehmenden Leistungsteile relevant sind, in Bezug auf die zu übernehmenden Leistungsteile unter 1.1) genannten Angaben durch den Bieter auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen einzureichen. 4) Die Eignung kann neben der Eigenerklärung zur Eignung auch durch Teilnahme an Präqualifizierungssystemen (§ 122 Abs. 3 GWB i.V.m. § 48 Abs. 8 VgV), die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Einreichung des entsprechenden Zertifikates/Bescheinigung über die Eintragung des präqualifizierten Unternehmens, erbracht werden. Das entsprechende Zertifikat/Bescheinigung ist vom Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft und Eignungsverleiher mit dem Angebot, vom Unterauftragnehmer auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen. Geforderte Unterlagen, die in der Präqualifizierung nicht niedergelegt sind oder die geforderten Anforderungen nicht oder nicht hinreichend belegen/erfüllen, sind zusätzlich einzureichen. 5) Ab einem geschätzten Auftragswert von 30.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet für den Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft, auf dessen/deren Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, gemäß § 6 Absatz 1 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG) eine Abfrage aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt zu tätigen. Wird eine derartige einschlägige Registerauskunft vom Herkunftsland oder vom Niederlassungsstaat des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft nicht ausgestellt, wird diese durch eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters/Mitgliedes der Bietergemeinschaft ersetzt. Weitere Bedingungen zur Qualifizierung: Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gemäß einschlägiger vergaberechtlicher Rechtsgrundlagen (§ 56 VgV). Gemäß § 56 Absatz 3 VgV ist die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ausgeschlossen. Vorbehaltene Auftragsvergabe: Die Teilnahme ist Organisationen vorbehalten, die zur Erfüllung von Gemeinwohlaufgaben tätig werden und andere einschlägige Bestimmungen der Rechtsvorschriften erfüllen: Nein Die Teilnahme ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern, die auf die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder benachteiligten Personen abzielen, vorbehalten: Nein Nebenangebote: Nebenangebote sind zulässig: Nein Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Ja Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: 1) Mit dem Angebot ist vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Artikel 5 k der Verordnung (EU) Nummer 833/2014 in der Fassung des Artikels 1 Ziffer 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022), einzureichen. 2) Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind vom Bieter/jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft folgende Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) einzureichen: Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA und Erklärung zum Nachunternehmereinsatz gemäß § 14 Absatz 2 und 4 TVergG LSA. Fortsetzung unter "Zusätzliche Informationen" dieser Bekanntmachung eRechnung: Elektronische Rechnungsstellung: Ja Anforderungen: Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Organisation, die Angebote entgegennimmt: oben genannte Kontaktstelle Informationen zur Einreichung: Fristen: Frist für den Eingang der Angebote: 05.08.2025 09:00 Uhr Bindefrist: Laufzeit in Tagen: 81 (ab dem Schlusstermin für den Eingang der Angebote) Sprachen der Einreichung: Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: DEU Öffnung der Angebote: Datum/Zeitpunkt der Angebotsöffnung: 05.08.2025 09:00 Uhr Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Angebotsöffnung erfolgt gemäß § 55 VgV. Es dürfen keine Bieter bei der Angebotsöffnung anwesend sein. Einreichungsmethode: Elektronische Einreichung zulässig: Ja Adresse für die Einreichung (URL): https://www.evergabe.de Auftragsunterlagen: Die Auftragsunterlagen stehen für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung unter (URL): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-197d0122213-7a8528ed2b8f432c Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: DEU Ad-hoc-Kommunikationskanal: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Gemäß § 160 Absatz 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Gemäß § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB ist der Antrag unzulässig, wenn: der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 GWB), Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 GWB), mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind; das heißt, ein Bieter, der die Mitteilung erhält, dass seiner Rüge nicht abgeholfen wird, muss einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung einlegen (§ 160 Absatz 3 Satz 1 Nummer 4 GWB). Gemäß § 135 Absatz 2 GWB ist die Unwirksamkeit eines Auftrages im Sinne von § 135 Absatz 1 GWB in einem Nachprüfungsverfahren fristgerecht geltend zu machen: innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 1 GWB), ohne Kenntniserlangung innerhalb von 6 Monaten nach Vertragsschluss (§ 135 Absatz 2 Satz 1 Halbsatz 2 GWB), wenn der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht hat, 30 Kalendertage nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung (§ 135 Absatz 2 Satz 2 GWB). Es wird darauf hingewiesen, dass ein Verfahren vor der Vergabekammer für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: 1. und 2. Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t:03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Straße 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Telefon: +49 345514-1529 Fax.: +49 345514-1115 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Es ist die gesonderte Beratung und Betreuung der im Landkreis Stendal dezentral in Wohnungen untergebrachten folgenden Personenkreise durchzuführen: nicht dauerhaft bleibeberechtigte Personen insbesondere in einem Familienverband nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 Aufnahmegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (AufnG) und allein reisende Frauen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, insbesondere nicht dauerhaft bleibeberechtigte Einzelpersonen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG, Personen und Familien nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG, rechtmäßig und auf Dauer im Landkreis Stendal lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht unter § 1 Absatz 1 AufnG fallen, können im Rahmen verfügbarer Kapazitäten in die Beratung und Betreuung einbezogen werden. Die gesonderte Beratung und Betreuung soll Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 1 bis 4 AufnG den Einstieg in das berufliche, kulturelle und soziale Leben in Deutschland erleichtern. Weiterhin soll die gesonderte Beratung und Betreuung Personen nach § 1 Absatz 1 Satz 1 Nummern 5 bis 8 AufnG in die Lage versetzen, sich in dem für sie fremden Lebens- und Kulturbereich Deutschland zurechtzufinden und ihr Leben selbstständig zu gestalten. Der Auftragnehmer erhält dafür gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 Verordnung über die Ausführung des Aufnahmegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (AufnGAVO) 3,0 Beraterstellen. Die Beratungsstelle muss in der Hansestadt Stendal liegen. Umfang der Auftragsvergabe: Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders auch geeignet für sonstige KMU Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Weitere Erfüllungsorte Postanschrift: Postleitzahl / Ort: 39576 Hansestadt Stendal NUTS-3-Code: DEE0D Land: Deutschland Geschätzte Laufzeit: Datum des Beginns: 01.01.2026 Enddatum der Laufzeit: 31.12.2027 Verlängerungen und Optionen: Beschreibung der Optionen: Der Vertrag verlängert sich um 1 Jahr, wenn nicht 3 Monate vor Ablauf die Kündigung durch den Auftraggeber erfolgt. Es ist nur eine 2-malige Verlängerung möglich. Verlängerung - Maximale Anzahl: 2 Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: 1) Fortsetzung zu "Bedingungen für die Ausführung des Auftrags": Bei Einsatz von Unterauftragnehmern und/oder Eignungsverleihern ist die Erklärung zu Tariftreue, Mindeststundenentgelt und Entgeltgleichheit gemäß § 11 TVergG LSA auf gesondertes Verlangen auch für diese Unternehmen einzureichen. Die Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA) können vorab eingesehen werden unter: https://www.landkreis-stendal.de/de/eigenerklaerungen-tariftreue-vergabegesetz.html Für die ausgeschriebene Leistung ist das vergabespezifische Mindeststundenentgelt maßgeblich. Das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ist wie folgt bekannt: in der Zeit vom 01.02.2025 bis 31.10.2025: 15,67 Euro/Stunde. Da sich das vergabespezifische Mindeststundenentgelt nach dem Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes der Länder berechnet, kann dieses nur für die aktuelle Vertragslaufzeit des Tarifvertrages angegeben werden. Bei der Ausführung sind jedoch die jeweils geltenden Tarifverträge und vergabespezifischen Mindeststundenentgelte zu berücksichtigen. Die Information über das vergabespezifische Mindeststundenentgelt ab 01.11.2025 wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt bereitgestellt, sobald dieses berechnet wurde. 2) Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine Erklärung (Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234) aller Mitglieder in Textform abzugeben: in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 3) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmer) oder sich im Hinblick auf die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen (Eignungsleihe), so muss er in seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen/Kapazitäten und die Namen dieser Unternehmen benennen (Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235). Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle ist vom Bieter ein Verfügbarkeitsnachweis zum Beispiel eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) dieser Unternehmen einzureichen. Der Bieter kann gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV die Kapazitäten anderer Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe (Bezug: Eigenerklärung zur Eignung: Erklärung zur Qualifikation des Personals) nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden, d.h. der Eignungsverleiher hat die Leistung, für die er die erforderliche Eignung verleiht, als Unterauftragnehmer auszuführen. 4) Die genannten Formblätter (Eigenerklärung zur Eignung, Eigenerklärungen gemäß Tariftreue- und Vergabegesetz des Landes Sachsen-Anhalt (TVergG LSA), Eigenerklärung, dass der Bieter/Mitglied der Bietergemeinschaft nicht zu den Personen/Unternehmen gehört, die einen Bezug zu Russland aufweisen (Verordnung (EU) 2022/576), Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft - Formblatt 234, Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen - Formblatt 235, Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 236) liegen den Vergabeunterlagen bei. 5) Fragen und Hinweise zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind bis spätestens 25.07.2025 über die Vergabeplattform an die Vergabestelle zu richten. Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Zuschlagskriterien: Qualitätskriterium Konzept über die vorgesehenen Beratungs- und Betreuungsmaßnahmen und Erfahrungen, Beschreibung: Zielgruppenorientierung (vielfältige Beratungsmethoden, Kurse, Veranstaltungen), Flexibilität und Mobilität in der Betreuung und Beratung (mobiles Arbeiten im direkten und indirekten Kundenkontakt), zusätzliche Leistungsangebote des Bieters, Erfahrung des Bieters in der gesonderten Beratung und Betreuung, Gewichtung: 40,00 vorgehaltene Fremdsprachen der Beratungsstelle, Beschreibung: Englisch, Französisch, Russisch, Arabisch, Persisch, andere Sprache, Gewichtung: 30,00 Lage und Erreichbarkeit (ÖPNV) der Beratungsstelle, Beschreibung: Entfernung der Beratungsstelle von der ÖPNV-Haltestelle (ÖPNV = Öffentlicher Personennahverkehr), Gewichtung: 10,00 Öffnungszeiten der Beratungsstelle, Beschreibung: Öffnungszeiten der Beratungsstelle, Gewichtung: 10,00 Angaben zum Bieter, Beschreibung: Träger der freien Wohlfahrtspflege, Körperschaft, Anstalt oder Stiftung des öffentlichen Rechts oder rechtfähiger und als gemeinnützig eingetragener Verein, Gewichtung: 10,00 Preis, Beschreibung: Der Preis stellt kein Zuschlagskriterium dar. Es ist eine maximale Vergütung der Leistung gemäß § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO festgelegt. Diese wird dem Landkreis Stendal (Auftraggeber) gemäß § 2 Absatz 4 AufnG in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und Absatz 3 AufnGAVO durch das Land erstattet., Gewichtung: 0,00 Elektronischer Katalog: Elektronischer Katalog: Nein Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein
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