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Einzelcoaching für leistungsberechtigte Selbstständige als Rahmenvereinbarung (Jobcentermaßnahme)
Vergabestelle: Landratsamt Bautzen
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Dienst- und Lieferleistungen (VOL)
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 24.07.2025
- Erfüllungsort
-
02625
Bautzen
Sachsen
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
a) Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle: Name des Auftraggebers: Landratsamt Bautzen; Bereich/Abteilung: Zentrale Vergabestelle; Straße, Hausnummer: Bahnhofstraße 9; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland; E-Mail: vergabe5@lra-bautzen.de; Telefonnummer: +49 3591-5251-23313; Fax: +49 3591-5250-23313; Internetadresse: https://www.landkreis-bautzen.de; Den Zuschlag erteilende Stelle: s.o.; Stelle, bei der die Angebote oder Teilnahmeanträge einzureichen sind: s.o. b) Vergabeart: Öffentliche Ausschreibung c) Form, in der Teilnahmeanträge oder Angebote einzureichen sind: Angebote können nur elektronisch abgegeben werden; Anschrift, an die die Angebote elektronisch zu übermitteln sind: www.evergabe.de d) Art und Umfang der Leistung: Einzelcoaching für leistungsberechtigte Selbstständige gemäß § 16 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 16 c Abs. 2 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) als Rahmenvereinbarung. Art und Umfang der Leistung: Leistungsgegenstand ist die Konzeption und Durchführung einer Maßnahme nach § 16 c Abs. 2 SGB II als individuelle Förderleistung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die einer hauptberuflich selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Der Rahmenvertrag, der mit dieser Ausschreibung vereinbart wird, soll ein bedarfsabhängiges Coaching-Angebot für den zuvor benannten Personenkreis sicherstellen. Ziel der Leistung ist es, durch individuelle Unterstützung und Beratung der selbstständigen Leistungsberechtigten deren Einkommen in der Form zu steigern, dass der Bezug von Leistungen beendet oder zumindest ein auskömmliches Einkommen erwirtschaftet wird, welches auch bei einer Qualifikation entsprechenden versicherungspflichtigen Beschäftigung (als Vergleichsgröße) erreicht werden könnte. Das Coaching soll die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Hinblick auf die Optimierung oder Neuausrichtung der Selbstständigkeit unterstützen. Im Fall einer sich abzeichnenden wirtschaftlichen Fehlentwicklung und einer mangelnden wirtschaftlichen Tragfähigkeit sind die Gründe dafür aufzudecken mit dem Ziel, dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu einer realistischen Einschätzung der selbständigen Tätigkeit zu verhelfen. Im Ergebnis des Coachings sollen dann gemeinsam Alternativen erarbeitet werden, um der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung positiv gegenüber zu stehen. Zum förderungsfähigen Personenkreis gehören erwerbsfähige Leistungsberechtigte aller Altersgruppen, die einer selbstständigen Tätigkeit nachgehen und deren erzieltes Einkommen aus der Tätigkeit nicht ausreicht, um den Leistungsbezug nach dem SGB II zu beenden. Die Maßnahme hat eine Laufzeit von 12 Monaten. Für den Zeitraum vom 01.10.2025 bis 30.09.2026 beträgt der finanzielle Rahmen 100.000,00 EUR. Dem Auftragnehmer wird für diesen Zeitraum ein finanzieller Mindestumfang in Höhe von 15.000,00 EUR zugesichert. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt durch den Auftraggeber individuell über die gesamte Laufzeit der Maßnahme. Die Laufzeit der Option beträgt 12 Monate. Für den Optionszeitraum vom 01.10.2026 bis 30.09.2027 beträgt der finanzielle Rahmen 100.000,00 EUR. Dem Auftragnehmer wird für diesen Zeitraum ein finanzieller Mindestumfang in Höhe von 15.000,00 EUR zugesichert. Die Zuweisung der Teilnehmer erfolgt durch den Auftraggeber individuell über die gesamte Laufzeit des Optionszeitraums. Die Anforderung der Dienstleistung durch den Auftraggeber erfolgt rein nach Bedarf. Eine Verpflichtung seitens des Auftraggebers, Teilnehmer zuzuweisen und bestimmte Mengen an Coaching-Leistungen abzurufen, besteht lediglich bis zur Höhe des jeweils zuvor aufgeführten finanziellen Mindestumfangs. Das Einzelcoaching unterteilt sich in drei Module. Das Modul 1 ist für die Teilnehmer grundsätzlich verpflichtend. Eine Ergänzung um Modul 2 und/ oder 3 ist nach Entscheidung des Auftraggebers möglich. Die Regelverweildauer eines Teilnehmers in der Maßnahme beträgt 6 Monate. Im Bedarfsfall kann diese im Rahmen der Vertragslaufzeit verkürzt oder verlängert werden. In dieser Zeit sind die in den Modulen angegebenen Coachingstunden (pro Teilnehmer im Regelfall 50 Zeitstunden á 60 min) mit dem Teilnehmer durchzuführen. Personalschlüssel: Coach : Teilnehmer = 1 :1. Als Maßnahmeorte gelten die Geschäftsräume des Selbstständigen und die Räumlichkeiten des Auftragnehmers. Die Maßnahmekosten umfassen alle im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme entstehenden notwendigen Kosten. Die Finanzierung der erbrachten Leistung erfolgt in Form von Kostensätzen für die Coachingstunde. Dem Angebot ist die Kalkulation der Coachingstunde beizufügen. Die Fahrkosten des Coachs sind Bestandteil des Kostensatzes. Grundlage für die Abrechnung ist der im Angebot angegebene Maßnahmepreis je Coachingstunde. Maßnahmeträger bedürfen nach § 176 SGB III der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen zu können. Das Zertifikat für die Zulassung des Trägers ist dem Angebot in Form einer Kopie beizulegen. Im Rahmen der Wertung der Angebote findet eine Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend der hierfür vorgelegten Nachweise sowie eine Prüfung des Angebotspreises statt. Die Bewertung der Qualitätskriterien wird anhand der Bewertungsmatrix der Leistung vorgenommen. In dieser werden 10 Einzelkriterien innerhalb von drei unterschiedlich gewichteten Wertungsbereichen zusammengefasst. Die Leistungspunkte werden durch eine Bewertung der Qualität mittels der einzelnen Wertungskriterien und deren Gewichtung realisiert. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018, wie in der Bewertungsmatrix - Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 dargestellt. Hierbei ist für die abschließende Bewertung das Entscheidungskriterium „Leistung“ der Bewertungsmatrix der Leistung maßgeblich. Zunächst werden die ermittelten Leistungspunkte mit dem ermittelten Preis aller wertbaren Angebote ins Verhältnis gesetzt und die daraus resultierende Kennzahl für jedes dieser Angebote entsprechend skaliert. Im Anschluss daran findet eine Prüfung der Angebote nach einem Schwankungsbereich – ausgehend von der Kennzahl des bis dahin führenden Angebots – von 15 % statt. Hierbei werden die ermittelten Leistungspunkte und die ermittelten Preise derjenigen Angebote erfasst, welche sich im errechneten Schwankungsbereich befinden. Abschließend erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten dieser Angebote nach dem festgelegten Entscheidungskriterium „Leistung“. Sollten hierbei zwei oder mehrere Bieter den gleichen Leistungspunktwert erreichen, erfolgt die Zuschlagserteilung auf das preislich günstigere Angebot. Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Bewerberbedingungen und der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix. Mit dem Angebot sind ein Maßnahmenkonzept, Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung", Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters", Anlage D "Nachweis über Räumlichkeiten", Anlage E.1 "Qualifizierung des einzusetzenden Personals" einzureichen. Anlage E.2 „Gesamtübersicht Personaleinsatz“ ist nach Zuschlagserteilung, i.d.R. 4 Wochen spätestens jedoch 2 Wochen vor Maßnahmebeginn nachzuweisen. Die Erklärung zur Bieter-/ Arbeitsgemeinschaft und zu den Leistungen/ Kapazitäten anderer Unternehmen sind soweit zutreffend mit dem Angebot einzureichen.; Orte der Leistungserbringung: Offizielle Bezeichnung: Landkreis Bautzen; Postleitzahl: 02625; Ort: Bautzen; Land: Deutschland e) Ggf. Anzahl, Größe und Art der einzelnen Lose: entfällt, da keine losweise Vergabe f) Nebenangebote sind nicht zugelassen g) Ausführungsfrist: Beginn: 01.10.2025; Ende: 30.09.2026; Verlängerungsoption: 01.10.2026 – 30.09.2027, Der Vertrag verlängert sich einmalig um 12 Monate mit einem finanziellen Rahmen von 100.000,00 EUR, wenn der Auftraggeber die Verlängerung spätestens 2 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer schriftlich erklärt. h) Die Vergabeunterlagen werden auf der Vergabeplattform evergabe.de bereitgestellt. i) Angebotsfrist: 24.07.2025, 10:00 Uhr; Bindefrist: 10.09.2025 j) Höhe etwa geforderter Sicherheitsleistungen: gemäß VOL/B und Vertragsunterlagen k) Wesentliche Zahlungsbedingungen oder Angabe der Unterlagen, in denen sie enthalten sind: gemäß VOL/B und Vertragsunterlagen l) Mit dem Angebot oder dem Teilnahmeantrag vorzulegenden Unterlagen, die die Auftraggeber für die Beurteilung der Eignung des Bewerbers oder Bieters verlangen: Der Bieter hat zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6 Abs. 3 VOL/A zu machen: 1. Anlage B "Allgemeine Bieterdarstellung": Angaben zum Unternehmen, zum Unternehmenssitz, zur Rechtsform, zur Gründung, Anzahl der Mitarbeiter, Angaben zur Qualifizierung der Mitarbeiter, Angaben zum Tätigkeitsschwerpunkt im Bereich der Aus-und Weiterbildung. 2. Anlage C "Referenzen und Erfahrungen des Bieters". 3. Anlage D "Nachweis über Räumlichkeiten" in Bezug auf etwaige ausgeschriebene/ laufende Maßnahmen. 4. Anlage E.1 "Qualifizierung des einzusetzenden Personals": Beruflicher Abschluss/ Qualifizierung, Einsatz, pädagogische Eignung, Berufserfahrungen, geplanter Stundeneinsatz. 5.Maßnahmeträger bedürfen nach § 176 SGB III der Zulassung durch eine fachkundige Stelle, um Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung durchführen zu können. Das Zertifikat für die Zulassung des Trägers ist dem Angebot in Form einer Kopie beizulegen. m) Kosten für Vervielfältigungen der Vergabeunterlagen: entfällt n) Angabe der Zuschlagskriterien, sofern diese nicht in den Vergabeunterlagen genannt werden: Im Rahmen der Wertung der Angebote findet eine Prüfung der Eignung der Bieter hinsichtlich der Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend der hierfür vorgelegten Nachweise sowie eine Prüfung des Angebotspreises statt. Die Bewertung der Qualitätskriterien wird anhand der Bewertungsmatrix der Leistung vorgenommen. In dieser werden 10 Einzelkriterien innerhalb von drei unterschiedlich gewichteten Wertungsbereichen zusammengefasst. Die Leistungspunkte werden durch eine Bewertung der Qualität mittels der einzelnen Wertungskriterien und deren Gewichtung realisiert. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgt mittels der Erweiterten Richtwertmethode nach UfAB 2018, wie in der Bewertungsmatrix - Erweiterte Richtwertmethode nach UfAB 2018 dargestellt. Hierbei ist für die abschließende Bewertung das Entscheidungskriterium „Leistung“ der Bewertungsmatrix der Leistung maßgeblich. Zunächst werden die ermittelten Leistungspunkte mit dem ermittelten Preis aller wertbaren Angebote ins Verhältnis gesetzt und die daraus resultierende Kennzahl für jedes dieser Angebote entsprechend skaliert. Im Anschluss daran findet eine Prüfung der Angebote nach einem Schwankungsbereich – ausgehend von der Kennzahl des bis dahin führenden Angebots – von 15 % statt. Hierbei werden die ermittelten Leistungspunkte und die ermittelten Preise derjenigen Angebote erfasst, welche sich im errechneten Schwankungsbereich befinden. Abschließend erfolgt die Ermittlung des wirtschaftlichsten dieser Angebote nach dem festgelegten Entscheidungskriterium „Leistung“. Sollten hierbei zwei oder mehrere Bieter den gleichen Leistungspunktwert erreichen, erfolgt die Zuschlagserteilung auf das preislich günstigere Angebot. Die einzelnen Unterkriterien und deren Gewichtung ergeben sich aus den Bewerberbedingungen und der den Vergabeunterlagen beigefügten Matrix.
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