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Schuldnerberatung gem. SGB II und SGB XII im Altmarkkreis Salzwedel zum 01.01.2026 für die Dauer von 4 Jahren
Vergabestelle: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeart
- Öffentliche Ausschreibung
- Angebotsfrist
- 01.07.2025
- Erfüllungsort
-
29410
Hansestadt Salzwedel
Sachsen-Anhalt
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Nationale Ausschreibung nach UVgO Öffentliche Ausschreibung Vergabenr.: 50.0-L-01/25-JN 1. Zur Angebotsabgabe auffordernde Stelle, zuschlagserteilende Stelle: Name und Anschrift: Altmarkkreis Salzwedel, SG Vergabe Karl-Marx-Str. 32 29410 Hansestadt Salzwedel Deutschland Telefonnummer: +49 39018401933 Telefaxnummer: +49 39018401829 E-Mail-Adresse: vergabe@altmarkkreis.de Internet-Adresse: http://www.altmarkkreis-salzwedel.de Zuschlagserteilende Stelle: Siehe oben 2. Verfahrensart (§ 8 UVgO): Verfahrensart: Öffentliche Ausschreibung 3. Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform Anschrift zur Einreichung schriftlicher Angebote: ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen) 4. Zugriff auf Vergabeunterlagen: Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit und die Informationen zum Zugriff auf die Vergabeunterlagen (§ 29 Abs. 3 UVgO): Entfällt (siehe 9.). 5. Art und Umfang sowie Ort der Leistung: Art der Leistung: Schuldnerberatung gem. SGB II und SGB XII im Altmarkkreis Salzwedel zum 01.01.2026 für die Dauer von 4 Jahren Menge und Umfang: Der Altmarkkreis Salzwedel beabsichtigte mit der vorliegenden Ausschreibung die Aufgabe der Schuldnerberatung gem. § 16a Nr. 2 SGB II und § 11 Abs. 5 SGB XII im Altmarkkreis Salzwedel neu zu vergeben. Der Altmarkkreis Salzwedel hat zurzeit ca. 85.000 Einwohner von denen rund 4.000 Personen Leistun-gen nach dem SGB II und rund 1.100 Personen Leistungen nach dem SGB XII erhalten. Leistungen der Schuldnerberatungsstellen sind im Rahmen der Basisberatung (Anamnese, Problembeschreibung, Zielfindung), der Existenzsicherung, der Forderungsüberprüfung/Schuldnerschutz, der Psychosoziale Betreuung und der Regulierung und Entschuldung durchzuführen. Ort der Leistung: Altmarkkreis Salzwedel 6. Losaufteilung: Losweise Vergabe: Nein 7. Nebenangebote sind nicht zugelassen 8. Etwaige Bestimmungen über die Ausführungsfrist: Beginn der Ausführungsfrist: 01.01.2026 Ende der Ausführungsfrist: 31.12.2029 Bemerkung zur Ausführungsfrist: 9. Elektronische Adresse, unter der die Teilnahmewettbewerbsunterlagen/Vergabeunterlagen abgerufen werden können: unter (URL:): https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1976343e45a-540089509e253485 10. Ablauf der Angebots- und Bindefrist: Angebote sind einzureichen bis: 01.07.2025 09:00 Ablauf der Bindefrist: 09.09.2025 11. Höhe der etwa geforderten Sicherheitsleistungen: : gem. der Vergabeunterlagen 12. Wesentliche Zahlungsbedingungen: : gem. der Vergabeunterlagen 13. Ggf. mit dem Angebot vorzulegende Unterlagen zur Eignungsprüfung des Bewerbers: : Gem. § 8 Abs. 2 Nr. 2 TVergG LSA wird darauf hingewiesen, dass die Erklärungen und Nachweise aus der 124 LD + TVergG LSA verpflichtend vom Bestbieter im Falle der beabsichtigten Zuschlagserteilung und vorsorglich von den Bietern der engeren Wahl (und seinen NU) vorzulegen sind. Die nach den Vergabeunterlagen und den in der Bekanntmachung gem. der entsprechenden Vergabe- und Vertragsordnung verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise sind nach Aufforderung innerhalb einer nach Tagen bestimmten Frist mindestens 3, maximal 5 Werktage, vorzulegen. Bei nicht fristgerechter Vorlage der verpflichtend vorzulegenden Erklärungen und Nachweise ist das Angebot von der Wertung auszuschließen. Zur Prüfung der Unternehmereignung der Angebote, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, sind gem. des Formblattes 124 LD folgende Angaben zu tägigen: Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eröffnet oder die Eröffnung beantragt worden ist oder der Antrag mangels Masse abgelehnt wurde oder ein Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Angabe, ob sich das Unternehmen in Liquidation befindet Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellen Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Weiterhin ist mit dem Angebot die Anlage 1_Angaben des Bieters ausgefüllt einzureichen. Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle sind gem. des Formblatts 124 LD folgende Unterlagen vorzulegen: "Anlage zu 124" mit folgenden Inhalten: Drei Referenznachweise über Ausführung von Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der angegebenen Leistung vergleichbar sind (Bitte achten Sie darauf, dass Ihre einzureichenden Referenzen mit dem angegebenen Leistungsspektrum übereinstimmen! Dies ist auch von präqualifizierten Bietern zu beachten. Bitte prüfen Sie dementsprechend, ob die leistungsbezogenen Referenzen im PQ-Verzeichnis enthalten sind. Ansonsten fügen Sie diese gesondert den Angebotsunterlagen bei.) Nachweis der Anzahl der in den letzten drei Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte mit gesondert ausgewiesenem Leitungspersonal Nachweis zur Eintragung in das Berufsregister sowie Gewerbeanmeldung Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft Unbedenklichkeitsbescheinigung der Krankenkasse Weiterhin ist auf gesondertes Verlangen eine Freistellungsbescheinigung des Finanzamtes einzureichen, sofern das Unternehmen von der Umsatzsteuer befreit ist. Bitte achten Sie auf die Gültigkeit der ausgewiesenen Dokumente, sofern diese eine Gültigkeitsdauer beinhalten. Unterlagen, die keine Gültigkeitsdauer beinhalten, dürfen nicht älter als 12 Monate sein. Hinsichtlich der Formvorschriften der elektronischen Angebotsabgabe werden auch Erklärungen und Nachweise in elektronischer Form akzeptiert, auch wenn die ausstellende Behörde die Gültigkeit des Nachweises im Original oder als beglaubigte Kopie zulässt. Kopien der Erklärungen und Nachweise für die Eignungsprüfung werden ausdrücklich akzeptiert. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle vor, Originalunterlagen vorlegen zu lassen) Eignungsnachweise sowie der Nachweis zum PQ-Verzeichnis sind von Bietern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Werden von den Bietern, die in die engere Wahl für den Auftrag kommen, Nachunternehmen benannt, sind auch von diesen sämtliche aufgeführten Eignungsunterlagen vorzulegen - nicht, wenn der Hauptbieter einen Präqualifizierungsnachweis vorlegt. Der Nachunternehmer hat das Fbl. 124 LD sowie die Unterlagen zum TVergG LSA vorzulegen. Bei präqualifizierten Nachunternehmern reicht der Eignungsnachweis zum PQ-Verzeichnis unter Angabe der PQ-Nummer. (In besonderen Fällen behält sich die Vergabestelle die gesonderte Nachforderung vor) 14. Angabe der Zuschlagskriterien: Der niedrigste Preis: Nein Wirtschaftlich günstigstes Angebot in Bezug auf die nachstehenden Kriterien: 1 Rahmenbedingungen gem. Wertungsmatrix (70%), 2 Preis (30%) 15. Sonstiges: Mit dem Angebot ist vom Bieter die Anlage 1_Angaben des Bieters ausgefüllt einzureichen Nicht registrierte Bieter sind verpflichtet, sich über Änderungen und Nachrichten im Verfahren selbst zu informieren. Sollten keine Nachunternehmer oder Bietergemeinschaften vorgesehen werden, sind die Formblätter 233 / 234 entsprechend zu streichen / zu kennzeichnen und trotzdem mit dem Angebot einzureichen. Entsprechend dem Tariftreue- und Vergabegesetz Sachsen-Anhalt vom 07. Dezember 2022 dürfen Aufträge nur an solche Bieter vergeben werden, die sich schriftlich oder elektronisch verpflichtet haben, die Anforderungen dieses Gesetzes zu erfüllen. Die Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14 Abs. 2 u. 4 TVergG LSA) sowie die Ergänzenden Vertragsbedingungen zu den §§ 11, 12, 13, 14, 17 und 18 des TVergG LSA liegen den Vergabeunterlagen bei. Dementsprechend wird auf die Möglichkeit der Durchführung von Kontrollen gem. § 17 TVergG LSA und die Festsetzung von Sanktionen gem. § 18 TVergG LSA hingewiesen. Sollten keine Nachunternehmen für die Ausführung der Leistung/Maßnahme anfallen, ist die Anlage nach § 14 TVergG LSA zu streichen u. trotzdem entsprechend einzureichen. Die Anlagen des TVergG LSA sind auch von benannten Nachunternehmern / Bietergemeinschaften vorzulegen. Hinsichtlich der Vermeidung von diskriminierenden Vergabeverfahren durch Ungleichbehandlung inländischer und ausländischer Bieter bei Anwendung des § 11 Abs. 1-4 TVergG LSA im Fall festgestellter Binnenmarktrelevanz erfolgt eine Anpassung des Verfahrens aus Gleichbehandlungsgrundsätzen bei ausländischen Bietern oder Bietern, die die Leistung außerhalb der Bundesrepublik erbringen wollen. Ein Nachprüfungsantrag wird nur auf schriftlichen oder elektronischen Antrag vor der Nachprüfungsbehörde durchgeführt. Die Vergabekammern des Landes Sachsen-Anhalt sind Nachprüfungsbehörde unterhalb der Schwellenwerte nach § 106 Abs. 2 GWB im Sinne der §§ 19 - 22 TVergG LSA. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Werktagen schriftlich oder elektronisch gerügt hat und mehr als 15 Werktage nach Eingang der Mitteilung des öffentlichen Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Für Amtshandlungen der Nachprüfungsbehörde werden Kosten zur Deckung des Verwaltungsaufwandes erhoben. Die Gebühr beträgt mindestens 100 Euro, soll aber den Betrag von 1000 Euro nicht übersteigen.