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SLK Planungsleistung Europaradweg Projektphase 2 - Nachtragsvergabe
Vergabestelle: Salzlandkreis
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV)
- Vergabeart
- Vergebener Auftrag
- Erfüllungsort
-
06406
Bernburg (Saale)
Sachsen-Anhalt
Karte anschauen - CPV-Code
- 71250000, 71300000, 71322500
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
EU-weite Ausschreibung nach VgV/SektVO/KonzVgV Bekanntmachung einer Änderung Vertragspartei und Dienstleister Beschaffer: Offizielle Bezeichnung: Salzlandkreis Identifikationsnummer: https://www.salzlandkreis.de Internet-Adresse (URL): www.salzlandkreis.de Postanschrift: Karlsplatz 37 Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale) NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland E-Mail: zvs@kreis-slk.de Telefon: +49 3471684-0 Fax: +49 3471684-2828 Federführendes Mitglied: Ja Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt: Nein Zentrale Beschaffungsstelle, die für andere Beschaffer bestimmte Lieferungen und/oder Dienstleistungen erwirbt: Nein Verfahren Zweck: Rechtsgrundlage: Richtlinie 2014/24/EU Beschreibung: Interne Kennung: 0034/2020 Titel: SLK Planungsleistung Europaradweg Projektphase 2 Beschreibung: Planungsleistungen für den Ausbau verschiedener Streckenabschnitte des Europaradweges R1 im Salzlandkreis (Projektphase 2) Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe: Hauptklassifizierung (CPV-Code): CPV-Code Hauptteil: 71322500-6 Ort, an dem die Beschaffung für das gesamte Verfahren stattfinden soll: Postleitzahl / Ort: 06406 Bernburg (Saale) NUTS-3-Code: DEE0C Land: Deutschland Einzelheiten zum Verfahrenstyp: Zusätzliche Informationen: Zusätzliche Informationen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB).Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWBfindet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. [ ] (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügthat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen,vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechtsaller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass seinAngebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse,schon in seinen Angebotsunterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung derAkteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondereFabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter andie Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über derenVollständigkeit zu vergewissern.Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung desBieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per Email oder über das Evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlichper Email oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. EtwaigeBieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmenmüssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Beschaffungsinformationen (allgemein) Vergabeverfahren: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: oben genannte Kontaktstelle Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Auftrag über regelmäßig wiederkehrende Leistungen: Nein Anforderungen für die Ausführung des Auftrags: Reservierte Vertragsdurchführung: Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: eRechnung: Elektronische Rechnungsstellung: Nein Verfahren nach der Vergabe: Aufträge werden elektronisch erteilt: Nein Zahlungen werden elektronisch geleistet: Nein Überprüfung: Fristen für Nachprüfungsverfahren: Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: 15 Kalendertage nach Absendung der Vorinformation nach § 134 GWB an unterlegene Bewerber ist der Vertragsschluss möglich (§ 134 Abs. 2 GWB). Wird die Vorabinformation per Fax oder auf elektronischem Wege versendet, verkürzt sich diese Frist auf 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. § 160 GWB findet Anwendung. Die Vorschrift lautet auszugsweise: "(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem AG nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem AG gerügt werden, 4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter wegen des Akteneinsichtsrechts aller Beteiligten eines Nachprüfungsverfahrens nach § 165 Abs. 1 GWB damit rechnen muss, dass sein Angebot von den Beteiligten bei der Vergabekammer eingesehen wird. Daher liegt es in seinem Interesse, schon in seinen Angebots unterlagen auf wichtige Gründe nach § 165 Abs. 2 GWB für eine Versagung der Akteneinsicht hinzuweisen und betroffene Angebotsteile kenntlich zu machen (Geheimnisse, insbesondere Fabrikations-, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse). Zur Durchsetzung seiner Rechte muss sich der Bieter an die Vergabekammer wenden. Die Bieter haben sich unmittelbar nach Abruf der Vergabeunterlagen über deren Vollständigkeit zu vergewissern. Sind die Unterlagen unvollständig oder enthalten sie nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter den Auftraggeber vor der Abgabe der Unterlagen unverzüglich per E-Mail oder über das evergabe Portal darauf hinzuweisen. Alle Hinweise und sonstige Nachfragen sind ausschließlich per E-Mail oder über das evergabe-Portal an die unter 1.1 benannten Ansprechpartner zu richten. Etwaige Bieterinformationen mit Erläuterungen oder Änderungen an den Vergabeunterlagen wird der Auftraggeber überseinen Ausschreibungsdienst elektronisch unter https://evergabe.sachsen-anhalt.de bereitstellen. Unternehmen müssen sich dort selbstständig über etwaige eingestellte Bieterinformationen informieren. Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Sachsen-Anhalt Identifikationsnummer: t: 03455141536 Postanschrift: Ernst-Kamieth-Str. 2 Postleitzahl / Ort: 06112 Halle (Saale) NUTS-3-Code: DEE02 Land: Deutschland E-Mail: vergabekammer@lvwa.sachsen-anhalt.de Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt: Schlichtungsstelle: Beschaffungsinformationen (speziell) Vergabeverfahren: Beschreibung der Beschaffung: Beschreibung: Der Radfernweg Europaradweg R1 führt über das Gebiet der Städte Seeland, Aschersleben, Hecklingen, Staßfurt, Nienburg, Bernburg und Könnern durch den Salzlandkreis. Mehrere Streckenabschnitte mit schlechter Wegequalität sollen mit Hilfe von Fördermitteln ausgebaut werden. Der Salzlandkreis als bündelnder Projektträger hat mit den Städten und Gemeinden dazu bereits Abstimmungen getroffen. Der Salzlandkreis überträgt dem Auftragnehmer nach Auftragsvergabe von den ausgeschriebenen Leistungsphasen des Leistungsbildes Verkehrsanlagen zunächst nur die Leistungsphasen 1-3 sowie die Leistungsphase 1 des Leistungsbildes Landschaftspflegerischer Begleitplan. Abhängig von den Ergebnissen des Fördermittelbescheides und einer fristgemäßen Realisierung des Ausbaus, beabsichtigt der Salzlandkreis die stufen-/abschnittsweise Beauftragung zu wählen. Art der Auftragsvergabe: Art der strategischen Beschaffung: Erfüllungsort: Geschätzte Laufzeit: Verlängerungen und Optionen: Verwendung von EU-Mitteln: Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Nein Zusätzliche Informationen: Bedingungen für die Einreichung eines Angebots: Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge: Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge - CVD): Nein Ergebnis Ergebnisse der Beschaffung: Bieter: Offizielle Bezeichnung: Ingenieurgemeinschaft WTU GmbH Identifikationsnummer (Umsatzsteuer-ID): DE138940382 Postanschrift: Am Steigenberg 2 Postleitzahl / Ort: 04924 Bad Liebenwerda NUTS-3-Code: DE407 Land: Deutschland E-Mail: anja.schulze@wtu-gmbh.de Telefon: +49 35341-157-0 Fax: +49 35341-157-44 Vergabe von Unteraufträgen: Vergabe von Unteraufträgen: Nein Auftrag: Datum des Vertragsabschlusses: 05.06.2025
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