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Markterkundung über Kommunalen Winterdienst in 09474 Crottendorf
Vergabestelle: Gemeindeverwaltung Crottendorf
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- Nationale Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- sonstige
- Vergabeart
- Interessenbekundungsverfahren
- Erfüllungsort
-
09474
Crottendorf
Sachsen
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1. Allgemeine Informationen: Titel: Markterkundung über Kommunalen Winterdienst in 09474 Crottendorf; Vergabenummer: 250602-1 2. Auftraggeber: Name des Auftraggebers: Gemeindeverwaltung Crottendorf; Bereich/Abteilung: Bau und Ordnungsamt; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße, 230 C; PLZ: 09474; Ort: Crottendorf; Land: Deutschland; Telefon: +49 3734476531; E-Mail: bauamt@crottendorf.de 3. Vergabeverfahren: Voraussichtliche Vergabeart/Rechtsrahmen: Öffentliche Ausschreibung - VOL/A 4. Auftragsgegenstand: Angaben zum Auftragsgegenstand: Winterdienst auf öffentlich, gewidmeten Straßen, Rad und Fußwege Es geht um zwei Teilbereiche, einmal in Walthersdorf inkl. Fuß- und Radweg und einmal in Crottendorf 5. Ausführungsort: Offizielle Bezeichnung: Kommunale Straßen in 09474 Crottendorf und Walthersdorf; Straße, Hausnummer: Annaberger Straße, 230 C; PLZ: 09474; Ort: Crottendorf; Land: Deutschland 6. Art und Umfang der Leistung: CPV-Code: Winterdienst öffentlicher kommunaler Straßen; Art und voraussichtlicher Umfang der Leistung: Leistungsbeschreibung für die Vergabe von Winterdienstleistungen Auf Grundlage des Sächsischen Straßengesetzes betreibt die Gemeinde Crottendorf den Winterdienst auf den innerhalb und teilweise ausserhalb der geschlossenen Ortslagen gelegenen und dem öffentlichen Verkehr gewidmeten Fahrbahnen, Gehwegen und Plätzen. Jährlich werden Winterdienst Tourenpläne erstellt, die den Zeitraum 01.11. des Jahres bis 30.04. des darauf folgenden Jahres umfassen. Der täglich Winterdienst sollte Werktags zwischen 04.00 - 22:00 Uhr erfolgen und an Sonn- und Feiertagen zwischen 05:00 - 20:00 Uhr, sofern die Wetterlage dies zulässt. Die Räum- und Streustufe II hat nach der Räum- und Streustufe I zu erfolgen. Im Rahmen der vertraglichen zu vereinbarenden Winterdienstleistungen sind die im Leistungsverzeichnis (LV) näher bezeichneten Flächen so zu bearbeiten, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben der Nutzer dieser Flächen soweit wie möglich ausgeschlossen ist. Vor Beginn der Wintersaison hat der Auftragnehmer (AN) das Einsatzgebiet in Augenschein zu nehmen und das Personal entsprechend einzuweisen. Die Kategorie 1 ist immer vor der Kategorie 2 durchzuführen. Los 1 Oberer Ortsteil Crottendorf zirka 13 km 1. Streuen 25 h 2. Räumen und Streuen 225 h 3. Streusalz 45 t 4. Vorhaltung 5 Monate Los 2 Unterer Ortsteil Walthersdorf zirka 13 km 1. Streuen 25 h 2. Räumen und Streuen (2,5 m Schild) 112,5 h 3. Räumen und Streuen (3,0 m Schild) 112,5 h 4. Streusalz 35 t 5. Vorhaltung 5 Monate Die Räum- und Streustufe I hat werktags (Mo.-Sa.) bis 06:00 Uhr und Sonn- und Feiertags bis 08:00 Uhr zu erfolgen. Bemerkung Befahrbarkeit herstellen Befahrbarkeit herstellen Bei Schneefall ist mittels geeigneter Maschinen und Geräte (Schiebeschild) der Schnee, soweit technisch möglich, zu entfernen. Anschließend ist die Fläche mit geeignetem bzw. zulässigen Streumittels (Salz, Splitt) ab zu streuen. Die Terminvorgaben für die Schneeberäumung richten sich nach der tatsächlichen Wetterlage. Vereiste Flächen sind mit der notwendigen Menge an Streumitteln zu behandeln. Die Arbeiten müssen so ausgeführt sein, dass ein Begehen der Flächen mit witterungsangepasstem Schuhwerk gefahrlos möglich ist. Schneefälle sind mit entsprechenden Geräten (maschinell oder manuell) ab zu streuen, so dass ebenfalls ein gefahrloses Begehen mit witterungs-angepassten Schuhwerk möglich ist. Die Terminvorgaben der Streudienste richten sich nach der tatsächlichen Wetterlage. Die Art und Menge des Streugutes ist den örtlichen und witterungsbedingten Erfordernissen anzupassen. Es ist so sparsam wie möglich anzuwenden. Dies gilt besonders für den Einsatz auftauender Streumittel. Als Streumittel auf den im LV beschriebenen kommunalen Straßen wird Streusalz verwendet. Dieses wird vom Auftragnehmer bereitgestellt. Schneeberäumung Die Dokumentation der geräumten und gestreuten Strecken erfolgt mittels GPS System. Die monatliche Abrechnung wird dann mittels Auswertung des Portals abgeglichen. Die Planung umfasst die Durchschnittsmengen an erbrachten Leistungen der letzten Jahre. Die Abrechnung des Winterdienstes erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen. Bei Nichteintreffen winterlicher Wetterverhältnisse besteht kein Anspruch auf Zahlung der gesamten Angebotssumme. Um über die Notwendigkeit des Einsatzes zu entscheiden, sollte die Einsatzleitung mindestens eine Stunde vor dem Einsatzbeginn die Wetterlage und den Straßenzustand kontrollieren. Sofern dies mit Nutzung der Informationen von Wetterdiensten und Messstellen nicht abschließend möglich ist, muss eine Kontrollfahrt erfolgen. Bei dieser sollten auf einer festgelegten Route alle kritischen Punkte angefahren werden. Die örtlichen Feststellungen und die darauf basierende Entscheidung über den Einsatz ist schriftlich zu dokumentieren, um diese auch später nachvollziehen zu können. Wenn die Kontrollfahrt mit einem beladenen Streufahrzeug stattfindet, ist es möglich, die kritischen Punkte gleich abzustreuen, sodass ein weiterer Einsatz entfallen kann, wenn nur an diesen Punkten Glätte herrscht. Bei Blitzeis und Eisregen muss eine Reaktionszeit von weniger als einer Stunde gewährleistet sein! Alle Feststellungen, Meldungen und Entscheidungen sind von der Einsatzleitung nachvollziehbar zu dokumentieren, um bei Haftungsfällen gerichtsfeste Nachweise zu haben. Die Dokumentation der geräumten und gestreuten Strecken erfolgt mittels GPS System. Die monatliche Abrechnung wird dann mittels Auswertung des Portals abgeglichen. Anmerkung: Die niedrigen Dosierungen gelten für Einsätze bei Temperaturen um den Gefrierpunkt, die höchsten Werte für sehr tiefe Temperaturen. Auf Fußwegen ist als Streumittel Sand oder Splitt und ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden. Salz darf nur in geringen Mengen zur Befestigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden. Auch die abstumpfenden Streumittel werden durch den Auftragnehmer bereit gestellt. Ist es auf Grund der Wetterlage notwendig und erforderlich bzw. sind die Ablageflächen für den Schnee erschöpft, kann nach Rücksprache mit dem Auftraggeber eine Beräumung oder ein Abtransport zu einem vorher festgelegtem Ablageplatz vereinbart werden. Unterlagen zur Eignung Mit dem Angebot sind einzureichen: 1) Rechtsverbindlich* unterzeichnete Erklärungen nach § 123, 124 GWB, dass keine Ausschlussgründe vorliegen (Anlage A) oder Erklärung gleichen Inhalts. 2) Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des Mitgliedsstaates, in dem der Bewerber ansässig ist (Kopie, max. 1 Jahr alt). Sofern das Unternehmen nicht im Handelsregister eingetragen ist und keine handelsrechtliche Eintragungspflicht besteht, ist die Kopie der Gewerbean- bzw. -ummeldung einzureichen. Sofern auch die Gewerbeanmeldung entbehrlich ist, ist dies zu erklären. Die Abgabe des Teilnahmeantrages ist dann unter Angabe der Umsatzsteuernummer möglich. 3) Nachweis des Abschlusses einer Haftpflichtversicherung bzw. die Bereitschaftserklärung einer Versicherung zur Anpassung oder zum Abschluss in der genannten Höhe für diesen Auftragsfall mit folgenden Mindesthöhen: a) Personen- und Sachschäden 1.000.000 EUR, b) Vermögensschäden 100.000 EUR. *) Die rechtsverbindliche Unterschrift ist von der Person zu leisten, die für den Rechtsverkehr des Unternehmens befugt ist. Im Allgemeinen ist die Vertretungsberechtigung im Handels , Vereins- oder dem Genossenschaftsregister festgelegt und bezieht sich meistens auf die Geschäftsführung oder auf die mit Prokura ausgestatteten Personen gemeinsam mit der Geschäftsführung. Ist eine Eintragung im Handels-, Vereins- oder dem Genossenschaftsregister nicht erforderlich, ist die Gewerbeanmeldung/-ummeldung als Kopie dem Teilnahmeantrag / Angebot beizufügen. Die Vertretungsberechtigung ist durch Vollmacht (in Kopie) mit Abgabe des Teilnahmeantrages/Angebotes nachzuweisen. Bei berechtigtem Zweifel ist das Original auf Verlangen vorzuweisen. Die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind einzureichen anderenfalls kann Ihr Angebot ausgeschlossen werden. 7. Ausführungszeitraum: Voraussichtlicher Zeitraum der Ausführung: 01.November bis 30.April Saison 2025/2026, 2026/2027, 2027/2028 Es werden Dreijahresverträge geschlossen. 8. Zusätzliche Angaben: Antworten auf diese Anfrage werden erbeten an: den Auftraggeber; Datum, bis zu dessen Ablauf die Bekanntmachung sichtbar bleiben soll: 02.07.2025
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