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Tisch­ler­ar­bei­ten - Rah­men­ver­trag, Stadt Gehr­den

Vergabestelle: Stadt Gehrden

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Bauleistungen
Ausschreibungsweite
Nationale Ausschreibung
Vergabeverfahren
Bauleistungen (VOB)
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Angebotsfrist
24.06.2025
Erfüllungsort
30989 Gehrden Niedersachsen
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Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
a) Öffentlicher Auftraggeber (Vergabestelle)

Name und Anschrift:
Stadt Gehrden
Kirchstr. 1-3
30989 Gehrden
Telefon:
+49 5108-6404-0
Fax:
+49 5108-6404-99110
E-Mail:
info@gehrden.de
Internet:
https://www.gehrden.de

b)

Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung, VOB/A
Vergabenummer:
30.02-2025/0141

c) Angaben zum elektronischen Vergabeverfahren und zur Ver- und Entschlüsselung der Unterlagen

Zugelassene Angebotsabgabe
elektronisch
in Textform
mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel
mit qualifizierter/m Signatur/Siegel

d) Art des Auftrags

Ausführung von Bauleistungen

e) Ort der Ausführung

Stadt Gehrden, einschließlich der Ortschaften

f) Art und Umfang der Leistung, ggf. aufgeteilt nach Losen

Art der Leistung:
Tischlerarbeiten gem .STLB-BauZ Leistung 655 Stand 07.2023
Umfang der Leistung:
Die Stadt Gehrden beabsichtigt, für die Tischlerarbeiten sowie Zimmer und Holzbauarbeiten an stadteigenen Gebäuden und Grundstücken, einen Rahmenvertrag zu vergeben.
Die Leistungen bestehen im wesentlichen aus:
Leistung gemäß StLB-BauZ LB 655 "Tischlerarbeiten", Stand 07/2023

g) Angaben über den Zweck der baulichen Anlage oder des Auftrags, wenn auch Planungsleistungen gefordert werden

Zweck der baulichen Anlage:
Zweck des Auftrags:

h) Aufteilung in Lose (Art und Umfang der Lose siehe Buchstabe f)

Vergabe nach Losen:
Nein

i) Ausführungsfristen

Beginn der Ausführung:
01.09.2025
Fertigstellung oder Dauer der Leistungen:
31.08.2026
weitere Fristen:

j) Nebenangebote

nicht zugelassen

k) mehrere Hauptangebote

nicht zugelassen

l) Bereitstellung/Anforderung der Vergabeunterlagen

Vergabeunterlagen werden elektronisch zur Verfügung gestellt
unter:
https://www.evergabe.de/unterlagen/54321-Tender-1967b418af3-33b8e6c4b2c5849c
Maßnahmen zum Schutz vertraulicher Informationen:
Nein
Nachforderung:
Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert

o) Ablauf der Angebotsfrist

am:
24.06.2025
um:
08:45 Uhr
Ablauf der Bindefrist am:
31.07.2025

p)

Adresse für elektronische Angebote (URL): https://www.evergabe.de
Anschrift für schriftliche Angebote: -ENTFÄLLT- (es sind ausschließlich elektronische Angebote zugelassen)

q) Sprache, in der die Angebote abgefasst sein müssen

Deutsch

r) Zuschlagskriterien

nachfolgende Zuschlagskriterien, ggf. einschl. Gewichtung:
Niedrigster Preis

s) Eröffnungstermin

am:
24.06.2025
um:
09:00 Uhr
Ort:
Region Hannover
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover
Personen, die bei der Eröffnung anwesend sein dürfen:
Es findet keine öffentliche Angebotsöffnung statt.

t) geforderte Sicherheiten



u) Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Hinweise auf die maßgeblichen Vorschriften, in denen sie enthalten sind

Abschlags- und Schlusszahlungen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil B (VOB/B).

v) Rechtsform der/Anforderung an Bietergemeinschaften

gesamtschuldnerisch haftend

w) Beurteilung der Eignung

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt ''Eigenerklärung zur Eignung'' vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der ''Eigenerklärung zur Eignung'' genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Das Formblatt 'Eigenerklärung zur Eignung' ist erhältlich:
Werden im Rahmen der Ausschreibung zusätzliche Eignungsanforderungen über die in der Präqualifikation vorhandenen gestellt, ist deren Erfüllung entsprechend als zusätzliche Eigenerklärung anzugeben und, sofern nicht bereits mit der Angebots-/Teilnahmeantragsabgabe gefordert, ggf. im weiteren Verfahren zu belegen.
Ab einer Auftragssumme über 30.000 € erfolgt eine Anforderung des Gewerbezentralregisters gem. § 150a GewO/ des Wettbewerbsregisters gem. § 6 WRegG durch den Auftraggeber.
Darüber hinaus hat der Bieter zum Nachweis seiner Fachkunde folgende Angaben gemäß § 6a Abs. 3 VOB/A zu machen:

x) Nachprüfung behaupteter Verstöße

Nachprüfungsstelle (§ 21 VOB/A):
Region Hannover, Team Gremien, Kommunalaufsicht und Wahlen
Hildesheimer Str. 20
30169 Hannover

weitere Angaben

Bitte beachten Sie, dass bei Abgabe von elektronischen
Angeboten diese ausschließlich über das Vergabeportal
evergabe möglich ist. Die Abgabe von elektronischen
Angeboten auf andere Weise (z. B. per E-Mail oder Fax) ist
nicht zulässig. Ebenso unzulässig ist die Abgabe in Papierform.

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