Kontakt_Seitenfunktionen

Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna
Vergabestelle: Stadtverwaltung Borna
Kurzinfo
- Leistungen und Erzeugnisse
- Dienstleistungen
- Ausschreibungsweite
- EU-Ausschreibung
- Vergabeverfahren
- Vergabeverordnung (VgV)
- Vergabeart
- Verhandlungsverfahren mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb
- Angebotsfrist
- 13.08.2025
- Erfüllungsort
-
04552
Borna
Sachsen
Karte anschauen - CPV-Code
- 85300000, 85312100
Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:
- eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
- oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten
Nationale Ausschreibung VgV Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb 529/2025 Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna Dienstleistungen Nein Metadaten Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch Zeitzone für Datums- und Zeitangaben: Europe/Berlin Organisationen Organisationen, die in der Bekanntmachung genannt werden Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung: Stadtverwaltung Borna Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: DE155916172 Anschrift Postanschrift: An der Wyhra 1 Ort: Borna Postleitzahl: 04552 NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig Land: Deutschland Kontaktstelle Kontaktstelle: die STEG Stadtentwicklung GmbH E-Mail: vergabe.steg@steg.de Telefon: +49351255180 Referenz-ID Organisation: ORG-0002 Kategorie: andere Organisation Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Rechtliche Identifikationsnummer des Unternehmens Identifikationsnummer: entfällt Internet-Adresse: http://www.lds.sachsen.de Anschrift Postanschrift: Braustraße 2 Ort: Leipzig Postleitzahl: 04107 NUTS-3-Code: DED51 - Leipzig, Kreisfreie Stadt Land: Deutschland Kontaktstelle E-Mail: post@lds.sachsen.de Telefon: +49 341 977 3800 Vertragspartei und Dienstleister Auftraggeber Auftraggeber Referenz-ID Organisation: ORG-0001 Art des öffentlichen Auftraggebers: Kommunalbehörden Haupttätigkeiten des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung Verfahren Zweck Rechtsgrundlage Rechtsgrundlage des Verfahrens: Richtlinie 2014/24/EU Andere Rechtsgrundlage mit Kennung Rechtsgrundlage des Verfahrens (ELI – CELEX): VgV Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Interne Kennung: 529/2025 Titel: Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna Beschreibung: Trägerschaft der Kindertagesstätte der Berufsfachschule Borna Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Währung: EUR - Euro Währung: EUR - Euro Haupteinstufung Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 85312100 - Betreuung in Tagesstätten A location where the Procurement, for the Procedure as a whole, should take place Postanschrift: An der Wyhra 1 Ort: Borna Postleitzahl: 04552 NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig Land: Deutschland Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Exclusion Grounds Source (Code) Grundlage für den Ausschluss: Bekanntmachung Ausschlussgründe Ausschlussgründe: Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Betrug oder Subventionsbetrug Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Bildung krimineller Vereinigungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Bildung terroristischer Vereinigungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Einstellung der beruflichen Tätigkeit Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Insolvenz Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Interessenkonflikt Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Rein nationale Ausschlussgründe Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Schwere Verfehlung Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Ausschlussgründe: Zahlungsunfähigkeit Beschreibung: Die Eigenerklärung zu Ausschlussgründen nach § 123 GWB und nach § 124 GWB sowie die Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 und die Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 MiLoG ist mit der Bewerbung einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist die Eigenerklärung für jedes Mitglied beizufügen. Grenzübergreifende Rechtsvorschriften Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: CrossBorderLaw Beschreibung: keine Zusammenarbeit verschiedener Länder im Rahmen des Vergabeverfahrens Einzelheiten zum Verfahrenstyp Verfahrensart Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb gemäß § 17 Abs. 1 VgV und § 97 ff. GWB durchgeführt. Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Beschleunigtes Verfahren Beschleunigtes Verfahren: nein Zusätzliche Informationen Zusätzliche Informationen: Ziel ist die Zuschlagserteilung der Vergabe der Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen. Los Los Interne Referenz-ID Los: LOT-0001 Vergabeverfahren Beschreibung des Loses Interne Kennung: LOT-0001 Titel: Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna Beschreibung: Vorgesehen ist die Errichtung eines zweigeschossigen Gebäudes für die Kindertagesstätte mit Gruppenräumen, Schlafräumen, Garderoben, Mehrzweckraum, Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräumen und Ausgabeküche. Dies für 110 KITA-Plätze (65 Kindergartenplätze und 45 Kinderkrippenplätze). Bis zur endgültigen Inbetriebnahme der Kindertagesstätte „Wyhrafüchse“ im Neubau, der voraussichtlich zum 01.10.2026 bezogen werden kann, stehen zunächst im Rahmen einer Zwischenlösung lediglich 54 Kindergartenplätze und 15 Kinderkrippenplätze in einer Interims-Einrichtung am Standort Schulstr. 14, 04552 Borna beginnend ab dem 01.01.2026 zu Verfügung. Für den Betrieb dieser KITA (inkl. Interim-Standort) sucht die Stadt einen geeigneten Träger, der den Anforderungen nach den einschlägigen Rechtsvorschriften, insbesondere dem Sächsischen Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (= SächsKitaG), gerecht wird. Der zukünftige Träger der Kindertagesstätte wird für die Erbringung dieser besonderen sozialen Dienstleistung keinem wirtschaftlichen Risiko ausgesetzt sein, da ihm dieses nach den einschlägigen Vorschriften des sächsischen Landesrechts abgenommen wird. Die Trägerschaft kann nur an einen Betreiber vergeben werden, der den Nachweis über die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG führt. Der Beginn der Vertragslaufzeit für den Betrieb der Kindertagesstätte durch den zukünftigen Träger, ist demnach für den 01.01.2026 vorgesehen. Die Vertragslaufzeit soll zunächst 12 Jahre betragen. Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Die Räumlichkeiten der zweigeschossigen KITA verfügen über eine Gesamtfläche von ca. 1.400 qm. Vorgesehen sind drei Gruppenbereiche Kinderkrippe und vier Gruppenbereiche Kindergarten. Für jeden Gruppenbereich werden Garderoben vorgehalten. Darüber hinaus gibt es Schlafräume, einen Mehrzweckraum, eine Kinderküche, Büro, Abstell- und Nebenräume sowie eine Ausgabeküche für 110 Kinder. Die Ausgabeküche wird seitens der Stadt dem Träger der KITA genauso wie das weitere Mobiliar zur Verfügung gestellt. Im Außenbereich der KITA sind zahlreiche Spielanlagen, z.B. ein Sandspiel mit Matschanlage, vorgesehen. Die Vergabe der Betreuungsplätze erfolgt auf der Grundlage der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna. Für die Anmeldung in der Kindertageseinrichtung steht das digitale Anmeldeportal LITTLE BIRD zur Verfügung. Die Antragsteller erhalten über ihre Registrierung und die Verfügbarkeit des Platzes über das Portal die entsprechende Information. Die Elternbeiträge vereinnahmt der Träger der KITA. Der Träger der Einrichtung zahlt die Nebenkosten selbstständig. Er stellt diese für den Betrieb der Einrichtung notwendigen Kosten - anteilig - der Großen Kreisstadt Borna im Rahmen der jeweiligen Betriebskostenabrechnung in Höhe der nicht gedeckten Aufwendungen in Rechnung. Indessen sind etwaige weitere erforderliche Dienstleistungen für den Betrieb der KITA, wie Schließdienst, Hausmeister und Objektreinigung, selbstständig zu beauftragen. Auch die Verpflegung der Kinder bzw. das Essenscatering liegt im Verantwortungsbereich des zukünftigen Trägers der Einrichtung. Die Öffnungszeiten der KITA sind entsprechend des § 5 der Satzung über die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen (Kinderkrippen, Kindergärten und Horten) der Großen Kreisstadt Borna an die Öffnungszeiten der Stadt angelehnt. In der Regel wochentags von 06:00 bis 17:00 Uhr, während der Schulzeit und während der Ferien. Schließzeiten und pädagogische Tage legt der Träger selbstständig fest. Weitere Angaben bzw. eine Detaillierung des Vorhabens findet sich in der Anlage A. Art des Auftrags: Dienstleistungen Umfang der Auftragsvergabe Diese Auftragsvergabe ist besonders auch geeignet für kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU): Ja Besonders geeignet für: Besonders auch geeignet für sonstige KMU. Währung: EUR - Euro Einstufung des Haupterzeugnisses eines Loses Klassifizierungstyp: Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge Hauptklassifizierungscode: 85312100 - Betreuung in Tagesstätten Art der Auftragsvergabe Umweltauswirkungen der Beschaffung Details zu den Kriterien für grüne Beschaffung Soziales Ziel der Beschaffung Innovativer Erwerb Strategische Auftragsvergabe Art der strategischen Beschaffung: Keine strategische Beschaffung Begründung für das Fehlen von Zugänglichkeitskriterien -: Erfüllungsort Postanschrift: An der Wyhra 1 Ort: Borna Postleitzahl: 04552 NUTS-3-Code: DED52 - Leipzig Land: Deutschland Zusätzliche Angaben zum Erfüllungsort: Trägerschaft für die Kindertagesstätte der Berufsfachschule in Borna, beginnend ab dem 01.01.2026. Dies zunächst für den Betrieb der KITA in der Interimseinrichtung Schulstraße 1 und sodann am endgültigen Standort An der Wyhra 1 in Borna gemäß den vorstehenden Ausführungen Geschätzte Laufzeit Auswahl der Art der Laufzeit: Laufzeit angeben Laufzeit: 12 Einheit: YEAR - Jahr Verlängerungen und Optionen Beschreibung der Optionen: Gemäß den weiteren vertraglichen Vereinbarungen sind Verlängerungen der Laufzeit optional sowie auch die Anpassung einzelner Regelungen in Hinblick auf den erforderlichen Umzug vom Interims-Standort an den endgültigen neuen Standort möglich. Bezüglich der näheren Einzelheiten wird auf das Vertragsmuster in der Anlage B verwiesen. Bedingungen der Auktion Es wird eine elektronische Auktion durchgeführt: Nein Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: Ja Verwendung von EU-Mitteln Die Auftragsvergabe wird zumindest teilweise aus Mitteln der Europäischen Union finanziert: Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert EU-Fonds Auftragsvergabeverfahren Rahmenvereinbarung Rahmenvereinbarung geschlossen: Keine Rahmenvereinbarung Dynamisches Beschaffungssystem Angaben zum dynamischen Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem Informationen über die Rahmenvereinbarung Währung: EUR - Euro Bedingungen für die Einreichung eines Angebots Source for Selection Criteria Quelle der Auswahlkriterien: Bekanntmachung Eignungskriterien Eignungskriterien: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung Beschreibung: Das Bestehen einer abgeschlossen Berufshaftpflichtversicherung mit Deckungssummen von mindestens 3,0 Mio. Euro für Personenschäden und 500.000,00 Euro für Sach- und Vermögensschäden, je mit zweifacher Maximierung pro Jahr, ist zu erklären. Alternativ kann der Bieter erklären, dass eine solche Haftpflichtversicherung im Auftragsfall abgeschlossen wird. Es ist darüber hinaus zu erklären, dass dieser Versicherungsschutz, während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten und auf gesonderte Aufforderung des Auftraggebers nachgewiesen wird. Bei Bietergemeinschaften sind diese Erklärungen für jedes Mitglied abzugeben. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen Beschreibung: Es ist eine Referenz vorzulegen, mit der der Nachweis geführt wird, dass der Bieter aktuell bzw. in der Vergangenheit Kindertagesstätten als Träger betreibt bzw. betrieben hat. Die Referenz muss zwingend die folgenden Angaben erhalten: o Name der Kindertagesstätte mit vollständiger Anschrift und Benennung eines Ansprechpartners mit E-Mail-Adresse und Telefonnummer: o Anzahl der Kindergarten -und Kinderkrippenplätze o Betriebsbeginn der Kindertagesstätte/Trägerschaft o Etwaiges Betriebsende der Kindertagesstätte/Trägerschaft Die Referenz darf sich nicht auf die Trägerschaft einer Kindertagesstätte beziehen, die zum 30.04.2022 oder früher geendet hat. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Eignungskriterien: Eintragung in ein relevantes Berufsregister Beschreibung: Erklärung des Bieters, dass die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG für ihn besteht. Der Nachweis/die Nachweise sind beizulegen. Bei Bietergemeinschaften muss für jedes Mitglied die Anerkennung als freier Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII/§ 19 LJHG bestehen und die Erklärung nebst Nachweis für jedes Mitglied vorgelegt werden. Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen: Nein Vorgehen zur Teilnehmerauswahl Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden: Ja Die Höchstzahl der Bewerber, die zur zweiten Stufe des Verfahrens eingeladen werden, ist festgelegt.: Nein Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3 Zuschlagskriterien Zuschlagskriterium Art: Qualität Beschreibung: Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept (30,00 %): Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum pädagogischen Konzept der KITA gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal 16 Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. Die vom Bieter eingereichte Darstellung soll Aussagen zu den folgenden Fragen bzw. Themen enthalten: - Welches Leitbild verfolgt der Bieter mit seinem pädagogischen Konzept?; - Was ist der pädagogische Ansatz?; - Profil der KITA (z.B. in Bezug auf Sprachförderung); - Gestaltung der Integration (in Bezug auf die Qualifizierung des pädagogischen Fachpersonals und Ausgestaltung der pädagogischen Arbeit); - Qualitätsentwicklung; - Beschreibung der Ernährung, Essenscatering für die Kinder; - Eingewöhnungskonzept; - Raumkonzept; - Angaben zur Kinderschutzkonzeption. In die Wertung geht das Kriterium mit maximal 36,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 3,0 (entspricht der Gewichtung von 30,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach den Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung erfolgt nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 30 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Kriterium 1 – Pädagogisches Konzept Art: Qualität Beschreibung: Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten (20,00 %): Der Auftraggeber wertet als weiteres Zuschlagskriterium das Kriterium „Sozialraumorientiertes Arbeiten. Der Auftraggeber möchte sich ein Bild von der Vorgehensweise der Bieter hinsichtlich des sozialraumorientierten Arbeitens verschaffen. Die Bieter möchten erläutern, wie sie Netzwerkarbeit vor Ort mit anderen Institutionen gestalten wollen. - Mit wem möchten die Bieter zusammenarbeiten? Warum?; - Wie soll die Zusammenarbeit aussehen?; - Erläuterung anhand eines konkreten Beispiels. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sollen nummeriert werden. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 20 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Kriterium 2 – Sozialraumorientiertes Arbeiten Art: Qualität Beschreibung: Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern (20,00 %): Der Auftraggeber möchte sich einen Eindruck verschaffen, was der Bieter unter Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern versteht. Der Bieter soll konkret erläutern, wie die Einbindung der Eltern in die Arbeit mit dem Kind, der Erfahrungs- und Interessenaustausch zwischen den Eltern und der Einrichtung und der Einbezug von Elternsichtweisen und Interessen in die pädagogische Arbeit erfolgt. Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal sechs Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 24,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 2,0 (entspricht der Gewichtung von 20,00 %) ein. Die Bewertung der fachlichen Zuschlagskriterien erfolgt nach Maßgaben des dargelegten Bewertungsmaßstabes. Die Bewertung der Darstellung erfolgt durch das Wertungsgremium nach Maßgabe der Wertungsmatrix: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 20 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Kriterium 3 – Erziehungs- und Bildungspartnerschaft mit den Eltern Art: Qualität Beschreibung: Kriterium 4 – Gesundheitsförderung (15,00 %): Der Auftraggeber möchte dargelegt bekommen, wie die Gesundheitsförderung beim Bieter als Träger des Betriebskindergartens gestaltet ist. Dabei möchte der Bieter sein Konzept erläutern und insbesondere auf die folgenden Fragen eingehen: Wie wird die Gesundheitsförderung für die Kinder der KITA gewährleistet? Wie wird die „Gesundheit am Arbeitsplatz“ für die Fachkräfte der KITA umgesetzt? Der Bieter wird um eine schriftliche Erläuterung und Darstellung zum Vorgehen gebeten. Die Form der Darstellung ist frei wählbar, soll jedoch auf maximal vier Seiten DIN A4 beschränkt werden. Die Seiten sind zu nummerieren. In die Wertung geht das Kriterium mit bis zu 18,00 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung von 15,00 %) ein. Die Bewertung erfolgt durch das Wertungsgremium nachfolgender Maßgabe: 12,00 Punkte (100,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind sehr gut aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind berücksichtigt. Der hier aufgezeigte Lösungsansatz ist sehr gut nachvollziehbar und überzeugt. 9,00 Punkte (75,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind angemessen aufgearbeitet und in sich verständlich. Sämtliche Punkte sind in der Beantwortung berücksichtigt, der aufgezeigte Lösungsansatz ist nachvollziehbar und mehrheitlich überzeugend. 6,00 Punkte (50,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind im Wesentlichen verständlich. Es wurden mehr als 50% der angefragten Punkte beantwortet. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nur in Teilen überzeugend bzw. in der Komplexität der Aufgabenstellung betrachtet, nicht überzeugend. 3,00 Punkte (25,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind trotz Beantwortung von mehr als 50% der Fragen unverständlich und/oder in Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. 0,00 Punkte (0,00 %): Die eingereichten Unterlagen sind aufgrund der Beantwortung von weniger als 50% der Fragen unverständlich und/oder in großen Teilen widersprüchlich. Der aufgezeigte Lösungsansatz ist nicht überzeugend. Kein Konzept vorgelegt: Ausschlussgrund gem. § 57 Abs. 1 VgV. Die Punktzahl wird auf zwei Nachkommastellen gerundet. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 15 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Kriterium 4 – Gesundheitsförderung Art: Kosten Beschreibung: Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG (15,00 %): Gemäß § 16 SächsKitaG ist ein Träger einer Kindeseinrichtung, der Träger der freien Jugendhilfe ist, verpflichtet, im Rahmen seiner Leistungsfähigkeit einen Eigenanteil an den Personal- und Sachkosten im Sinne von § 14 Abs. 1 SächsKitaG der Einrichtung aufzubringen. Der Bieter wird aufgefordert, verbindlich zu erklären, in welcher Höhe er, einen Eigenanteil pro Jahr und pro Platz aufbringt. Hierfür wird bei Einleitung der 2. Stufe des Verfahrens den Bietern das Formblatt 3 – Erklärung Höhe Eigenanteil gemäß § 16 SächsKitaG zur Verfügung gestellt. Das Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG geht mit maximal 18 Punkten unter Berücksichtigung der Faktorisierung mit dem Faktor 1,5 (entspricht der Gewichtung 15 %) in die Gesamtwertung ein. Die Höchstpunktzahl von 18 Punkten erhält das Angebot mit dem höchsten Eigenanteil. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit der Hälfte des höchsten Eigenanteils. Alle Angebote darunter erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Bewertung der dazwischenliegenden Angebote erfolgt über eine lineare Interpolation auf zwei Nachkommastellen. Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Zuschlagskriterien – Parameter Gewichtungskriterium Zuschlagskriterium — Zahl: 15 Wert stellt Gewichtung dar: Gewichtung (Prozentanteil, genau) Bezeichnung: Kriterium 5 – Eigenanteil Träger nach § 16 SächsKitaG Zuschlag auf das Erstangebot Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot vor: Ja Weitere Bedingungen zur Qualifizierung Nachforderung von Unterlagen: Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen. Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber legt gemäß § 56 Abs. 2 Satz 2 VgV fest, dass keine Nachforderung von Unterlagen erfolgt, welche die Zuschlagskriterien betreffen. Angebote, welche nicht die geforderten Unterlagen hinsichtlich der Zuschlagskriterien enthalten bzw. unvollständig sind, werden von der weiteren Wertung im Verfahren ausgeschlossen; § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV. Vorbehaltene Auftragsvergabe Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten. Nebenangebote Nebenangebote: Nicht zulässig Regelmäßig wiederkehrende Leistungen Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig Anforderungen für die Ausführung des Auftrags Reservierte Vertragsdurchführung Die Auftragsausführung ist bestimmten Auftragnehmern vorbehalten: Nein Leistungsbedingungen -: eRechnung Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich Anforderungen an das eingesetzte Personal -: Sicherheitsüberprüfung -: Beschreibung der NGM -: Anwendbarkeit der Verordnung zu ausländischen Subventionen -: eKatalog Elektronischer Katalog: Nicht zulässig eSignatur -: Verfahren nach der Vergabe Aufträge werden elektronisch erteilt: Ja Zahlungen werden elektronisch geleistet: Ja Bestimmungen zur Finanzierung -: Informationen zur Richtlinie über saubere Fahrzeuge Die Auftragsvergabe fällt in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/33/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie zur Förderung sauberer Fahrzeuge — CVD)): nein Informationen zur Einreichung Fristen Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: Mittwoch, 16.07.2025 Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: Mittwoch, 25.06.2025 11:00 Uhr (MESZ) Sprache für die Angebotsabgabe Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch Angaben zu Sicherheitsleistungen -: Einreichungsmethode Elektronische Einreichung: Erforderlich Adresse für die Einreichung: https://www.evergabe.de/unterlagen/0196edad-da10-41e9-ac25-94a1b4c76c95/zustellweg-auswaehlen Informationen zu den Auftragsunterlagen Beschaffungsdokumente in offiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in offizieller Sprache Verbindliche Sprachfassung der Vergabeunterlagen: Deutsch Beschaffungsdokumente in inoffiziellen Sprachen Beschaffungsdokumente in inoffizieller Sprache Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt: Keine Beschränkungen des Zugangs zu Dokumenten Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.evergabe.de/unterlagen/0196edad-da10-41e9-ac25-94a1b4c76c95/zustellweg-auswaehlen Referenz-ID für die Angaben zu den Beschaffungsunterlagen in diesem Los: n/a Ad-hoc-Kommunikationskanal -: Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die zusätzliche Informationen bereitstellt: ORG-0001 Organisation, die Unterlagen bereitstellt Referenz-ID zur Organisation, die die Angebotsunterlagen bereitstellt: ORG-0001 Überprüfung Fristen für Nachprüfungsverfahren Informationen über die Überprüfungsfristen: Einlegen von Rechtsbehelfen Verstöße gegen Vergabevorschriften sind unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, wenn 1. der Antragssteller oder Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt. 2. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in der Bekanntmachung nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. erkennbare Verstöße gegen Vergabevorschriften in den Vergabeunterlagen nicht spätestens bis zum Ablauf der Bewerbungs- (u. a. im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder Angebotsfrist (u. a. im offenen Verfahren) gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Der Antrag ist schriftlich einzureichen. Zuständige Vergabekammer Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen Braustraße 2, 04107 Leipzig Telefon +49 341 977 3800 E-Mail post@lds.sachsen.de Internet http://www.lds.sachsen.de Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren Referenz-ID der Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren: ORG-0002 Organisation, die Nachprüfungsinformationen bereitstellt Referenz-ID der Organisation, die Überprüfungsinformationen bereitstellt: ORG-0002
Weitere Informationen
Kartenansicht
Andere Ausschreibungen im Bereich "Dienstleistungen"
- Gebäudereinigung Standort Tübingen
- Leistungen der techn. Gebäudeausrüstung Elektro-, Fernmelde- und Förderanlagen
- Leistungen der techn. Gebäudeausrüstung HLS
- Leistungen der Bauphysik, Wärmeschutz und Energiebilanzierung, Bauakustik, Raumakustik
- Unterhaltsreinigung an den Standorten Laatzen, Braunschweig und Hannover der DRV BSH