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Of­fe­ne Rah­men­ver­ein­ba­rung über Arz­nei­mit­tel­ra­bat­te ge­mäß § 130a Abs.8 Satz 1 SGB V mit je­der­zei­ti­ger Bei­tritts­mög­lich­keit, sog. Zu­las­sungs­mo­dell 2024-03

Vergabestelle: Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See, Abteilung IX – Recht, Compliance, Dezernat IX.1.1 - Vergabestelle, Wasserstr. 215, 44799 Bochum

Kurzinfo

Leistungen und Erzeugnisse
Lieferleistungen
Ausschreibungsweite
EU-Ausschreibung
Vergabeverfahren
Vergabeverordnung (VgV)
Vergabeart
Offenes Verfahren
Angebotsfrist
05.03.2026
Erfüllungsort
Bundesweit
CPV-Code
33600000-6
Kontakt
Mailkontakt

Hinweis: service.bund.de ist nur die Veröffentlichungsplattform für Ausschreibungen, die Verantwortung für Inhalt und Richtigkeit der einzelnen Angebote (und somit auch für die Dauer der Veröffentlichung, die vorzeitige Beendigung derselben, für die Angabe von Veröffentlichungsdaten und Angebotsfristen) gebührt ausschließlich der jeweils ausschreibenden Organisation. Verwenden Sie daher bitte ausschließlich die Kontaktdaten der ausschreibenden Institution aus der Bekanntmachung, wenn Sie:

  • eine inhaltliche Frage oder Anmerkung zu einer Ausschreibung haben
  • oder die Vergabeunterlagen der Bekanntmachung abrufen möchten

Die vorliegende Bekanntmachung dient dem Abschluss von Vereinbarungen mit pharmazeutischen Unternehmen im Sinne von § 130a Abs. 8 Satz 1 Sozialgesetzbuch, Fünftes Buch (SGB V) (Rabattverträge). Gemäß § 130a Abs. 8 Satz 1 SGB V ist die Aufforderung zur Teilnahme nur an pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) gerichtet. Es handelt sich nicht um ein Offenes Verfahren, sondern um eine Veröffentlichung der Aufforderung zum Abschluss/Beitritt von/zu Rabattverträgen mit für alle Teilnehmer festgelegten und nicht verhandelbaren Konditionen einschließlich der Höhe des Rabattes. Vertragspartner können unbegrenzt viele pharmazeutische Unternehmer oder Arbeitnehmergemeinschaften pharmazeutischer Unternehmer im Sinne des § 4 Abs. 18 Arzneimittelgesetz (AMG) werden. Der Vertragsabschluss oder ein Beitritt erfolgt, indem die geforderten ausgefüllten Eigenerklärungen bzw. Nachweise sowie der Vertrag bzw. die Verträge entweder

a) handschriftlich unterschrieben (Schriftform nach § 126 BGB) per Post oder

b) mit einer qualifizierten elektronischen Signatur (§ 126a BGB) versehen per E-Mail an openhouse.rabattvertrag2024-03@kbs.de an die KBS gesandt werden.

Frühester Vertragsbeginn ist der 01.05.2024, sofern der Vertrag und die geforderten Erklärungen bzw. Nachweise spätestens am 05.04.2024bei der KBS eingegangen sind. Vertragsbeginn ist somit der jeweils 1. des Monats, der auf den Monat des Eingangs des Vertrages sowie der geforderten Erklärungen bzw. Nachweise bei der KBS folgt, sofern der Eingang bis zum jeweils 5. eines Monats erfolgt; ansonsten der jeweils 1. des übernächsten Monats. Die Verträge enden automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf, sobald für den/die Wirkstoff(e) bzw. die Wirkstoffkombination(en) Vertragspartner im Wege eines formellen Vergabeverfahrens feststehen. Schlusstermin für den Eingang von Beitritten ist der 05.03.2026. In jedem Fall enden die Verträge am 30.04.2026.

Die Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen können Sie der Anlage "Anzeigentext" entnehmen.

Der Link zu den Auftragsunterlagen ist per E-Mail anzufordern (openhouse.rabattvertrag2024-03@kbs.de). Die Unterlagen werden auf der Homepage der KBS zur Verfügung gestellt.

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